PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrtkostenerstattung bei Praktikum


miriam
04.07.2006, 13:41
hallo,

ich hätte da mal eine frage.

mein mann bezieht alg 1, und macht z.z. vierwöchiges Praktikumvielwöchiges praktikum,
welches ihm das aa vermittelt hat.

sprich, die haben ihn dorthingeschickt, er soll praktikum machen, und evt. gäbe es danach eine festeinstellung.

nun beträgt die einfache strecke 45 km, also nicht gerade wenig.

ein antrag auf übernahme der fahrtkosten wurde gestellt, jedoch hat das aa im vorfeld schon gesagt der würde sowieso abgelehnt.

wir haben ihn trotzdem gestellt.

naja, also so wie es aussieht, gibt das nicht mit der übernahme, der typ ist wohl nur auf kostenlose praktikanten aus.

und der antrag auf fahrkostenerstattung wurde auch abgelehnt.

meine frage, ist das überhaupt zulässig? ich mein, wenn das aa jemand zum praktikum schickt,
dann müssten doch auch die kosten dafür übernommen werden, oder?

liebe grüße miriam

Seebarsch
04.07.2006, 19:17
Im SGB III gibt es keine Regelungen zu einem Praktikum !
Wenn dann kann es nur eine Trainingsmaßnahme nach § 48 SGB III sein !
http://www.rententips.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0304800
Neue Fassung ab 2005 beachten !
Hier kann zwar die Zahlung von Fahrkosten eingeschränkt werden. Dies muss aber im Rahmen der Ermessensausübung begründet werden.
Ich würde an Stelle Ihres Mannes mal zum Vermittler gehen und ihn befragen, um was für eine Maßnahme es geht und warum keine Fahrkosten bewilligt werden.
Im Übrigen kann die Maßnahme abgebrochen werden, wenn sie nicht schriftlich erfolgte !
:patsch:

miriam
05.07.2006, 09:26
guten morgen,

erst mal lieben dank für die antwort.

also es handelt sich um eine Trainingsmaßnahme nach § 48 SGB III. hab mich umgangssprachlich ausgedrückt.

und natürlich erfolgte die maßnahme auch schriftlich.

und natürlich haben wir auch schon nachgefragt.

die begründung für die ablehnung war: das zahlen wir grundsätzlich nicht.

abbrechen gut und schön, aber es bestanden ja nun berechtigte hoffnungen auf den job, da bricht man ja nicht einfach ab.

lg miriam

Seebarsch
05.07.2006, 18:16
Der Vorschlag zum Abbruch der Maßnahme galt auch nur für den Fall, dass es eine "aus der Hand" angebotene Maßnahme und nicht eine schriftlich angebotene ist.
Mit dem Argument: Fahrkosten zahlen wir nie, würde ich mich nicht zufrieden geben und da bei dem Vermittler oder dessen Vorgsetzten mal nachhaken !!
:twisted:

tamara__79
03.10.2006, 15:12
also ich kann dazu sagen, das mein mann momentan auch eine Trainingsmaßnahme von zwei wochen macht, die er sich sogar selbst gesucht hat, und er bekommt Mobilitätsbeihilfe.Ich denke bei denen kommt es immer darauf an wer da sitzt, einfach mal ein bisschen druck machen.