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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnung von Hartz4 und U25, Selbstständigkeit


madgyver
03.03.2008, 23:44
Hallo,

ich möchte mich gerne Selbstständig machen und bräuchte eine eigene Wohnung, bin aber erst 23.

Momentan bin ich noch Student. Aber spätestens nächste Woche nicht mehr, dann wirds kritisch weil Krankenversicherung, kindergeld, studenten wohnung und Bafög wegfällt. Ich habe mich an die regionalen Gründerlotsen (IHK) gewandt um mein Geschäftsmodell prüfen zu lassen und jetzt bemerke ich, das ich mir vor lauter eifer noch kaum gedanken um die Finanzierung meines Lebensunterhaltes gemacht habe (hab net schlecht geschaut als ich gelesen habe das ich u25 keine wohnung mehr bekomme). Kann ich trotz Mikrofinanzierung Einstiegsgeld beantragen? Der Kredit wäre nur für die Waren gedacht und wird durch den Lotsendienst gefördert (bei der Bank auf deren Empfehlung hin so wie ich das verstanden habe). Bekomme ich aufgrund der bloßen Tatsache das ich eine Selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchte eine Wohnung und ggf. Einrichtungsgeld bewilligt? Kann ich zur beantragung des Einstiegsgeldes die Unterlagen vorlegen (z.b. ausgearbeiteter buissnes plan etc.) die ich von der Unternehmensberatung der IHK habe oder haben die eigene Stellen und das wird alles nochmal durchgekaut (arge)?

Wenn ich die Wohnung nicht bekomme wird das Vorhaben erstmal definitiv scheitern (nicht zuletzt weil mich meine eltern nicht haben wollen :?) und ich kann mich gleich wieder abmelden bei der ihk :( um dann eine Tätigkeit als Angestellter in meinem erlernten Beruf aufzunehmen.

mfg steven.

StephanK
04.03.2008, 20:47
:welcome: Steven,
gar so problematisch ist die Wohnungsfrage nicht unbedingt, und bestimmt nicht, wenn es Dir gelingt, umzuziehen, BEVOR Du Alg II brauchst. Die Einschränkungen für Umzüge unter 25jähriger gelten nur, wenn man während des Alg II-Bezuges umzieht und außerdem generell nicht, wenn Du am 17.02.06 (Stichtag) nicht mehr zum Haushalt der Eltern oder eines Elternteils gehört hast, was ich mir anhand Deiner Angaben gut vorstellen könnte.

Ansonsten kann ich Dir nur zwei Dinge empfehlen:
1) Beantrage Alg II rechtzeitig, Es wird ebenso wie BAföG monatlich im voraus gezahlt, und um Zahlungs"löcher" möglichst zu vermeiden, solltest Du den Antrag etwa vier Wochen vor dem ersten, nicht mehr vom BAföG "abgedeckten" Tag stellen.

2) Eine selbständige Tätigkeit bei laufendem Alg II-Bezug aufzubauen ist äußerst schwierig, weil Du - vereinfacht ausgedrückt - permanent kleinlichen Kontrollen Deiner wirtschaftlichen Situation unterliegst und dadurch kaum "Luft zum Atmen" hast. Deswegen ist es sinnvoll, wenn Du Dich rechtzeitig mit den Regeln zur Einkommensanrechnung vertraut machst. Andere hier im Forum, die sich mit dieser Materie aus eigener Erfahrung gut auskennen, können Dir dazu nähere Hinweise und Tipps geben.

madgyver
05.03.2008, 19:26
thx,

sorry das ich erst so spät antworte aber ich bin etwas im stress und vergesse das ich noch einige posts hatte.

was du mir sagst lässt mich ja erstmal wieder hoffen :).
Ich habe mich jetzt erstmal arbeitssuchend gemeldet, und auf den Unterlagen die ich ausfüllen musste ("Teil3-vorbereitung für vermittlungsgespräch") konnte man auch "ich bin hauptsächlich an einem gespräch zur selbsständigkeit interessiert" ankreuzen, was ich auch tat.

bin mal gespannt was die beraterin mir sagen kann. bewerbungen kann ich in der zwischenzeit ja trotzdem schreiben falls die sache nicht klappt.

drückt mir die daumen :smile: