Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigenwerbungskosten bei Existenzgründung = Werbungskosten?
Hallo!
Ich möchte mich selbständig machen und muss dazu Eigenwerbung betreiben, also Anzeigen schalten, Homepage gestalten,
Broschüre und Visitenkarte drucken usw.
Ich habe einen Nebenjob in Aussicht. Mit dem Lohn daraus möchte ich die Eigenwerbung finanzieren.
Kann ich diese Kosten als Werbungskosten veranschlagen und so verhindern, dass sie auf das ALG 2 angerechnet werden?
StephanK
08.03.2008, 10:29
:welcome: Skarven,
im Prinzip ja.
Meine Formulierung lässt Dich ahnen, dass ein Haken bei der Sache sein könnte, und der sieht folgendermaßen aus:
Nach der steuerlichen Definition sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der EinnahmenD.h. es wird nur diese Zwecksetzung verlangt, mehr nicht.
Beim Alg II hingegen kannst Du vom anzurechnenden Einkommen nur die mit seiner Erzielung notwendig verbundenen Ausgaben absetzen.
In dem "notwendig" liegt also eine Einschränkung im Vergleich zur steuerlichen Absetzbarkeit. Sie kann - wenn die Behörde engstirnig ist - dazu führen, dass man Dir in Deine selbständige Tätigkeit sozusagen hineinregiert, indem man manche Werbungskosten mit der Begründung nicht anerkennt, sie seien nicht notwendig. Ob das häufig vorkommt kann ich allerdings nicht sagen.
Danke für die Antwort.:danke:
Also ich erläutere mal kurz mein Problem:
Ich möchte mich selbständig machen, verfüge aber nicht über genügend Eigenkapital und habe auch kaum eine Chance auf einen Kredit
- außer auf einen überteuerten angeblichen Förderkredit, der pikanterweise ausgerechnet von der Firma angeboten wird,
die gleichzeitig dank einem Gutschein von der ARGE die Beratung für Existenzgründer macht und die Gutachten erstellt,
die darüber entscheiden, ob ich eine Förderung von der ARGE erhalte oder nicht.
Ich bin also erpressbar.
Das kranke ist, dass ich diesen Kredit bekommen und mich weiter verschulden darf, aber kein Geld durch harte Arbeit verdienen darf,
um damit eine Selbständigkeit zu finanzieren. Ich dachte, es könnte meinen Verdienst auch diesem Nebenjob als Werbungskosten geltend machen,
denn die Kundenakquise, die ich damit betreiben möchte, sind im Grunde Werbungskosten bei Selbständigen.
Während der Angestellte Fahrtkosten usw. geltend machen kann, sollte ich als Selbständiger doch meine Kosten für die Akquise geltend machen können.
Ich bin es nicht
09.03.2008, 08:50
Hallo Skarven ..
Während der Angestellte Fahrtkosten usw. geltend machen kann, sollte ich als Selbständiger doch meine Kosten für die Akquise geltend machen können.
ist ja auch richtig , aber du bist ja noch nicht selbständig !
bei dir sind das Vor-Investitionen zur zukünftigen Selbständigkeit die du aber in deiner zukünftigen Einkommensteuer einbuchen kannst ( Finanzamt ) ..
schon mal drüber nachgedacht Einstiegsgeld zu beantragen und bereits ein Kleingewerbe anzumelden ?
geht auch bei ALG II ..
das man damit noch nicht sofort auf eigenen Füßen stehen wird , ist sogar für die Arge verständlich .. ( Vorlaufzeit ) ..
wenn es dann so gut läuft , das du nicht mehr ALG II benötigst , meldest du das Gewerbe einfach als Hauptgewerbe - Vollgewerbe um ..
und tue dir jetzt schon einen Gefallen ... sammel alle Quittungen , welche VOR der Gewerbeanmeldung anfallen ..
natürlich nur jene , welche mit der zukünftigen Selbständigkeit in Verbindung zu bringen sind ..
Waldemar41
10.04.2008, 15:51
Ich kann dich und deine Argumentationsweise nur zu gut verstehen. So eine Existenzgründung (http://www.immobilienscout24.de/de/gewerbe2/dienstleistungen/existenzgruendung/index.jsp) ist nie einfach und natürlich will man ja Geld verdienen und nicht schon mit Miesen beginnen.
Diese "Werbungskosten" geltend zu machen stelle ich mir nur als sehr schwierig vor, da du ja wie gesagt noch kein Gewerbe hast. Deswegen find ich die Idee mit dem Kleingewerbe auch sehr gut und in deinem Fall sicherlich angebracht.
Nightbreed
03.07.2008, 20:54
Hallo,
paßt nicht so ganz hier her aber ich versuch' es trotzdem. Ich habe mich vor einigen Monaten selbständig gemacht und mußte um die nötige Ladeneinrichtung (Tresen) bauen zu können einen kleinen Privatkredit aufnehmen. Diesen Kredit habe ich jetzt mit 100.- Euro monatlich zurückgezahlt. Die ARGE will diese 100.- Euro jetzt nicht als Geschäftskosten anerkennen. Ist das Rechtens und was kann ich gegebenenfalls dagegen unternehmen ? MfG
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