StephanK
07.03.2008, 17:59
Der Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales wird am 12. März endlich (nach fast einem Jahr!) über einen Antrag (http://dip21.bundestag.de:80/dip21/btd/16/049/1604909.pdf) der Linksfraktion beraten, der den Titel trägt "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen – unbezahltes Probearbeiten verhindern"
Der Antrag hat zum Ziel, dass sog. "Einfühlungsverhältnisse" verboten werden sollen. Dieser Begriff (eine juristische Erfindung) bezeichnet unbezahltes Arbeiten auf Probe, das oft als "Praktikum" getarnt wird.
Die Antragsteller begründen das damit, dass sowieso schon die Möglichkeit bestehe, befristete Probearbeitsverhältnisse zu vereinbaren, für die dann Arbeitslohn zu zahlen ist und der Schutz der Sozialversicherung besteht. (Anmerkung von StephanK: Außerdem kann die Arbeitsagentur oder ARGE unter bestimmten Voraussetzungen Praktika als Arbeitserprobung fördern.) Deswegen bestehe keine Notwendigkeit, durch die Rechtskonstruktion sog. "Einfühlungsverhältnisse" unbezahlte und auch nicht durch die Sozialversicherung abgesicherte Arbeit zu ermöglichen.
Der Antrag hat zum Ziel, dass sog. "Einfühlungsverhältnisse" verboten werden sollen. Dieser Begriff (eine juristische Erfindung) bezeichnet unbezahltes Arbeiten auf Probe, das oft als "Praktikum" getarnt wird.
Die Antragsteller begründen das damit, dass sowieso schon die Möglichkeit bestehe, befristete Probearbeitsverhältnisse zu vereinbaren, für die dann Arbeitslohn zu zahlen ist und der Schutz der Sozialversicherung besteht. (Anmerkung von StephanK: Außerdem kann die Arbeitsagentur oder ARGE unter bestimmten Voraussetzungen Praktika als Arbeitserprobung fördern.) Deswegen bestehe keine Notwendigkeit, durch die Rechtskonstruktion sog. "Einfühlungsverhältnisse" unbezahlte und auch nicht durch die Sozialversicherung abgesicherte Arbeit zu ermöglichen.