PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag abgegeben...


sabf
22.06.2005, 11:44
Heute morgen habe ich meine H4 Antrag abgegeben...
soweit so gut... der Berater war ganz freundlich...
ich habe ja mit meinen Eltern einen Untermietvertrag abgeschlossen und nun hat der Berater die Bemerkung fallen gelassen, dass nun wohl meine Eltern mir Unterhalt zahlen sollen...kann man das umgehen? Hat da mal einer einen Tipp?
Wie ist es dann mit der Sozialversicherung geregelt?

StephanK
22.06.2005, 12:31
Hallo sabf,
dieses Thema taucht immer häufiger auf - offenbar suchen die Träger nach Möglichkeiten, ihre klammen Budgets wieder aufzufüllen... :x

Du solltest dem Träger eine schriftliche Erklärung schicken oder abgeben mit folgendem Inhalt: "Ich, <sabf>, erkläre wahrheitsgemäß, dass ich etwaige gegenüber meinen Eltern bestehende Unterhaltsansprüche bisher nicht verfolgt habe und auch nicht gewillt bin, dies künftig zu tun."
Am besten machst Du das auch sofort, bevor Du aufgefordert wirst, Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Deiner Eltern zu geben.

Diese Erklärung hindert den Träger daran, sich seine Zahlungen von Deinen Eltern zurückzuholen. Die ALG II-Zahlung läuft weiter, so dass Du Dir über Deine Sozialversicherung keine Gedanken zu machen brauchst.

sabf
22.06.2005, 13:07
ja...das dachten wir uns auch (ich war mit ner Begleitung bei der Antragsabgabe)

danke für den Tipp Stephan...wenn das klappt mit der Erklärung kann mein Vater bestimmt wieder gut schlafen ;-)

wenn nicht...habe ich ja schon gelesen was ich dann machen muss

Das dürfte aber dann auch bedeuten, daß bei den Eltern in der gemeinsamen Wohnung lebende Erwachsene Kinder kein ALG II und KdU erhalten, wenn die Eltern zuviel verdienen, da die Bedarfsgemeinschaft dann insgesamt zuviel Einkommen (oder gar noch Vermögen) hat.

Dann hilft wohl nur der Auszug in die eigene Bude

sabf
22.06.2005, 18:44
das hier habe ich selber noch gefunden...:

Erklärung zur Einzelwirtschaft!


Antragsteller/in Herr/Frau: ..............................

Kundennummer der Agentur: ...........................



Hiermit bestätigen wir, das wir:


- Den Antragsteller nicht finanziell unterstützen.

- Keine gemeinsamen Konten führen.

- Nicht aus einem "gemeinsamen Topf" wirtschaften.


---------------------------------------------------------------
Name: Unterschrift:
---------------------------------------------------------------
Name: Unterschrift:
---------------------------------------------------------------
Name: Unterschrift:
---------------------------------------------------------------
Name: Unterschrift:
---------------------------------------------------------------





Ort/Datum: ..............................

StephanK
23.06.2005, 10:15
Diese Formulierungen passen aber eher auf Leute, die zu Unrecht als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden bzw. denen das droht. Schadet nix, aber die von mir beschriebene Kurzfassung reicht aus.

sabf
24.06.2005, 09:17
ich habe denen beides eingereicht...

der ARGE Mitarbeiter meinte, dass das wohl abgelehnt werden wird weil meine Elter der Pflicht zur Mithilft nicht nachkommen...aber ich kann dann ja noch immer wiederspruch einlegen...nun kann ich, so sagt er, erstmal 2-6 Wochen warten bis ich bescheid bekomme... :roll:

chris_26
29.07.2005, 10:48
Die Einzelwirtschaftserklärung reicht meiner Erfahrung nach leider nicht mehr aus.
Die Sozialämter, die nun mit ALG II-Empfängern betraut sind, gehen davon aus, dass wenn man als Volljähriger bei den Eltern wohnt, diese ihn finanziell unterstützen (Vermutbarkeitsklausel).
Das bedeutet, dass das Einkommen der Eltern voll angerechnet wird.
Bei mir hieß das, dass ich plötzlich ohne jegliche Leistungen dastand.

Nun bin ich ausgezogen und bin meine eigene Bedarfsgemeinschaft und koste dem Staat damit viel mehr Geld, weil er nun auch noch die Mietkosten/Nebenkosten etc. tragen muss.

Schöne neue (Sozial-) Welt.

Betroffener
29.07.2005, 10:56
Vielleicht hätte Dir dieses Urteil weiter geholfen, wenn es etwas früher entschieden worden wäre (ist aber noch nicht rechtskräftig).

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=23045#23045

chris_26
29.07.2005, 14:02
Das stimmt meiner Meinung nicht ganz: ich habe dieses Urteil auch gelesen, und wenn ich mich nicht irre, waren in diesem Fall die Eltern der Betroffenen bzw. ein Elternteil ebenfalls arbeitslos und konnten mit ihrem Unterhalt die junge Frau, die geklagt hatte, nicht unterstützen.

Die Sozialämter, die bei ALG II-Anträgen entscheiden, gehen recht rigide mit dem SGB II um. Die Unterhaltsvermutung wird immer zugrundegelegt und ein Formular mit der schriftlichen Erklärung der Eltern, dass sie ihr Kind nicht finanziell unterstützen, reicht nicht mehr.
Ich habe das am eigenen Leib erlebt und habe die Konsequenz gezogen, auszuziehen und eine eigene Bedarfsgemeinschaft zu bilden.

Das Schlimme daran ist, dass es dem Staat bzw. dem Steuerzahler nun teurer kommt als wenn ich bei den Eltern wohnen geblieben wäre.
Schilda bzw. Absurdistan läßt grüßen - leider.