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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : nach Au-pair-Jahr...


Stern1986
03.07.2006, 18:22
Hi!

Ich habs schon mit der Forensuche probiert... leider nichts gefunden... :oops:

Mein Anliegen:

Ich werde voraussichtlich im September wieder nach Deutschland zurueckgehen, nachdem ich knapp ein Jahr im Ausland als Au-pair taetig war. Vor diesem Au-pair Jahr habe ich meine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen, wurde uebernommen und hab noch kurze Zeit (3 1/2 Monate) weitergearbeitet, dann selbst gekuendigt...
Ich weiss, ich weiss... wie konntest du nur kuendigen?!?!?! Es war die beste Entscheidung in meinem Leben...however... habe ich Anspruch auf Alg I oder doch schon auf Hartz IV? Wird mein "Au-pair-Gehalt" gerechnet? Es zaehlt ja wohl das Gehalt der letzten 12 Monate... uns richtig arbeitslos war und bin ich ja nicht, da ich durchgehend gearbeitet habe und auch entsprechende Vertraege vorlegen kann.
(Habe uebrigens auch Kindergeld fuer das Au-pair Jahr gekriegt, da ich 10 Stunden die Woche zur Schule gegangen bin!)

Vielleicht hat ja jemand in diesem Forum Erfahrungen damit gemacht...

Wollte mich jedenfalls nur vorab informieren, damit ich nicht aus allen Wolken falle...

Danke!

LG

Seebarsch
03.07.2006, 19:23
Anspruch auf Alg 1 besteht, wenn in den letzten 2 Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 1 Jahr eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wurde. Die Au pair Tätigkeit im Ausland ist nicht versicherungspflichtig gewesen und stellt auch keinen Esatztatbestand dar, selbst wenn die Beschäftigung in der EU war.
Ich fürchte, dass Sie den Anspruch auf Alg 1 nicht zusammen bekommen.
:-x

Stern1986
03.07.2006, 19:54
Danke fuer die schnelle Antwort!

2 Jahre? Das muesste aber doch auf mich zutreffen, da ich 2004 komplett und 2005 bis einschliesslich September gearbeitet habe. Allerdings war ich bis Juni 2005 noch in der Ausbildung, was - so oder so - meinen Anspruch (welchen auch immer) erheblich senken wird.... :x
Wie sieht es hiermit aus?

LG

Tialdin
03.07.2006, 21:10
Mir ALG I kenne ich mich leider nicht aus. Allerdings hast Du glaube ich recht damit, dass
Du wahrscheinlich keinen sonderlich hohen Anspruch auf ALG I haben wirst. Allerdings kannst Du bei zu geringem ALG I aufstockend Sozialhilfe
beantragen, wodurch Du zumindest auf ALG II Niveau kommen könntest.
Falls Deine Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtig
sein sollten. Da Du noch Kindergeld bekommen hast, ist das allerdings unwahrscheinlich.

Falls Du über 21 bist, musst Du auch mit dem Kindergeld aufpassen. Schau Dir dazu am
besten mal den §32 EStG (Einkommensteuergesetz) an.

Auf jeden Fall solltest Du Dich bereits jetzt arbeitssuchend melden, da Du verpflichtet bist
Dich drei Monate vor eintreten der Arbeitslosigkeit beim Amt zu melden. Zumindest wenn
Du es vorher schon weißt.

Wenn Du dann wieder in Deutschland bist, fängt dann wohl das Ämtergerenne an, sobald
Du einen Wohnsitz angemeldet hast (falls der nicht sogar noch angemeldet ist).

Einige Ämter bieten die Antragsformulare zum Download an, das heißt Du könntest Dir
die jetzt schon einmal ansehen, damit es dann schneller geht.

Gruß Tia

Seebarsch
03.07.2006, 21:21
Da mir genaue Daten fehlen, gehe ich mal von ganzen Monaten aus !
Meldung am 01.09.2006
Rahmenfrist = 01.09.2004 - 31.08.2006
Darin versicherungspflichtige Beschäftigung 01.09.04 - 30.06.05 = 10 Monate.
Ergebnis = Leider kein Anspruch auf Alg 1 !
Hier müsste dann umgehend Alg 2 beantragt werden !!
:cry: :x :cry:

Stern1986
03.07.2006, 22:11
Hi!

