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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II, nach verbrauch einer Abfindung


deibel
09.03.2008, 16:35
Hallo,
ich hab da mal eine Frage!

Ich 55 Jahre habe eine gute Abfindung bekommen.
Bin z.Zt. in einer Transvergesellschaft (1 Jahr).
Danach kommen 18 Monate ALG I.
Danach kann ich kein ALG II beantragen, da Vermögen vorhanden (Abfindung).
Wenn ich nun keinen Job mehr finde (aus Altersgründen) möchte natürlich wieder arbeiten, da Abfindung + Job natürlich eine schöne Sache ist.
Auch werden wieder Krankenkasse und Rentenbeträge bezahlt und man hat ein tolles Polster für die Altersvorsorge.
Aber wenn nun alles schief geht und mir kurz vor der Rente (währe ca. mit 61 od.62 1/2 Jahren der Fall) also ca. 1/2 bis 1 Jahr vor dem frühzeitigsten (mit 63 Jahren)Rentenbeginn die Luft (das Geld) ausgeht
Frage: Kann ich dann ALG II beantragen und wird dann der Selbstbehalt von 150€ + 150€ pro Lenbensjahr für Ehepartner und mich anerkannt.
Wie sieht das nun aus.
Um allen Spekulationen aus dem Weg zu gehen: ICH WÜRDE LIEBER WIEDER ARBEITEN!

Gruß Deibel

StephanK
09.03.2008, 18:03
Frage: Kann ich dann ALG II beantragen und wird dann der Selbstbehalt von 150€ + 150€ pro Lenbensjahr für Ehepartner und mich anerkannt.Ja, der Vermögensfreibetrag gilt natürlich auch für Dich. Wenn es sich um Altersvorsorgevermögen (z.B. eine Riester-Rente) handelt, ist es auch noch deutlich mehr.

Du solltest nur daran denken, dass es die frühere "58er-Regelung" nicht mehr gibt. D.h. Du kannst Dich nicht darauf verlassen, von der ARGE in Ruhe gelassen zu werden und musst allen Kokolores mitmachen, der ihr womöglich einfällt - angefangen von irgendwelchen Bewerbungstrainings bis schlimmstenfalls einem sog. 1-€-Job.

Um allen Spekulationen aus dem Weg zu gehen: ICH WÜRDE LIEBER WIEDER ARBEITEN!Ich bin kein Spekulant... :)

Betroffener
09.03.2008, 20:36
Nur als Nachtrag:

Die sogenannten vereinbarten "Stillhalteregelungen" als Nachfolgemodell zur ehemaligen 58iger-Regelung zielen sämtlich darauf ab, dass ab dem 63. Lebensjahr eine Rente mit Abschlag in Anspruch genommen werden muss, sofern vom Rentenversicherungsverlauf die Möglichkeit dazu besteht.

Siehe auch hier:
Mini-Job bewahrt Hartz-IV-Empfänger nicht vor Zwangsrente (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=79243)

Auszug:
Ältere Hartz-IV-Empfänger können sich auch mit einem Mini-Job nicht davor schützen, dass sie eine mit Abschlägen versehene Zwangsrente beantragen müssen.
Dies sieht eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums vor, deren Entwurf am Samstag der Nachrichtenagentur Reuters vorlag.

Hartz-IV-Empfänger seien ab dem 63. Lebensjahr grundsätzlich verpflichtet, eine vorgezogene Altersrente zu beantragen, heißt es darin.
Das Arbeitsministerium will davon nur wenige Ausnahmen zulassen.

Dies soll unter anderem für Aufstocker gelten, die Arbeitslosengeld I beziehen, sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind
oder eine "sonstige Erwerbstätigkeit" mit einem Mindesteinkommen von 400 Euro monatlich ausüben.

Ausserdem: Wer weiss schon, was sich unsere "Regierenden" bis dahin weiter ausdenken. In Deinem Fall ganze 8 bis 10 Jahre vorauszuschauen und sich auf irgendwas zu verlassen, kann böse daneben gehen - so wie es z.B. reichlich Arbeitslosenhilfe-Empfängern seit 2005 ergangen ist, die dann über Hartz IV sehr viel weniger bekamen und vollkommen aufs Abstellgleis geschoben wurden oder in die schon bis 15% gekürzte Rente mit weiteren 18% Abschlag ab dem 60. Lebensjahr (wo es möglich war).

Hier heisst es also ganz genau aufpassen, was man tut und was nicht. Und so eine Abfindung kann sich ganz schnell auflösen.

Ach ja - ausser dem Vermögensfreibetrag gibt es für die Altersvorsorge einen weiteren Freibetrag von 250 € pro Lebensjahr und Person.
Aber hier gilt es aufpassen, denn nicht alles ist geschützt. Also ganz genau informieren und nichts glauben, was nicht schriftlich vorliegt.