altmann68
12.03.2008, 09:14
Hallo zusammen!
Da ich im vergangenen Jahr eine Steuerrückerstattung von ca. 100,00 Euro verspätet gemeldet habe, bekam ich eine Verwarnung,bei der ich 25,00 Euro Verwarnungsgeld zahlen sollte.
Da es mir zu diesem Zeitpunkt finanziell sehr dreckig ging, bat ich die Sachbearbeiterin, ihren Entschluss noch einmal zu überdenken und mir das Verwarnungsgeld zu erlassen oder mir wenigstens einen Zahlungsaufschub zu gewähren.Immerhin bin ich meiner Mitwirkungs-und Mitteilungspflicht immer pünktlich nachgekommen und eine mtl. Rückzahlung war bereits auch schon vereinbart.
Ich hörte daraufhin nichts mehr von der SB und glaubte den "Fall" erledigt.
Leider bekam ich vor 3 Tagen den gleichen Schriebs nocheinmal mit der Aufforderung zur Zahlung binnen 14 Tagen.
Nun geht es mir aber fin.eigentlich noch schlechter und ich sehe ehrlich gesagt nicht so richtig ein, dass ich eine so hohe Strafe zahlen soll.
Hätte ich mich nicht gemeldet, hätte vermutlich kein Mensch was mitgekriegt.So wird Ehrlichkeit auch noch bestraft.
Dass ich meine Mittelilungspflicht verletzt habe,weiß ich ja.Trotzdem möchte ich gerne gegen die Höhe des Verw.geldes Widerspruch einlegen.
Gibt es denn so`ne Art Katalog, wo man sich mal informieren könnte oder legt das der jeweilige Mitarbeiter fest,wie viel man zahlen muss?
Ich möchte mich einfach wehren! Andere lassen Milliarden verschwinden und lachen sich ins Fäustchen.
Und wir armen Schweine?
Ich hör mal lieber auf,merke gerade,wie die Wut wieder in mir hochsteigt!
Wie sollte ich denn jetzt am besten verfahren?
Danke schon mal für die Antworten!
Andrea
Da ich im vergangenen Jahr eine Steuerrückerstattung von ca. 100,00 Euro verspätet gemeldet habe, bekam ich eine Verwarnung,bei der ich 25,00 Euro Verwarnungsgeld zahlen sollte.
Da es mir zu diesem Zeitpunkt finanziell sehr dreckig ging, bat ich die Sachbearbeiterin, ihren Entschluss noch einmal zu überdenken und mir das Verwarnungsgeld zu erlassen oder mir wenigstens einen Zahlungsaufschub zu gewähren.Immerhin bin ich meiner Mitwirkungs-und Mitteilungspflicht immer pünktlich nachgekommen und eine mtl. Rückzahlung war bereits auch schon vereinbart.
Ich hörte daraufhin nichts mehr von der SB und glaubte den "Fall" erledigt.
Leider bekam ich vor 3 Tagen den gleichen Schriebs nocheinmal mit der Aufforderung zur Zahlung binnen 14 Tagen.
Nun geht es mir aber fin.eigentlich noch schlechter und ich sehe ehrlich gesagt nicht so richtig ein, dass ich eine so hohe Strafe zahlen soll.
Hätte ich mich nicht gemeldet, hätte vermutlich kein Mensch was mitgekriegt.So wird Ehrlichkeit auch noch bestraft.
Dass ich meine Mittelilungspflicht verletzt habe,weiß ich ja.Trotzdem möchte ich gerne gegen die Höhe des Verw.geldes Widerspruch einlegen.
Gibt es denn so`ne Art Katalog, wo man sich mal informieren könnte oder legt das der jeweilige Mitarbeiter fest,wie viel man zahlen muss?
Ich möchte mich einfach wehren! Andere lassen Milliarden verschwinden und lachen sich ins Fäustchen.
Und wir armen Schweine?
Ich hör mal lieber auf,merke gerade,wie die Wut wieder in mir hochsteigt!
Wie sollte ich denn jetzt am besten verfahren?
Danke schon mal für die Antworten!
Andrea