Noch ma ein paar Daten von mir:

Eigentlich steht mir kein Kindergeld mehr zu, da ich eine abgeschlossene Berufsausbildung habe. Durch die 10 Stunden Schule pro Woche im Ausland, hat sich das allerdings geaendert, aber nur fuer Januar 2006 - Juni 2006.

Ich wohne vorerst bei meinen Eltern, hatte auch noch nie eine eigene Wohnung.

Nein, ich bin noch nicht ueber 21.

Leider weiss ich nicht, wie ich mich von hieraus arbeitslos melden soll, da ich ein Arbeitsamt noch nie in meinem jungen Leben von innen gesehen habe... ich werde allerdings gleich am Tag nach meiner Ankunft in D dorthin gehen.

@Seebarsch:

"Darin versicherungspflichtige Beschäftigung 01.09.04 - 30.06.05 = 10 Monate."

*hust*, bin gerade zu doof... ich habe noch bis einschliesslich September 2005 gearbeitet... sprich/schreib:in dem Zeitraum vom 1. September 2004 bis einschliesslich zum 31. August 2005 war ick arbeiten... allerdings war ich bis Juni 2005 noch in der Ausbildung...

P.S.: sind die boesen Smileys an meine Dummheit gerichtet oder an die aeusserst unguenstigen Umstaende fuer mich?!?! :wink:

Moechte mich bei allen bedanken, die mir geschrieben haben!!!!

LG nach Deutschland

P.S.: Vielleicht zuendet jemand fuer mich eine Kerze an und bettet, dass ich so schnell wie moeglich wieder einen Job kriege... meine Referenzen sind eigentlich ganz gut... relativ gute Zeugnisse, Zertifikate, Jahr im Ausland etc.! Das Ackern muss sich doch bitte gelohnt haben...

Tialdin
03.07.2006, 23:32
Solange du unter 21 bist und arbeitssuchend gemeldet bist besteht
weiterhin Kindergeldanspruch nach § 32 Absatz 4 Nr. 1.

Was die Meldung beim Arbeitsamt angeht, können das auch Deine Eltern
oder irgendwer anderes tun, wenn Du eine entsprechende Vollmacht ausstellst.

Ich gehe mal davon aus, dass Deine Eltern Dich da gerne unterstützen werden, ansonsten
müssten sie dich ja durchfüttern, da Du noch bei deinen Eltern wohnst,
wird ALG II höchstwahrscheinlich nicht greifen, da ihr eine
Bedarfsgemeinschaft bildet und dabei das Einkommen Deiner Eltern
mitgerechnet wird.

Was das ALG I angeht solltest Du ebenfalls Deine Eltern bitten,
da mal genauer nachzuhaken.

Gruß Tia

Stern1986
04.07.2006, 09:44
Hi!

Ich weiss, dass mir noch ma Kindergeld zusteht, das werde ich auch umgehend beantragen, danke!

Selbst wenn ich zu Hause lebe (meine Mutter war alleinerziehend und geht nur 30 Std/Woche arbeiten), glaube ich nicht, dass sie wieder unterhaltspflichtig ist, schliesslich habe ich eine abgeschlossene Berufsausbildung. Warum soll mir kein Hartz IV zustehen, wenn ich noch zu Hause wohne.

Bei einer Freundin von mir ist das aehnlich, sie wurde gleich nach der Ausbildung arbeitslos, das Jahr ist jetzt bei ihr um und sie kriegt Hartz IV, obwohl sie auch noch zu Hause wohnt (Hartz IV ist bei ihr das Doppelte wie Alg I)...

Irgendetwas wird und muss mir auch zustehen, ich habe schliesslich ueber drei Jahre lang regelmaessig eingezahlt, die Frage ist nur, was!?!?! Hartz IV oder doch Alg I?!?!? Und - wenn ich Pech habe - wird diese Unterstuetzung sehr gering fuer mich ausfallen, da ich den Groesstenteil meiner "Arbeitszeit" in der Ausbildung verbracht habe.
Im Endeffekt habe ich ja sogar laenger als meine Freundin gearbeitet und dieser stand auch alles zu...

