Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : JobCenter zahlt weiter das komplette ALG II trotz Arbeit
Moin Moin aus Berlin
Eigendlich sollte ich mich ja nicht beklagen. Ich habe seit 20. 09.2007 Arbeit bei einer Zeitarbeitsfirma mit dem üblichem Tarifverrtrag für Helfer 5,77€/h 35 h/Woche.
Und ich habe nach ca 2 Wochen mein Vertrag zum JobCenter getragen. Ich schicke denen mitlerweile per Fax jeden Monat das Zusatzblatt 2.2 (also meine Abrechnung).
Diesen ersten habe ich wieder volles ALG II bekommen. So langsam bekomme ich ein schlechtes gewissen denn mir is auch klar das irgendwann die grosse Rechnug ins Haus flattert. :wut:
Jetzt aber zu meinem Problem der Bescheid endet am 31.03.08.
So theoretich muss ich jetzt mein Fortzahlungsantrag stellen da ich ja aufjedenfall von denen einen zuschuss bekomme.
Ist die fraage ob ich dreist bin und einfach in dem Antrag keine Änderungen angebe da das JobCenter von mir schon alle Unterlagen haben muss.
Ist doch lustig oder was meint Ihr dazu?
Eins noch sollte ich eventuell noch ein Schreiben verfassen dass ich die Überbezahlung nicht will und nicht zurück zahlen kann (will).
Naja, ich denke du solltest die Arge so schnell wie möglich darauf hinweisen, ansonsten bekommst du richtig Stress (Anwalt, Gericht, usw.). Zudem denke ich, du wirst alles zurückzahlen MÜSSEN, also heb das Geld gut auf, auch wenn es schwer fällt.
StephanK
04.03.2008, 08:33
Ist die fraage ob ich dreist bin und einfach in dem Antrag keine Änderungen angebe da das JobCenter von mir schon alle Unterlagen haben muss.
Ist doch lustig oder was meint Ihr dazu?Wegen der Rückzahlungen ist das meiner Meinung nicht der richtige Platz für Humor.
Vielleicht wäre es besser, wenn Du hervorhebst, dass es schwankende Einnahmen gibt und darauf auch schon im vorangegangenen Bewilligungszeitraum hingewiesen wurde.
Eins noch sollte ich eventuell noch ein Schreiben verfassen dass ich die Überbezahlung nicht will und nicht zurück zahlen kann (will).Das kannst Du tun - wobei sich freilich niemand darum schert, ob Du zurückzahlen willst oder nicht, denn wenn und soweit Du kannst, musst Du das auch.
Es ist leider ein häufiges Ärgernis, dass die Alg II-Träger bei schwankenden Einkommen mit der Anrechnung ständig hinterherhinken. Ein bisschen liegt das daran, dass Alg II im voraus gezahlt wird, ist also unvermeidlich, und zum größeren Teil daran, dass die Personalausstattung der Alg II-Träger zu dünn ist.
Liegt am System, bzw. demjenigen der es bedient - bei uns kam auch noch mal Kohle von der alten Arge, obwohl sie über nen Monat Vorlauf hatten.
Einfach anrufen und fragen ob sie Dir das Geld schenken wollen, dann fangen sie von ganz alleine an wild um sich zu rudern und werden Dir ne Kontonummer nennen wo Du es hin zurück überweisen kannst. Wundere Dich aber nicht, wenn sie selbst dafür 1-2 Tage brauchen, sind eben nicht die schnellsten.
Diesen ersten habe ich wieder volles ALG II bekommen. So langsam bekomme ich ein schlechtes gewissen denn mir is auch klar das irgendwann die grosse Rechnug ins Haus flattert. :wut: Ein schlechtes Gewissen braucht man da nicht haben, ist ja nicht dein Verschulden, wenn sie nicht hinterherkommen.
Ich kenne das Problem recht gut aus eigener Erfahrung. Dir bleibt eigentlich nur das monatlich selbst auszurechen und das "zu unrecht erhaltene" Geld zurückzulegen.
Jetzt aber zu meinem Problem der Bescheid endet am 31.03.08.
So theoretich muss ich jetzt mein Fortzahlungsantrag stellen da ich ja aufjedenfall von denen einen zuschuss bekomme.
Ist die fraage ob ich dreist bin und einfach in dem Antrag keine Änderungen angebe da das JobCenter von mir schon alle Unterlagen haben muss. Nun der ARGE ist bekannt das du schwankendes Einkommen hast, wenn sich also sonst nichts geändert hat (Miete, Bankverbindung etc.), dann gibt es tatsächlich keine Veränderungen, zu deinen bisherigen Meldungen.
