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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bemessung nach Arbeit in der Schweiz


floh59
07.03.2008, 10:54
Ich hatte vor meiner Arbeitslosigkeit 18 Monate in der Schweiz gelebt und gearbeitet. Nun wird mein ALG 1 aber nicht nach der tatsächlichen Höhe bemessen, sondern ein fiktives Gehalt (sehr niedrig) angenommen. Habe ich eine Chance auf ein höheres ALG?

Seebarsch
07.03.2008, 13:27
Hallo floh59,
:welcome:
das mit der fiktiven Bemessung der Leistungen für die in der Schweiz zurückgelegten Versicherungszeiten ist leider richtig. Das sieht das Deutsch-Schweizer Abkommen (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/DA-Int-Recht-der-Alv-Schweiz-12-2006.pdf)so vor!
Wenn nicht grundsätzlich die fiktive Einstufung aufgrund deines beruflichen Werdeganges falsch ist, wird man da leider nichts ändern können!
:confused:

floh59
07.03.2008, 15:27
Danke für die (leider) schlechte Auskunft.
In meinem Fall ist es der Beruf des Service-Technikers, der einen hohes Maß an speziellen Kenntnissen bedarf und deswegen auch sehr gut bezahlt wird. Könnte dies bei der Einstufung in die sog. Qualifikationsstufe als Argument vorgebracht werden oder geht das Arbeitsamt stur nach Qualifikation (Ausbildung, Fachschule, Hochschule...) vor. Ich bin bei meinem hochqualifizierten Beruf in Qualifikationsstufe 3 eingestuft. Dies ergibt ein (für mich lächerliches) Bemessungsentgelt von 66,27 Euro.
Nebenbei bemerkt: Der Beruf des Service-Technikers ist beim Arbeitsamt nicht bekannt!

fragi
07.03.2008, 15:34
Nebenbei bemerkt: Der Beruf des Service-Technikers ist beim Arbeitsamt nicht bekannt!

Das ist auch so, denn es gibt "Service-techniker" sowohl bei Bahn, Telekom, usw... eigentlich überall werden die so genannt, dieser Begriff sagt aber nicht über den Beruf aus der sich dahinter verbirgt!

StephanK
07.03.2008, 16:05
Könnte dies bei der Einstufung in die sog. Qualifikationsstufe als Argument vorgebracht werden oder geht das Arbeitsamt stur nach Qualifikation (Ausbildung, Fachschule, Hochschule...) vor. Ich bin bei meinem hochqualifizierten Beruf in Qualifikationsstufe 3 eingestuft.Das ist eine etwas knifflige Sache, bei der es auch um interne Zuständigkeitsabgrenzungen innerhalb der Arbeitsagentur geht.

Bitte wirf erst mal einen Blick in § 132 Abs. 2 SGB III, (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__132.html) der solche Fälle regelt.
"Service-Techniker - Büromaschinen und Computer" ist ein Begriff, der im sog. Schlüsselverzeichnis (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A02-Berufsorientierung/A022-Infomedien/Publikation/pdf/Verzeichnis-Berufsbezeichnungen.pdf) der AA durchaus vorkommt. Nach den Berufsinformationen (http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=14007) der BA ist ein Servicetechniker IT eine Fachkraft, deren Qualifikation durch Weiterbildung erworben wird.
Das spricht aus meiner Sicht gegen die Einstufung in Qualifikationsgruppe 3, die "einfache Lehrberufe" erfasst, also Menschen mit einem Gesellenbrief oder einem vergleichbaren Abschluss und für die Einstufung in Qualifikationsgruppe 2, zu der Beschäftigungen gehören, die einen Fachschulabschluss, den Nachweis über eine abgeschlossene Qualifikation als Meister oder einen Abschluss in einer vergleichbaren Einrichtung erfordernWo immer Du Deine Qualifikation erworben hast wird sich jedenfalls argumentieren lassen, dass es eine vergleichbare Einrichtung gewesen sei.

Deswegen denke ich schon, dass ein - auf diese Einstufung beschränkter - Widerspruch sich durchaus lohnen könnte.

Es lohnt sich vielleicht auch, nachzuhaken, wie diese Einstufung zustande gekommen ist. Nach dem Gesetz wirst Du in der Qualifikationsgruppe einsortiert, die der beruflichen Qualifikation entspricht, die für die Beschäftigung erforderlich ist, auf die die Agentur für Arbeit die Vermittlungsbemühungen für den Arbeitslosen in erster Linie zu erstrecken hat (§ 132 Abs. 2 Satz 1 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__132.html)). Der Normalfall ist, dass diese Einstufung die Vermittlungsfachkraft vornimmt (und auch dokumentiert) und der Leistungsbereich der AA diese Einstufung zugrundelegt. Die internen Durchführungsanweisungen der Arbeitsagentur erlauben allerdings eine Abweichung von dieser Verfahrensweise: Es bestehen keine Bedenken, wenn der Leistungsbereich - abweichend von Abs. 4 - auf den vom Vermittler festgelegten Beruf / Tätigkeit bzw. Hauptberuf des Arbeitsplatzprofils zurückgreift und eigenständig die Zuordnung zu den Qualifikationsgruppen vornimmt. Dieses Vorgehen ist zuvor zwischen Vermittlungs- und Leistungsbereich abzustimmen. (Quelle (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Geldleistungen/da-alg-p132.pdf), S. 5 f., Rz. 132.6)Es ist durchaus denkbar, dass in Deinem Fall der Leistungsbereich Dich "zu tief" eingestuft hat und der Vermittlungsbereich das "durchgewinkt" hat, weil er sich nicht näher damit beschäftigen wollte oder konnte. Da ist natürlich etwas Spekulation meinerseits dabei, aber ich denke, dass durchaus so etwas dahinterstecken könnte und sich auch deswegen ein Widerspruch lohnen dürfte.

floh59
07.03.2008, 16:34
Danke euch für eure Bemühungen.
Werde versuchen, in die Qualifikationsstufe 2 zu gelangen, auch wenn das ALG dann auch nicht gerade der Bringer sein wird (unter 1.000 Euro).
Und ab dem 01.04. geht es dann auch schon wieder zum richtig Geld verdienen. :razz: