Pfadfinder
12.03.2008, 13:29
Hallo, kurz zur Sachlage.
Seit Mai 07 arbeitslos
Jetz im März 08 kurzzeitig gearbeitet, aber aus div. gründen selbst kündigung von mir in Planung
Ausbildungsstell für August 08 in Aussicht
Da ja die sperrzeit 3 Monate beträgt würde die genau in meinen anspruch auf ALG I bis Mai fallen (1 Jahr) + 2 Monate danach gleich ALG II?
Jetzt habe ich gehört das man bei einer Sperrfrist generell in ALG II wechseln könnt mit 30% weniger. Ist das so?
Oder wie würdet ihr euch verhalten.
LG Micha
Seit Mai 07 arbeitslos
Jetz im März 08 kurzzeitig gearbeitet, aber aus div. gründen selbst kündigung von mir in Planung
Ausbildungsstell für August 08 in Aussicht
Da ja die sperrzeit 3 Monate beträgt würde die genau in meinen anspruch auf ALG I bis Mai fallen (1 Jahr) + 2 Monate danach gleich ALG II?
Jetzt habe ich gehört das man bei einer Sperrfrist generell in ALG II wechseln könnt mit 30% weniger. Ist das so?
Oder wie würdet ihr euch verhalten.
LG Micha