Unabhängig davon kannst du sie aber formlos anschreiben, dass sie dir monatlich einen angemessenen Betrag im Voraus abziehen können, um größere Rückforderungen für die Zukunft zu vermeiden.
@ Restart, wie siehts eigentlich mit ner Entschädigung aus ?
Weil man beherbergt ja schließlich das Geld für die Arge, sowas erfordert ja auch Arbeitskraft.
Wenn ich heute ein Konto eröffne damit man mir Geld überweisen kann, muß ich der Bank ja auch für die Betreuung meines Geldes eine Gebühr entrichten.
Und ich kann ja nicht wegen der Unfähigkeit von Staatsdienern dazu verpflichtet sein umsonst auf deren Zaster aufzupassen, oder ?
StephanK
04.03.2008, 11:12
Weil man beherbergt ja schließlich das Geld für die Arge, sowas erfordert ja auch Arbeitskraft.Irgendwie muss ich jetzt an Comics denken und daran, wie Onkel Dagobert prall mit Talern gefüllte Säcke in seinen Geldspeicher wuchtet... :wink: Aber die Realität sieht doch schon ein wenig anders aus, oder?
Wenn ich heute ein Konto eröffne damit man mir Geld überweisen kann, muß ich der Bank ja auch für die Betreuung meines Geldes eine Gebühr entrichten.Ich nicht. Es gibt genügend Angebote für gebührenfreie Girokonten. Man muss sich nur mal ein wenig umsehen...
Und ich kann ja nicht wegen der Unfähigkeit von Staatsdienern dazu verpflichtet sein umsonst auf deren Zaster aufzupassen, oder ?Doch. Es gibt insofern kaum einen Unterschied zu der Situation gegenüber Privaten. Wenn Dir z.B. ein Versandhändler nach einem rückgängig gemachten Kauf versehentlich mehr zurückzahlt als der Kaufpreis war kannst Du Dich, wenn er die Überzahlung zurückverlangt, auch nicht hinstellen und sagen: da hat er Pech gehabt, das Geld hab' ich verbraucht.
Hab ja nicht gesagt, das ich das gesamte Geld behalten möchte - aber eine angemessene Entschädigung für meine Mühen und Anstrengungen wäre aus meiner Sicht schon angebracht.
Und @ kostenloses Konto, danke aber ich möchte meine Bank noch zu Fuß erreichen können und keine Weltreise antreten. VoBa & Spaß-Kasse bitten es leider bei uns nicht an.
@ Dagobert, wenn Du wüßtest Stephan *lach*
Ich vertraue keiner Bank mehr, da liegt es daheim wesentlich sicherer und wird auch richtig verteidigt - bei Bankraub muß der Räuber nämlich nicht auf der Flucht schneller sein las mein Hund und Papa mit der Flinte ;-)
Wegen der Rückzahlungen ist das meiner Meinung nicht der richtige Platz für Humor.
Nach meiner Meinung ist das ganze System nur noch lächerlich.:sdagegen:
Und als ob ich es gewust habe kommt heut der grösste lacher mit der Post ins Haus. Da laden Die mich doch nach § 59 zum Gespäch ein, wo sie mit mir über meine berufliche Situation sprechen wollen.
Schon klar da hat irgend einer vergessen mich aus der Liste zu streichen.
Also ich kriege mit diesem JobCenter noch ne panne :wut:
So was mach ich als nächstes?:confused:
1.)Hin und mit der Faust auf den Tisch hauhen und fragen wo meine Unterlagen sind?
2.)Ich nehme den Termin Wahr und stell mich Doof: "na ich steh doch in Arbeit das wissen Sie doch ... was ich bekomme keine 550€ als Unterstüzung dazu?"
oder
3.) den ganzen scheiss schriflich abwickeln und freundlich per Telefon bescheidsagen.
werden Dir ne Kontonummer nennen wo Du es hin zurück überweisen kannst. Wundere Dich aber nicht, wenn sie selbst dafür 1-2 Tage brauchen, sind eben nicht die schnellsten.
Wie zurück Überweisen? Müsst Ihr nicht jeden Cent umdrehen?
Gerade in den ersten Monaten bei einer Zeitarbeitsfirma ist es ganz gut wenn da noch was vom JobCenter kommt, da diese Firmen ja erst zum 20. des folge Monats zahlen.
Und das Einkommen extrem schwankt. Ne also viel is nicht mehr von der Kohle da.
