Ichbins-genauich
09.03.2008, 11:44
Hallo - ich hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann.
Ich bin 26 und von Sa. nach NRW umgezogen, um eine Ausbildung zu beginnen (Erstausbildung).
Da das Geld vorn und hinten nicht reicht habe ich zunächst BAB beantragt,
welches prompt wegen dem lt. Berechnung zu hohen Einkommen meiner Eltern abgelehnt wurde.
Jetz hatte ich erstmal noch 2 Möglichkeiten - Wohngeld oder ALG II/Zuschuss auf angemessene Wohn- und Heizkosten.
Die Bewilligung des Wohngeldes wurde mir mündlich schon mal abesagt,
weil bei der Berechnung auch das Einkommen der Eltern eine Rolle spielt.
So habe ich mich dann für die 2. Möglichkeit entschieden und einen Antrag auf angemessene Wohn-und Heizkosten beantragt - auch weil hier das Einkommen meiner Eltern keine Rolle spielt
(Normales Alg II konnte ich lt. Arge-Mitarbeiter nicht beantragen, da der Ablehnungsgrund meines BAB-Antrages das zuhohe Einkommen meiner Eltern ist)
**Zwischenruf... ich gelte doch ab dem 25. Lebensjahr als eigenständige Bedarfsgemeinschaft und da dürfte das Geld meiner Eltern doch keine Rolle spielen oder doch?
Gestern habe ich dann den Ablehnungsbescheid bekommen, mit dem Grund,
das meine Eltern mir gegenüber verpflichtet sind Unterhalt in Höhe von 228,00 € zu bezahlen.
)lt. AlgII Rechner hätt ich nen AlgII Anspruch auf 227,irgnwas €)
-------
Jetzt kommen meine Fragen:
Wie kann es sein das meine Eltern mir gegenüber unterhaltspflichtig sind, wenn bei der Berechnung dieses Zuschusses, generell bei AlG II Anträgen ab 25. LJ, das Einkommen der Eltern nicht mit in die Berechnung einbezogen wird.
Bis wann sind meine Eltern mir gegenüber unterhaltspflichtig - unter der Berücksichtigung das dies meine Erstausbildung ist, ich alleine wohne und über 25 Jahre alt bin ??
Stimmt es das ich normales AlgII nicht beantragen durfte ??
-------
Über alle Informationen und Ideen bzw. Tips bin ich sehr dankbar, da ich es vermeiden will Unterhaltsanspruch geltend zu machen, sollte es einen Ausweg geben.
Am Ende würde ich sogar nen Bildungskredit beantragen...
Danke im voraus für alle Anregungen
MfG
Ich bin 26 und von Sa. nach NRW umgezogen, um eine Ausbildung zu beginnen (Erstausbildung).
Da das Geld vorn und hinten nicht reicht habe ich zunächst BAB beantragt,
welches prompt wegen dem lt. Berechnung zu hohen Einkommen meiner Eltern abgelehnt wurde.
Jetz hatte ich erstmal noch 2 Möglichkeiten - Wohngeld oder ALG II/Zuschuss auf angemessene Wohn- und Heizkosten.
Die Bewilligung des Wohngeldes wurde mir mündlich schon mal abesagt,
weil bei der Berechnung auch das Einkommen der Eltern eine Rolle spielt.
So habe ich mich dann für die 2. Möglichkeit entschieden und einen Antrag auf angemessene Wohn-und Heizkosten beantragt - auch weil hier das Einkommen meiner Eltern keine Rolle spielt
(Normales Alg II konnte ich lt. Arge-Mitarbeiter nicht beantragen, da der Ablehnungsgrund meines BAB-Antrages das zuhohe Einkommen meiner Eltern ist)
**Zwischenruf... ich gelte doch ab dem 25. Lebensjahr als eigenständige Bedarfsgemeinschaft und da dürfte das Geld meiner Eltern doch keine Rolle spielen oder doch?
Gestern habe ich dann den Ablehnungsbescheid bekommen, mit dem Grund,
das meine Eltern mir gegenüber verpflichtet sind Unterhalt in Höhe von 228,00 € zu bezahlen.
)lt. AlgII Rechner hätt ich nen AlgII Anspruch auf 227,irgnwas €)
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Jetzt kommen meine Fragen:
Wie kann es sein das meine Eltern mir gegenüber unterhaltspflichtig sind, wenn bei der Berechnung dieses Zuschusses, generell bei AlG II Anträgen ab 25. LJ, das Einkommen der Eltern nicht mit in die Berechnung einbezogen wird.
Bis wann sind meine Eltern mir gegenüber unterhaltspflichtig - unter der Berücksichtigung das dies meine Erstausbildung ist, ich alleine wohne und über 25 Jahre alt bin ??
Stimmt es das ich normales AlgII nicht beantragen durfte ??
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Über alle Informationen und Ideen bzw. Tips bin ich sehr dankbar, da ich es vermeiden will Unterhaltsanspruch geltend zu machen, sollte es einen Ausweg geben.
Am Ende würde ich sogar nen Bildungskredit beantragen...
Danke im voraus für alle Anregungen
MfG