LG

Seebarsch
04.07.2006, 19:01
Die Smilies waren für mein, leider, nicht so schönes Ergebnis gedacht !
Nach dem was jetzt bekannt ist, liegen ja 13 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der Rahmenfrist, so dass wohl doch ein Anspruch auf ALG 1 besteht.
Nach Rückkehr aus dem Ausland müssen Sie sich PERSÖNLICH bei Agentur arbeitslos melden ! Das kann kein anderer, auch nicht mit Vollmacht !
Die Arbeitslosmeldung ist recht unkompliziert und tut auch nicht weh !
Je nach Höhe der Leistung Alg 1 und der persönlichen Verhältnisse sollte dann noch ergänzend Alg 2 beantragt werden !
:engel: :P :engel:

Stern1986
04.07.2006, 20:10
Da haben wir es doch! Das war eine schwere Geburt... :Respekt:

Meine Mutter hat eine Gerneralvollmacht von mir, ich werde jedoch lieber persoenlich vorsprechen.

Hartz IV kommt bei mir leider gar nicht in Frage, weil es sehr doof von mir waere...

Vielen, vielen Dank Seebarsch!!! Sie haben mir schon mal gut weitergeholfen.

LG

Stern1986
04.07.2006, 20:24
Hab noch was vergessen:

Da ich vor einem Jahr selbst gekuendigt habe, werde ich doch normalerweise fuer 3 (?) Monate gesperrt... wird in meinem Fall das Au-pair Jahr gezaehlt oder beginnt die Sperrzeit, wenn ich wieder da bin???

Seebarsch
05.07.2006, 18:10
Wie wurde denn die Ausbildung beendet ?
Wenn es eine Eigenkündigung war, droht hier in der Tat der Eintritt einer Sperrzeit, es sei denn, für die Eigenkündigung läge ein wichtiger Grund vor.
Ein wichtiger Grund wäre z.B. die Aufnahme einer Fortbildung. Nun ist die Tätigkeit au pair in der Regel keine Fortbildung, es sei denn, man kann den Sachbearbeiter überzeugen, dass die au pair Tätigkeit dem erlernten Beruf zugute kommt. Um die Sperrzeit käme man auch herum, wenn zwischen Beendigung der Beschäftigungsverhältnisses und dem Eintritt der Alo mehr als ein Jahr liegt. Hier wäre die Beendigung am 30.09.2005, so dass bei einer Alo-Meldung am 01.10.2006 eine Sperrzeit nicht eintritt.
Wenn das Datum der Alo-Meldung herausgezögert wird, kann es aber wieder Probleme mit der Rahmenfrist und den 12 Monaten geben !

Mit dem lieber persönlich vorsprechen ist es nicht getan !
Die persönliche Alo-Meldung bei der Agentur ist unabdingbar !
Ohne persönliche Meldung = keine Alo = kein Geld !!!!
:lol: 8) :lol:

Stern1986
05.07.2006, 18:56
Die Ausbildung wurde ganz normal (durch bestehen der Pruefung) abgeschlossen. Ich wurde, wie gesagt, uebernommen... habe dann ab Juni 2005 in dem Betrieb weitergearbeitet und dann selbst nach 3 1/2 Monaten gekuendigt... ich kann mich doch aber nicht erst Oktober 2006 arbeitslos melden... hm... wichtige Gruende... na ja, Englisch kann man ja heutzutage immer gebrauchen, auch fuer meinen Beruf... wird zum Teil schon vorausgesetzt... aber ich glaube, damit komm ich da nicht durch... es sei denn, dort sitzt ein netter Mann zw. 20 und 50 Jahren und ich zieh mein engstes Top an... :shock:

"Mit dem lieber persönlich vorsprechen ist es nicht getan !
Die persönliche Alo-Meldung bei der Agentur ist unabdingbar !"

Ich kann doch jetzt aber auch nicht mehr machen, als gleich nach dem Tag meiner Ankunft in Deutschland zum AA zu gehen und dort vorsprechen... ?????????????????????????????????????????????????? ????

Seebarsch
05.07.2006, 19:51
Genau das ist es !
Sofort nach Rückkehr melden.
Zu der Argumentation:
Einen Versuch ist es wert! Erstens sitzen da auch nur Menschen, zweitens haben die einen Ermessensspielraum und drittens ist ein Fall ohne Sperrzeit schneller erledigt als einer mit Sperrzeit (wenn eine Begründung vorliegt) !
Wer nichts wagt, der nichts gewinnt !
:engel: