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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ratenweise Einbehaltung ok?


Heike34
05.07.2006, 07:47
Hallo,

mitte letzten Jahres hat mein Lebensgefährte mit seiner Firma Insolvenz anmelden müssen. In dieser Zeit waren wir nur mit der Insolvenz beschäftigt. Während der Selbstständigkeit hat mein Lebensgefährte wegen des unregelmäßigen Einkommens "Zuschüsse" von der Sozialagentur bekommen. Ich bekam komplett ALGII.

Mein Lebensgefährte hat dann recht kurzfristig einen Job bekommen. Leider waren wir immer noch so mit der Insolvenz beschäftigt, daß wir dieses erst später der Sozialagentur gemeldet haben. :patsch:

Als mein Lebensgefährte dann Ende des Jahres wieder komplett arbeitslos wurde, haben wir mit der Sozialagentur besprochen, daß wir den zuviel gezahlten Betrag in Raten zurück zahlen, wenn einer von uns beiden einen Job hat. Sie haben sich auch darauf eingelassen.

Gestern kam aber der neue Bewilligungsbescheid und es wird eine Rate von 105€ einbehalten. Nun meine Frage: Wir bekommen jeder 311€ plus 340€ Miete und nun werden die 105€ wieder abgezogen. Ist das ok? Die getroffene Vereinbarung war damals nur mündlich, wurde aber bis letzten Monat eingehalten.

Und können sie einfach 105€ einbehalten? Ist verdammt viel Geld, wenn man eh nur 962€ bekommt. Ich hätte da ja eher mit 50€ gerechnet- was auch schon viel Geld für uns ist :? - Gut, es ist unsere eigene Dämlichkeit, die uns in diese Situation gebracht hat, aber direkt 105€ abziehen?

Liebe Grüße
Heike

Die Ägypter
05.07.2006, 08:07
Hallo Heike,

das finde ich auch heftig...

das sind über 16 % euer beiden Regelsätze - gemessen an einem Regelsatz sind es sogar über 30 %...

Soweit ich weiß, sind nur 10 % vom Regesatz statthaft - und hier eigentlich vom Regelsatz des Verursachers... das sind dann 10 % vom RS deines Partners... und ca. 35 Euro.

Was habt ihr denn für Angebote gemacht - wie wurde bislang verfahren und.... gibt es etwas Schriftliches?

uups.... überlesen:

Die getroffene Vereinbarung war damals nur mündlich, wurde aber bis letzten Monat eingehalten.

Wie ist das Geld für die Rückführung "geflossen" =?

Heike34
05.07.2006, 08:25
Hallo Kristin,

danke für Deine Antwort. Bisher ist (abgesehen von den nun einbehaltnenen 105€) noch nichts zurückgeflossen. Der Job, den mein Lebensgefährte kurz hatte, war nämlich auch alles andere als gut bezahlt :sad:

Liebe Grüße
Heike

StephanK
05.07.2006, 09:27
Die Aufrechnung bis nur bis zu 30 % der Regelleistung zulässig (§ 43 SGB II), wenn sie denn überhaupt zulässig ist, denn sie ist nur zulässig, wenn es sich um Ansprüche auf Erstattung oder auf Schadenersatz handelt, die der Hilfebedürftige durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben veranlasst hat.Ob das so war, kann ich nicht beurteilen, aber wahrscheinlich liegt der Ursprung dieser Sache zu lange zurück, als dass man da "noch mal dran könnte".
Jedenfalls dürften maximal € 93,30 aufgerechnet werden. Das sind "nur" € 11,50 Unterschied, aber immerhin...

Heike34
05.07.2006, 10:11
Hallo StephanK,

danke für die Antwort.

wenn es sich um Ansprüche auf Erstattung oder auf Schadenersatz handelt, die der Hilfebedürftige durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben veranlasst hat.Ob das so war, kann ich nicht beurteilen

Trifft wohl zu. Ist ja unsere eigene Trotteligkeit, daß wir uns nicht sofort gemeldet haben. Ist also berechtigt, daß sie was abziehen.

Die 30% der Regelleistungen: bezieht es sich auf unsere gemeinsame bezogene Leistung , oder nur auf die des "Verursachers"?

Liebe Grüße
Heike

StephanK
05.07.2006, 11:42
Trifft wohl zu. Ist ja unsere eigene Trotteligkeit, daß wir uns nicht sofort gemeldet haben. Ist also berechtigt, daß sie was abziehen.Ich will Dich nicht zu fruchtlosen Auseinandersetzungen ermutigen, aber grob fahrlässig ist schon mehr als nur "normal trottelig", also man muss schon - so die üblichen Formeln - die erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maß verletzt und außer Acht gelassem haben, was jedem verständigen Menschen unmittelbar hätte einleuchten müssen. Das mag so gewesen sein, dann müsst Ihr das eben hinnehmen. Wenn nicht, wäre darüber vielleicht noch mal nachzudenken.

Die 30% der Regelleistungen: bezieht es sich auf unsere gemeinsame bezogene Leistung , oder nur auf die des "Verursachers"?Ich sage nur: mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen... Es gilt der Grundsatz der Sippenhaft! :x

Heike34
05.07.2006, 12:18
Trifft wohl zu. Ist ja unsere eigene Trotteligkeit, daß wir uns nicht sofort gemeldet haben. Ist also berechtigt, daß sie was abziehen.Ich will Dich nicht zu fruchtlosen Auseinandersetzungen ermutigen, aber grob fahrlässig ist schon mehr als nur "normal trottelig", also man muss schon - so die üblichen Formeln - die erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maß verletzt und außer Acht gelassem haben.

Also am besten mal probieren. Wir haben ja nichts zu verlieren...

Sippenschaft? *g* Aber im Grunde sieht es ja so aus: Hätte einer von uns sofort dran gedacht und wäre losgezogen, um es zu melden, wären wir nicht in dieser Lage. Also sind wir schon beide "schuld" und müssen gemeinsam "bluten".- Gefällt zwar nicht, ist aber im Grunde schon irgendwie logisch.