Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Maßnahme vom Vermittler
Ich habe demnächst einen Termin bei meinem Vermittler.
Dieser teilte mir mit das er mich in einer Maßnahme (geht um Bewerbungen schreiben) anmelden möchte.
Ich soll halt noch zu ihm kommen damit ich noch eine Vereinbarung unterschreiben soll.
Kann/darf man solche Maßnahmen auch ablehnen oder muss man diese machen?
Du kannst sie ablehnen,wenn dem ein "wichtiger Grund" entgegensteht.Allerdings muss ich sagen,dass ein "Bewerbungstraining",wie diese Massnahme genannt wird,noch das harmloseste ist.Ich würde sagen: Augen zu und durch ! Und vielleicht hast du ja Glück und triffst in den Kurs ne "flotte Lotte",die nicht so PC fit ist ;-)
Dann hat sich die Teilnahme schon gelohnt :razz:
Wie gesagt,Augen zu und Durch !
MfG
Codeman
Nicht so schnell!
Vermittler klingt für mich eher nach SGB III als nach SGB II!
Also die Frage an ali21:
Bekommst du ALG I oder ALG II?
Dann die Frage, hat die zuweisung eine Rechtsfolgenbelehrung oder nicht?
Im SGB III Bereich gibts diese schönen Kurse auch teils ohne Rechtsfolgenbelehrung, wodurch man sie auch einfach so ablehnen kann. (ich hatte den Spaß schonma...)
Ich bekomme Hartz IV. Ich muss halt zum Vermittler um eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben. Wo drinsteht, dass man bestimmte Dinge erfüllen muss (pünktlich sein, motiviert mitmachen usw.) sonst bekommt man eine Kürzung.
StephanK
11.03.2008, 10:13
Was spricht denn eigentlich gegen die Teilnahme?
Ich halte zwar auch nicht all zu viel von solchen Bewerbungstrainings, aber für junge Leute, die mit Bewerbungen noch keine oder nur wenig Erfahrung haben und vielleicht nicht so übermäßig fit sind im Schreiben beruflich wichtiger Briefe sind sie schon recht nützlich.
Ich halte zwar auch nicht all zu viel von solchen Bewerbungstrainings, aber für junge Leute, die mit Bewerbungen noch keine oder nur wenig Erfahrung haben und vielleicht nicht so übermäßig fit sind im Schreiben beruflich wichtiger Briefe sind sie schon recht nützlich. Schließe mich da voll an und möchte noch ergänzen, dass so ein Training auch älteren Menschen hilfreich sein kann. Inzwischen hat sich sicherlich die eine oder andere Anforderung an eine Bewerbung geändert.
Man lernt immer was dazu (auch wenn man den Teil vielleicht in einem Stundenvortrag abhandeln könnte). :engel:
Dagegen spricht, dass ich schon zwei von diesen Maßnahmen hatte. Ausserdem bin ich schon 26. Die Zahl steht für den Tag nicht das Jahr :)
Der Ablauf ist wohl so, dass man im Internet schaut welche Stellen es gibt, um sich darauf zu bewerben. Dies kann ich ja auch zuhause machen und muss nicht täglich 40 KM fahren, auch wenn ich dafür Fahrtkosten bekomme, und wer weiss wieviele Stunden ich dort rumsitzen darf/muss.
Dagegen spricht, dass ich schon zwei von diesen Maßnahmen hatte. Ausserdem bin ich schon 26. Die Zahl steht für den Tag nicht das Jahr :)
Der Ablauf ist wohl so, dass man im Internet schaut welche Stellen es gibt, um sich darauf zu bewerben. Dies kann ich ja auch zuhause machen und muss nicht täglich 40 KM fahren, auch wenn ich dafür Fahrtkosten bekomme, und wer weiss wieviele Stunden ich dort rumsitzen darf/muss. Wenn ich das lese, spricht es gegen ein Bewerbungstraining.
Sieht mir mehr danach aus, dass dies Maßnahme ist, wo die ARGE ihre Vermittlungstätigkeit an einen dritten weiter gegeben hat. Da du dir ja dort, wie du schreibst, die Angebote selbst suchst, stelle ich mal die Frage, was der Träger eigentlich für eine Aufgabe hat. Prüft er nur ob du dich dann auch dort beworben hast oder wie muss ich mir das vorstellen?