Ah ich kenne das übrigens auch schon, denn ich zahle schon 10€ im Monat an das Haupt-Zollamt ab wegen Überbezalung. Also da können die knapp 2000 € einfach hinten ran. lol Die wollen es doch nicht anders.
Nur die Frage, ob sie das Spielchen von wegen 10 € / Monat lange mitmachen wenn Du in Arbeit bist und nicht mehr wollen, oder Dich dazu zwingen die EV abzulegen, was dann wiederum Probleme auf der Arbeit mit sich bringen kann, von wegen Lohnpfändungen - sehen Chefs nicht gerne.
So was mach ich als nächstes?:confused:
1.)Hin und mit der Faust auf den Tisch hauhen und fragen wo meine Unterlagen sind?
2.)Ich nehme den Termin Wahr und stell mich Doof: "na ich steh doch in Arbeit das wissen Sie doch ... was ich bekomme keine 550€ als Unterstüzung dazu?"
oder
3.) den ganzen scheiss schriflich abwickeln und freundlich per Telefon bescheidsagen. Soweit ich weiß, muss man der Meldeaufforderung nachkommen, solange man noch irgendwelche Leistungen bekommt bzw. Anspruch hat. Nach der Überschlagenen Höhe deines Einkommens hast du ja noch anteilig Anspruch.
Ich würde also hingehen, die Kopien von den Verdienstbescheinigungen mitnehmen und versuchen das alles dort zu klären.
Nur die Frage, ob sie das Spielchen von wegen 10 € / Monat lange mitmachen wenn Du in Arbeit bist und nicht mehr wollen, oder Dich dazu zwingen die EV abzulegen, was dann wiederum Probleme auf der Arbeit mit sich bringen kann, von wegen Lohnpfändungen - sehen Chefs nicht gerne.
Also die EV hab ich auch schon abgegeben und ich bitte dich Ich hole mir aufjedenfall einen Zuschuss vom Amt demzufolge verdiene zu wenig! (auch für eine Lohnpfändug).
:Moin!:, neues vom JobCenter:
Also Mittlerweile war ich 3 mal dort und habe gefragt was nun los sei, da ich seit Sep.2007 in arbeit stehe und zuviel Geld bekomme. Mir wurde jedes mal mündlich versichert das alle Unterlagen im Computer eingetragen (eingegangen) sind und ich mich bitte gedulden möchte.
Da mein Aktueller Bescheid nur noch bis 30.04.08 läuft habe ich einen Fortzahlungsantrag gestellt.
Heute war in der Post ein Schreiben vom JobCenter:
“Um auch den Fortzahlungsantrag bearbeiten zu können reichen Sie folgende Unterlagen ein! -monatliche Verdienstbescheinigung ab November 2007“:wut:
Na Toll jetzt darf ich wieder hin und min. 2 Stunde warten. Kann mir jemand einen Tipp geben wie ich mich verhalten soll?
Bzw. hab ich dadurch einen Arbeitsausfall kann ich diesen gleich geltend machen?
Bis denn Cooky :weg:
Heute war in der Post ein Schreiben vom JobCenter:
“Um auch den Fortzahlungsantrag bearbeiten zu können reichen Sie folgende Unterlagen ein! -monatliche Verdienstbescheinigung ab November 2007“:wut:
Na Toll jetzt darf ich wieder hin und min. 2 Stunde warten. Kann mir jemand einen Tipp geben wie ich mich verhalten soll?
Bzw. hab ich dadurch einen Arbeitsausfall kann ich diesen gleich geltend machen? Steht denn drin, dass du persönlich erscheinen musst? Wenn nicht kannst du es am Empfang abgeben (Eingang auf Kopie mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen) oder per Post (z. B. per Einschreiben mit Rückschein) schicken.
Ich persönlich würde dazu auch noch ein formloses Schreiben verfassen, wo ich noch einmal alle Lohnzahlungen mit Buchungsdatum auflisten würde und das du jede Verdienstbescheinigung, wie gewünscht eingereicht hast.
Weiter würde ich um eine möglichst schnelle Abrechnung bitten, damit du erstmal weist ob und wie viel zurückgefordert wird.
Vorsorglich kannst du auch gleich darauf hinweisen, dass du um eine Ratenzahlung bittest, da du auf Grund der langen Verzögerung der Abrechnungen durch die ARGE, dass Geld nicht mehr zur Verfügung hast.
Damit hast du aus meiner Sicht dein Möglichstes getan.
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