Paule_
21.06.2005, 19:29
Hallo Gemeinde,
ich plane, mit meiner Freundin zusammenzuziehen. Meine Freundin ist leider arbeitssuchend und bezieht ab August 05 ALG II. Jetzt stellte sich für uns die Frage, inwieweit sie im Falle eines Zusammenziehens mit mir noch Unterstützung bekommt. Ich habe daraufhin diverse Berechungen im Internet zum ALG II durchgeführt, die leider alle zu dem Ergebnis kommen, daß sie im Falle eines Zusammenziehens keine Unterstützung bekommt. Diese Aussage wurde mir auch von einer Bearbeiterin der ARGE bestätigt, die der Auffassung ist, daß wir im Falle eines Zusammenziehens automatisch eine "eheähnliche Gemeinschaft" bilden und ich somit für den Lebensunterhalt meiner Freundin aufkommen muß.
Jetzt hab ich mich im Netz etwas schlau gemacht und zum Glück div. Info und Gerichtsurteile gefunden, die den Automatismus "Zusammenziehen -> eheähnliche Gemeinschaft -> Aufkommen für Lebenunterhalt" nicht bestätigen.
Hier ist z.B. die Rede davon, dass " das partnerschaftliche Verhältnis auf Dauer angelegt sein muß" und "weit über ein einfaches gemeinsames Haushalten und Wirtschaften hinausgeht" Dieses könne frühestens nach 3 Jahren des Zusammenlebens angenommen und keinesfalls durch Hausbesuche festgestellt werden (Sozialgericht Düsseldorf, 22.04.2005 Az.: S 35 AS 119/05 ER).
Heißt das im Umkehrschluss, daß da wir erst planen zusammenzuziehen, und deshalb logischerweise noch keine 3 Jahre zusammenwohnen (die Beziehung läuft seit einem Jahr), keine "eheähnliche Gemeinschaft" bilden und meine Freundin ihr ALG II bekommt...??
Wer hat ev. ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, wie der aktuelle Stand der Dinge ist...??
Wer hat Tipps zum Ausfüllen des ALG II - Formulars....??
vielen Dank im voraus.....
ich plane, mit meiner Freundin zusammenzuziehen. Meine Freundin ist leider arbeitssuchend und bezieht ab August 05 ALG II. Jetzt stellte sich für uns die Frage, inwieweit sie im Falle eines Zusammenziehens mit mir noch Unterstützung bekommt. Ich habe daraufhin diverse Berechungen im Internet zum ALG II durchgeführt, die leider alle zu dem Ergebnis kommen, daß sie im Falle eines Zusammenziehens keine Unterstützung bekommt. Diese Aussage wurde mir auch von einer Bearbeiterin der ARGE bestätigt, die der Auffassung ist, daß wir im Falle eines Zusammenziehens automatisch eine "eheähnliche Gemeinschaft" bilden und ich somit für den Lebensunterhalt meiner Freundin aufkommen muß.
Jetzt hab ich mich im Netz etwas schlau gemacht und zum Glück div. Info und Gerichtsurteile gefunden, die den Automatismus "Zusammenziehen -> eheähnliche Gemeinschaft -> Aufkommen für Lebenunterhalt" nicht bestätigen.
Hier ist z.B. die Rede davon, dass " das partnerschaftliche Verhältnis auf Dauer angelegt sein muß" und "weit über ein einfaches gemeinsames Haushalten und Wirtschaften hinausgeht" Dieses könne frühestens nach 3 Jahren des Zusammenlebens angenommen und keinesfalls durch Hausbesuche festgestellt werden (Sozialgericht Düsseldorf, 22.04.2005 Az.: S 35 AS 119/05 ER).
Heißt das im Umkehrschluss, daß da wir erst planen zusammenzuziehen, und deshalb logischerweise noch keine 3 Jahre zusammenwohnen (die Beziehung läuft seit einem Jahr), keine "eheähnliche Gemeinschaft" bilden und meine Freundin ihr ALG II bekommt...??
Wer hat ev. ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, wie der aktuelle Stand der Dinge ist...??
Wer hat Tipps zum Ausfüllen des ALG II - Formulars....??
vielen Dank im voraus.....