Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bildungsgutschein trotz laufendem Reha-Verfahren?
Ich bin es nicht
03.03.2008, 10:27
Hallo,
ich hatte bis jetzt immer Glück mit meinen Eingliederungsvereinbarungen ( ausser das die Arge die letzte nicht einhalten konnte ) ..
ich werde mich wahrscheinlich im Sommer bei der Arge abmelden können und möchte aber vorher gerne noch etwas im Bereich Buchhaltung / EDV lernen ..
habe im Moment ein Reha -Verfahren am laufen ( ist noch ganz am Anfang ) ..
wenn sich nicht schnellstens was tut und ich im Sommer kein ALG II mehr beantrage muss ich die Kurse selber bezahlen und das fänd ich nicht so toll ..
ich weiss nun nicht ob ich trotz laufendem Reha - Verfahren Anspruch auf nen Bildungsgutschein für die Dekra hab ?
wenn ja , würd ich nochmal ne Eingliederungsvereinbarung dazu machen wollen ..
StephanK
03.03.2008, 14:49
ich weiss nun nicht ob ich trotz laufendem Reha - Verfahren Anspruch auf nen Bildungsgutschein für die Dekra hab ?Einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein gibt es generell nicht; Weiterbildung ist immer eine Leistung nach Ermessen.
Meiner Meinung nach hindert die Reha eine Weiterbildung nicht, wenn Du das gesundheitlich schaffst (allerdings wirst Du dadurch für die ARGE extrem teuer...). Deswegen kann ich nur empfehlen: erklären (Weiterbildungsbedarf UND Deine gesundheitliche Lage) und verhandeln.
Ich bin es nicht
03.03.2008, 14:55
hmm ..
ich hatte ja exakt zu dem Weiterbildungsvolumen die dementsprechende Eingliederungsvereinbarung für so ein Bildungsinstitut ..
das ist ja leider nicht zustande gekommen und deswegen versucht die Frau Arge ja auf dem Reha - Wege ..
also wenn das nun bereits in einer Eingliederungsvereinbarung bereits bewilligt war und durch den Bildungsträger nicht zustanden gekommen ist , so denke ich das es doch möglich sein müsste nun mit dem Bildungsgutschein die Lehrgänge zu machen ..
ist halt Zufall das die Dekra gerade im Moment genau das anbietet was ich benötige ..
ich denke nur , wenn ich der Frau Arge nun damit auf den Wecker gehe , storniert sie den Reha - Antrag ..
StephanK
03.03.2008, 15:27
ich denke nur , wenn ich der Frau Arge nun damit auf den Wecker gehe , storniert sie den Reha - Antrag ..Wenn Du ihr auf den Wecker gehst vielleicht schon :razz: Wenn Du sie aber davon überzeugen kannst, dass die Kombination von medizinischer Reha und gleichzeitiger Weiterbildung die unumgängliche "Berufspause" enorm verkürzen kann und es deswegen besser ist, jetzt richtig viel Geld für Dich auszugeben als später zwar weniger, aber womöglich deutlich länger - dann hast Du schon 90 %. Wenn dann noch 5 % von Dir ("Charme spielen lassen") und 5 % von ihr ("ich hab' heute meinen guten Tag") dazu kommen, könnte das schon hinhauen.
Ich bin es nicht
03.03.2008, 15:50
hmm .. Stephan ..
ich denke sie gibt mir den Bildungsgutschein schon .. aber ich möchte auch den Reha - Antrag wenigstens bis zur gesundheitlichen Feststellung durchziehen ..
falls irgendwas in Zukunft daneben geht , glaube ich es kaum das ich den ganzen Murcks nochmal in Angriff nehmen werde ..und deswegen hätte ich dann lieber schon das die bis dahin wissen das ich nicht mehr taufrisch bin ..
Wenn dann noch 5 % von Dir ("Charme spielen lassen") ..
tja das ist leider so ne Sache ..
ich bin manchmal recht stressig bis ich bekomme was ich möchte und diskutiere ewig alles aus ..
und deswegen verdreht die Frau Arge ja immer die Augen wenn ich komme und sagt zu dem was sie für mich machen kann , immer Ja und Amen ..
daher auch die leider nicht gültige Eingliederungsvereinbarung ..
ich ruf morgen erst mal an .. und danke dir :engel:
StephanK
03.03.2008, 17:20
ich bin manchmal recht stressig bis ich bekomme was ich möchte und diskutiere ewig alles aus ..Es steht mir nicht zu, das zu bewerten oder zu kritisieren. Ich kann nur ein wenig an Dich appellieren, auch in der konkreten Gesprächssituation an ein paar Dinge zu denken, die Dir am häuslichen Schreibtisch höchstwahrscheinlich klar sind.
- Dein Gegenüber steht unter Zeitdruck, weil sie x Fälle im Zeitrahmen y "vom Tisch kriegen" muss. Daran kann Dein Gegenüber auch bei gutem Willen nix ändern. Also ist es Deine Aufgabe, Dein Anliegen so "mundgerecht" vor- und aufbereitet nahezubringen, dass möglichst keine zeitaufwändigen Diskussionen nötig sind. Das lässt sich mit einer guten Vorbereitung auch meistens bewerkstelligen. Das Rüstzeug und die Zeit für eine solche Vorbereitung hast Du.
- Dein Gegenüber hat die Aufgabe, Dich möglichst schnell und möglichst billig aus der Arbeitslosigkeit herauszubekommen. Nachhaltigkeit und langfristig-perspektivisches Denken sind dabei leider keine vom Gesetz oder von internen Vorschriften verlangten geschweige denn durchgängig beachteten Maximen. Diese Aspekte knapp und überzeugend in die Diskussion einzuführen ist Deine Aufgabe.
- Charme bedeutet nicht notwendig lächeln und Scherzchen machen. Er kann auch darin liegen, dass man sich auf die Sichtweise, die Möglichkeiten und die Zwänge des Gegenübers dadurch einstellt, dass man seine eigenen Interessen so verpackt, dass man dem Gegenüber einen Weg zeigt, wie es seine eigenen Aufgaben erfüllen kann - und zwar so, dass den eigenen Interessen hinreichend Rechnung getragen wird, ohne sie argumentativ in den Vordergrund zu stellen. Jeder Verkäufer arbeitet so, und auch wenn Du nix verkaufen willst ist diese Strategie/Herangehensweise sinnvoll.
Gutes Gelingen!
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