dukynuky
03.07.2006, 11:56
hoi
Ich bin seit dem 01.07.06 Arbeitslos(nach 4 Jahren angestellt seins).....
Nun plante ich ab 01.08.06 mich im EDV Bereich Selbstständig zu machen... Hals über kopf hat sich am Freitag noch ein Kunde gemeldet der mich dringend ab heute (03.07.06) braucht und mich für 3 Wochen anheuern wird.
Somit habe ich heute mein gewerbe angemeldet. Jetzt wollte ich den Morgigen Termin bei der Arbeitsagentur auf einen für Berufstätige besseren Termin verlegen. Die nette Dame an der Hotline fragte nach dem grund. Ich sagte da ich mich ab heute selbstständig mache. Darauf fragte Sie ob ich denn schon den Überbrückungsgeldantrag abgegeben habe. Nein hatte ich nicht. Ich habe auch noch mit keinem vom AA geredet (außer Arbeitslosmeldung vor 4 Wochen). Dies würde ich dann die Tage machen. Sie meinte dann das das nicht ginge da ich ja nun schon selbstständig sei und nun kein anspruch hätte.
Stimmt das ?
Auf www.ueberbrueckungsgeld.de habe ich gelesen das in fällen wo man schnell eine Gewerbeanmeldung durchfürhren muss den Antrag auch bis zu 4 Wochen später einreichen kann.... Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 habe ich ja... Ich gehe vom Arbeitslossein in die Selbstständigkeit über... Buisinessplan ist gerade in Arbeit und werde ich bis Ende der Woche haben und noch Checken lassen.....
Hat die nette Dame an der Hotline mich nun nur verrückt gemacht oder hatse recht?
MFG
DukyNuky
Ich bin seit dem 01.07.06 Arbeitslos(nach 4 Jahren angestellt seins).....
Nun plante ich ab 01.08.06 mich im EDV Bereich Selbstständig zu machen... Hals über kopf hat sich am Freitag noch ein Kunde gemeldet der mich dringend ab heute (03.07.06) braucht und mich für 3 Wochen anheuern wird.
Somit habe ich heute mein gewerbe angemeldet. Jetzt wollte ich den Morgigen Termin bei der Arbeitsagentur auf einen für Berufstätige besseren Termin verlegen. Die nette Dame an der Hotline fragte nach dem grund. Ich sagte da ich mich ab heute selbstständig mache. Darauf fragte Sie ob ich denn schon den Überbrückungsgeldantrag abgegeben habe. Nein hatte ich nicht. Ich habe auch noch mit keinem vom AA geredet (außer Arbeitslosmeldung vor 4 Wochen). Dies würde ich dann die Tage machen. Sie meinte dann das das nicht ginge da ich ja nun schon selbstständig sei und nun kein anspruch hätte.
Stimmt das ?
Auf www.ueberbrueckungsgeld.de habe ich gelesen das in fällen wo man schnell eine Gewerbeanmeldung durchfürhren muss den Antrag auch bis zu 4 Wochen später einreichen kann.... Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 habe ich ja... Ich gehe vom Arbeitslossein in die Selbstständigkeit über... Buisinessplan ist gerade in Arbeit und werde ich bis Ende der Woche haben und noch Checken lassen.....
Hat die nette Dame an der Hotline mich nun nur verrückt gemacht oder hatse recht?
MFG
DukyNuky