Zweite Frage, schreibst du eigentlich von dir aus auch genügend Bewerbungen (wenn du nicht gerade in einer solchen Maßnahme steckst)?
Bis vor ca. vier Wochen war ich noch am arbeiten bei einer Zeitarbeitsfirma, allderings nur für eine recht kurze Zeit (drei Wochen). Danach habe ich halt mit dem Vermittler gesprochen und der sagte, dass er mich in diese Maßnahme steckt. Und bei mir ist die Gemeinde zuständig für mich, nicht die Agentur für Arbeit. Es handelt sich hierbei um eine vom Landkreis aufgebaute Behörde.
Die Maßnahme übernimmt auch jemand anderes, also läuft das noch über eine private Schulung. Und beworben habe ich mich in letzter Zeit schon, hatte auch nachdem ich gekündigt wurde von der Zeitarbeit ein Vorstellungsgespräch, leider mit Absage. Und mein Vermittler sagt immer das ich mich gut um meine Bewerbungen kümmere. Mir gehts halt darum, ob man das Ablehnen kann. Oder ob man es machen muss, da man sonst mit Konsequenzen zu rechnen hat.
Ich hab nur bammel davor, falls man das Absagen kann, dass dann der Vermittler total sauer ist und nur noch "Dienst nach Vorschrift macht."
StephanK
11.03.2008, 11:56
Mir gehts halt darum, ob man das Ablehnen kann. Oder ob man es machen muss, da man sonst mit Konsequenzen zu rechnen hat.Ablehnen wirst Du das nicht können und hättest, wenn Du es tust, mit einer 30 % Kürzung Deiner Regelleistung (also nicht des Alg II-Anteils für die Miete) zu rechnen.
Ich denke, dass Du das diplomatischer angehen solltest und mit Deinem Ansprechpartner reden. Das "Strickmuster" dafür könnt in etwa so sein: Sie wollen doch auch, dass das Geld für solche Maßnahmen möglichst effizient eingesetzt wird. Also sollte man so 'ne Maßnahme gezielt für Leute einsetzen, für die es schwierig ist, selbst gute Bewerbungen zu schreiben. Ich glaube, dass ich nicht zu diesen Leuten gehöre, sondern das ganz gut selbst kann. Davon könen Sie sich gerne auch selbst überzeugen. Warum also lassen Sie diese Maßnahme nicht jemand anders zugute kommen, der sie wirklich braucht?
Ich denke, mit so einer Argumentation, die an die eigenen Ziele Deines Gesprächspartners appelliert, kommst Du weiter als wenn Du Deine eigene Unlust oder auch nur den Eindruck der Sinnlosigkeit für Dich selbst in den Vordergrund stellst.
Ergänzend zu StephanK.
Ich bekomme Hartz IV. Ich muss halt zum Vermittler um eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben. Wo drinsteht, dass man bestimmte Dinge erfüllen muss (pünktlich sein, motiviert mitmachen usw.) sonst bekommt man eine Kürzung. Wenn du die EgV erst abschließen sollst und das dort drinsteht, solltest du von deinem Verhandlungsrecht Gebrauch machen. Also nicht gleich unterschreiben, um Bedenkzeit bitten und Gegenvorschläge machen.
Wichtig ist, dass du deutlich machst, dass du dich nicht weigerst eine EgV abzuschließen, sondern über diese verhandelst. Dies und deine Gegenvorschläge solltest du dokumentieren lassen und dir ggf. einen Ausdruck von den Gesprächsnotizen geben lassen, die der/die SB während dem Gespräch in den PC tippt.
Wenn dir das mündliche nicht so liegt, würde ich dies schriftlich beim Teamleiter einreichen, mit der Frage: "Wieso diese wiederholte Maßnahme für dich sinnvoll sein soll?" Dazu musst du deine Argumente alle aufführen und am Besten auf eine schriftlich Stellungnahme bestehen.
Diese Beantwortung (wenn überhaupt) kann aber dauern und du musst aufpassen, dass dich die Ereignisse nicht überrollen.
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