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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug wegen Ausbildung (Bedarfsgemeinschaft)


Kati2410
12.03.2008, 21:29
Hallo, hoffentlich kann mir jemand helfen, der sich auskennt. Ich bin total verzweifelt ...:wut:

Ich beginne zum 01.04. eine Ausbildung in Potsdam. (300 km Entfernung)

Ich wohne mit meinem Freund in einer Bedarfsgemeinschaft.
Das Amt hat mitgeteilt, dass er mitziehen darf, sobald wir eine angemessene wohnung gefunden haben und eine Mietbescheinigung abgegeben.

Problem 1
Wir finden keine Wohnung...

Ich muss aber zum 01.04. anfangen, könnte in ein Ausbildungswohnheim ziehen, falls gar nix geht.

Darf mein Freund dann trotzdem noch nachkommen, wenn wir eine angemessende Wohnung haben?
Schließlich müssen wir hier, wo wir noch momentan wohnen auch bis ende Mai eine Kündigungsfrist einhalten...

Und wie sieht das aus mit dem Umzug? kann ein Kautionsdarlehen beantragt werden, ach wenn ich ab 01. 04. keine Alg2-Leistungen bekomme?

Ich beginne eine Ausbildung in Potsdam! falls wir keine angemessene wohnung in potsdam finden, können wir dann auch nach berlin. ist ja anderes bundesland und andere stadt... ich blick nich mehr durch ...
bestimmt nicht oder?


bitte helft mir :(

kati

StephanK
12.03.2008, 22:36
:welcome: Kati,
ich habe erst mal eine Nachfrage, nämlich die, wie alt Dein Freund ist? (Genaues Alter ist nicht wichtig, es geht nur darum, ob er unter 25 ist oder nicht.)

fragi
13.03.2008, 08:34
Moin!

ich habe erst mal eine Nachfrage, nämlich die, wie alt Dein Freund ist? (Genaues Alter ist nicht wichtig, es geht nur darum, ob er unter 25 ist oder nicht.)

Das ist eigentlich irrelevant, denn:

Ich wohne mit meinem Freund in einer Bedarfsgemeinschaft.

Wohnen sie schon zusamm, und die Optionskommune gibt hier die Zusicherung für die ganze BG zum Umzug, so war der Umzug notwendig.

War er dies, wird der neue Träger nichtmehr Fragen was ist mit den Eltern, sondern die Zusicherung anerkennen!

Daher besorgt euch für euch beide die Bescheinigung, dass der Umzug notwendig ist und die damit verbundene Zusicherung der Kostenübernahme!

Der Umzug sollte auch verspätet, sozusagen als Nachzügler möglich sein, sozusagen als zusammenführung der BG im nachhinein, wenn eher keine Wohnung gefunden werden kann.
Das gilt vor allem wenn er während er kündigungsfrist dort noch wohnt, nicht aber wenns länger dauert und er ggf. zu den Eltern zurückgeht, also haltet euch ran.

Was auf euch so oder so zukommen wird, ist, dass du BAB beantragen musst für deine Ausbildung
Ebenfalls wird sicherlich geschaut ob euere Eltern "Unterhalt" leisten können.

Aber das ist eine andere Frage und hat mit der Fragestellung des Umzuges nichts zutun!

StephanK
13.03.2008, 10:12
Das ist eigentlich irrelevant, denn:
Wohnen sie schon zusamm, und die Optionskommune gibt hier die Zusicherung für die ganze BG zum Umzug, so war der Umzug notwendig.Ich bin zu diesem Punkt ganz anderer Meinung.
Kati hat zwar nicht genau angegeben, welche Art Ausbildung sie beginnen wird, aber man wird davon ausgehen können und müssen, dass sie infolge der Ausbildung nicht mehr Alg II-berechtigt sein wird.
Deswegen braucht sie selbst auch keine Zusicherung vom Landkreis, dass die Kosten der Wohnung in Potsdam übernommen werden.

Zum zweiten gibt es keine "Zusicherung für die ganze BG". Das wird zwar oft "in einem Aufwasch" geschehen, wenn z.B. eine ganz Familie umzieht, weil ein Familienmitglied anderswo Arbeit gefunden hat, aber die Hilfebedürftigkeit trotzdem bestehen bleibt; das geschieht aber nur deswegen in einem Akt, weil dann infolge einer Ehe und/oder der Sorgepflichten für gemeinsame Kinder der Umzug auch für die anderen Familienmitglieder erforderlich wird. Solche Verhältnisse liegen aber bei Kati und ihrem Freund (!) nicht vor. Die Erforderlichkeit eines Umzuges ist deswegen für jeden gesondert zu bewerten und es versteht sich nicht von selbst, dass der Lankreis den Umzug von Katis Freund als erforderlich ansieht.

Deswegen gibt es auch keine zusammenführung der BG im nachhineindenn es handelt sich ja um kein Ehepaar, so dass es keine Verpflichtung zur Lebensgemeinschaft gibt. Aus meiner Sicht wird er deswegen die Kostenübernahme für die neue Wohnung allein für sich beantragen müssen. Falls er unter 25 ist unterliegt er dabei den bekannten Einschränkungen und altersunabhängig den Beschränkungen bei nicht erforderlichen bzw. nicht notwendigen Umzügen, d.h. keine höheren Unterkunftskosten als bisher, keine Übernahme von Umzugkosten, kein Darlehen für eine evtl. erforderliche Kaution.