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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wieder eine Bedarfsgemeinschaft ab 01.07.2006


Mari
03.07.2006, 09:35
Guten morgen,

Seit dem 01.07.2006 fällt mein 18 jähriger Sohn wieder in meine Bedarfsgemeinschaft.

Er geht ab 01.09.2006 in eine Maßnahme vom Arbeitsamt bekommt dafür 1,50 Euro die Stunde, was dann ungefähr 225 Euro für Ihn bringt.

Ich selber habe die Möglichkeit jeden Tag Di- Fr 2 Stunden einen Mini Job zu machen. Verdienst wird das so um die 200 Euro liegen.


Jetzt meine Frage:

wird das ganze Geld was wir zusammen verdienen angerechnet oder hat jeder von uns beiden die Freigrenze von 165 Euro, wie läuft das jetzt?

Gruß Mari

StephanK
05.07.2006, 12:50
Deine Frage irritiert mich, weil "Bedarfsgemeinschaft" ein Begriff ist, der nur beim Alg II eine Rolle spielt. Deinen Beitrag hast Du aber in eines der Alg I-Foren platziert und nennst auch den 165-€-Freibetrag, der für Nebenverdienste beim Alg I gilt.

Wenn Ihr beide jeweils ausschließlich Alg I bezieht, gibt es keine Zusammenrechnung und jeder hat seinen eigenen Freibetrag.
Falls Ihr vielleicht aufstockendes Alg II bezieht, hat zwar auch jeder seinen eigenen Freibetrag, aber nur in Höhe von jeweils € 100.