Lobes
11.03.2008, 20:52
Hallo,
ich bin 14 Tage vor meinem Mutterschutz arbeitslos geworden. Mein Nettogehalt der letzten 12 Monate betrug ca. 1200 Euro. Das Arbeitsamt hat ein tägliches Bemessungsentgelt von 20,77 Euro festgelegt. Mir erscheint das sehr wenig. In einem Elterngeldratgeber las ich von einem Beispiel einer Frau, die ein Nettogehalt von 995 Euro verdiente und ein tägl. Bemessungsentgelt von über 25 Euro hatte. Ich frage mich wie kann das sein?
Ich habe gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt und heute kam Post, dass dem Wderspruch nicht stattgegeben wird. Das Problem ist, dass sich mein gesamtes Mutterschaftsgeld nach diesem niedrigen Satz bemisst und ich monatelang mit 600 Euro pro Monat auskommen musste. Wenn ich allein erziehend wäre, wäre dieser Zustand undenkbar!
Ich möchte gerne wissen, ob die sich verrechnet haben...:?
ich bin 14 Tage vor meinem Mutterschutz arbeitslos geworden. Mein Nettogehalt der letzten 12 Monate betrug ca. 1200 Euro. Das Arbeitsamt hat ein tägliches Bemessungsentgelt von 20,77 Euro festgelegt. Mir erscheint das sehr wenig. In einem Elterngeldratgeber las ich von einem Beispiel einer Frau, die ein Nettogehalt von 995 Euro verdiente und ein tägl. Bemessungsentgelt von über 25 Euro hatte. Ich frage mich wie kann das sein?
Ich habe gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt und heute kam Post, dass dem Wderspruch nicht stattgegeben wird. Das Problem ist, dass sich mein gesamtes Mutterschaftsgeld nach diesem niedrigen Satz bemisst und ich monatelang mit 600 Euro pro Monat auskommen musste. Wenn ich allein erziehend wäre, wäre dieser Zustand undenkbar!
Ich möchte gerne wissen, ob die sich verrechnet haben...:?