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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsbescheinigung - Ein endloses Drama


chocolate27
10.03.2008, 23:03
Ich bin seit dem 14.02.2008 Arbeitslos. Ich war über ein Jahr beschäftigt. Als ich am 11.01.2008 erfuhr das ich gekündigt werde, habe ich mich sofort arbeitslos gemeldet. Ich habe ein Formular ausgehändigt bekommen, den ich an meinem arbeitgeber weitergeben sollte, was ich auch sofort getan habe. Erst nach einem monat habe ich ein einkommensbescheinigung von meinem arbeitgeber bekommen, was aber überhauptnichts mit mir zutun hatte! Dieses Einkommensbescheinigung gehörte einem ganz anderen arbeitnehmer. :patsch:

Das habe ich dann wieder sofort an meinem arbeitgeber gemeldet. Ich musste dann wieder auf dieses formular warten, nach paar wochen habe ich wieder ein Einkommensbescheinigung bekommen. Ich habe bei arbeitsamt angerufen und nach einem termin gebeten da ich meine daten parat hatte. Dann ich bin ich zum terminabgabe da erschienen. Die beraterin war auch alles andere als freundlich und Sie hat mir mitgeteilt das dieses bescheinigung nur für hartz4 ist und in meinem fall nicht gültig ist. :patsch: Dann habe ich wieder ein neues formular bekommen weil das andere schon längst von meinem arbeitgeber zerissen worden ist.


Das habe ich wieder meinem arbeitgeber weitergelitten. Mein arbeitgeber behauptete aber nur das arbeitsamt mir bloß probleme machen möchte damit ich mein geld nicht kriege. Ich habe dieses formular zum zweiten mal abgegeben. Jetzt habe ich schon wieder das gleiche Einkommensbescheinigung bekommen, was nur für hartz4 gültig ist. :patsch: Mein chef kann ich nur schwer erreichen weil man mir meistens sagt er sei nicht da und wenn ich ihn auf handy anrufe drückt er mich meistens weg. Als ich ihn zuletzt erreicht habe hat er mir mitgeteilt das der in der firma genug zutun hätte und das er nicht seine sachen stehen lassen und sich um meine blätter kümmern könne.

Ich weiss nicht mehr weiter, ich bin verzweifelt. Arbeitsamt sagt mir dieses formular ist nicht gültig und mein ehemaliger arbeitgeber sagt mir die haben bis jetzt allen arbeitnehmer dieses einkommensbescheinigung geschickt und das hat bei allen anderen immer geklappt! Mein arbeitgeber möchte das arbeitsamt sich mit ihm in verbindung setzt weil er denkt das sich alles im leben um ihn dreht.


Was nun????? Kennt sich jemand da aus ich wäre wirklich erfreut wenn mir jemand rat geben würde.

restart
11.03.2008, 00:00
Hallo chocolate27,

ich nehme mal an, dass wir hier von einer Arbeitsbescheinigung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg-Arbeitsbescheinigung.pdf) und dem Zusatzblatt zur Arbeitsbescheinigung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg-Arbeitsbescheinigung-Zusatzblatt.pdf) reden, die er Arbeitgeber nach Beendigung der Arbeitsverhältnisses auszufüllen hat.

Wie aus der Bescheinigung sehr klar hervorgeht, ist er gesetzlich dazu verpflichtet.

Was er dir scheinbar ausgefüllt zurückschickt ist das Zusatzblatt 2.2: Einkommensbescheinigung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-Antrag-Zusatzblatt22-Einkommensbescheinigung.pdf) welches tatsächlich nur für Einkommen bei Bezug von ALG II auszufüllen ist.

Ich würde beide ausdrucken, sie dem ehemaligen Chef oder wer auch immer dort für das Ausfüllen zuständig ist vorlegen und den Unterschied deutlich machen.

Eine andere Möglichkeit ist vielleicht auch, deine ganzen Lohnzettel zu nehemen, die der Arbeitsargentur vorzulegen und sie darum zu bitten, sich die Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber direkt zu besorgen.

Deine Lohnzettel sollten zumindest erstmal reichen um einen vorläufigen ALG-Bescheid zu erstellen.

chocolate27
11.03.2008, 01:04
Ja genau so ist es. Sie haben alles richtig verstanden.

Ich werde es wohl erstmal so versuchen, diese information haben die mir bei arbeitsamt leider nicht gegeben!

Ist es nicht so das der ehemalige arbeitgeber mit einem bußgeld rechnen muss??

restart
11.03.2008, 01:18
Steht alles gleich oben auf dem Formular (siehe hier Arbeitsbescheinigung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg-Arbeitsbescheinigung.pdf)).

Diese Bescheinigung ist eine Urkunde, zu deren Ausstellung der Arbeitgeber bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verpflichtet ist (§ 312 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__312.html)). Dies trifft selbst dann zu, wenn noch ein Arbeitsgerichtsverfahren anhängig ist. Sie ist grundsätzlich dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Wer eine Tatsache nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder eine Arbeitsbescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, handelt ordnungswidrig (§ 404 Abs. 2 Nr. 19 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__404.html)). Außerdem ist er der Bundesagentur für Arbeit zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet (§ 321 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__321.html)). Die Bundesagentur für Arbeit ist berechtigt, zur Überprüfung der Angaben Grundstücke und Geschäftsräume des Arbeitgebers während der Geschäftszeit zu betreten und Einsicht in die Lohn-, Melde- oder vergleichbare Unterlagen des Arbeitgebers zu nehmen (§ 319 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__319.html)).