Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1 € job Problem
Ich weiß der Jeder Probleme mit 1 € Jobs hat.
Also meine Frage ist diese
Heute habe ich von Arbeitsamt einen 1 € Job Angebot bekommen.
Und auch heute zur Vorstellungs Gespräch hingegangen.
Ich habe den Job jetzt und fange nächste Woche da an.
Mein Mann Arbeitet auch als Teilzeit und die suchten noch eine teilzeit arbeiter als putzfrau.
Und weil ich keine Auto habe will ich den Teilzeit Job machen da auch mein mann arbeitet.
Also ist das Problem;kann ich jetzt den 1 € Job aufgeben und den Job machen was ich gefunden habe, ohne das der Arbeitsamt probleme macht und die ALG 2 kürzt.
Hallo MeLiSSa,
ich vermute ja mal, dass bei der Teilzeitstelle mehr rauskommt, als es bei der AGH (1€ Job) möglich ist, daher ist natürlich die Arbeitsstelle vorrangig gegenüber der AGH.
Vorallem wenn es sich zeitlich nicht vereinbaren lässt oder die AGH bspweise 30std hat, deine Teilzeitstelle aber auch 30Std, das wäre ein bisschen viel.
Grundsätzlich würde ich sobald du die Teilzeitstelle vertraglich hast, dies der ARGE mitteilen und ebenfalls mitteilen, dass du daher die AGH nicht anfangen / fortführen kannst.
Denn laut gesetzlicher Definition ist eine AGH nur für Leute, die keine arbeit finden können.
Daher ist jegliche Arbeit vorrangig!
Vielen Lieben Dank fragi.
Ich werde jetzt erst den Job die ich gefunden habe
auf vetrag festlegen damit ich auch einen Beweis habe und
damit der amt mir glaubt.
Mal sehen was der Amt dazu sagt. ich muß mich jetzt
aber natürlich beeilen, wegen der Stelle.
hast mir sehr geholfen
Viele grüße Ceylan
Das Teilzeit Job ist der von amt kommt
Von 7:30 bis 13:30 Uhr Jeden Tag natürlich
Also am Tag 5 Stunden in der Woche 25 Stunden.
Das Lohn ist 1,70 € die Stunde. Wenn man es rechnet
im Monat 170 €.
Das Teilzeit Job das ich gefunden habe sind die Stunden flexibel
kann ich mir selbst organisieren also wann ich kann und will.
Der Monats Lohn ist aber immer 150 €.
Hallo MeLiSSa,
wie Fragi schon darauf hingewiesen hat, muss dein Teilzeitjob für dich mehr abwerfen um als Argument zu gelten.
So wie du schreibst, bekommst du bei dem 1€-Job 170€ die dir nicht vom ALG II abgezogen werden.
Dein Teilzeitjob bringt dir nur 150€, wovon 100€ Grundfreibetrag belieben und vom 50€ nur 20%. Das macht also 110€ die dir davon bleiben, somit 60€ weniger als bei dem 1€-Job.
Natürlich kannst du dies trotzdem deiner Sachbearbeiterin vortragen, ob sie es jedoch akzeptieren wird, bezweifle ich.
pumaspuma
26.05.2008, 14:26
Allerdings ist es bei der MAE der Fall, das man viel mehr stunden arbeiten muss um auf denselben verdienst zu kommen wie mit einer externen beschäftigung. Die "freiwerdende" Zeit kann man dann für die Suche nach einer Vollzeitbeschäftigung aufwenden. Desweiteren zahlt die ArGe auch nicht für die externe Beschäftigung wohingegen sie für die MAE Geld aufwenden muss . Sowohl das erste als auch das zweite Argument hilft als Argumentationsstütze beim Amt.
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Meine weitergehende Frage an alle wäre allerdings, wenn es zeitlich machbar wäre, was dagegen sprechen würde beide Jobs auf einmal zu machen? Sowohl die MAE als auch die externe Beschäftigung!
Wäre dann die MAE weiterhin anrechnungsfrei? und würde für die externe Beschäftigung dann der 100 € Grundfreibetrag + 20% gelten???????
Rotkäppchen
26.05.2008, 15:03
Ich zitiere hier mal den Satz aus § 16 SGB II Abs. 3: " Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden".
Wenn du eine Arbeit gefunden hast (auch wenn es nur ein Hinzuverdienst von 100 Euros ist), kannst du den EEJ niederlegen, auch wenn er sich zeitlich vereinbaren lässt. Wenn das Amt Ärger macht, dann schicken sie dir evtl. eine "Anhörung". D.h., die wollen schriftlich nochmal deine Begründung haben, um zu prüfen, ob du sanktioniert werden musst. Da schreibst du diesen Satz rein und erwähnst den Paragraphen. Dann ist Ruhe.
So manch ein Amt probiert evtl. hier doch noch zu sanktionieren. Bei Sanktion bekommst du aber einen Beratungsschein vom Amtsgericht, mit dem du zum Anwalt gehen kannst. Spätestens beim Anwalt macht das Amt einen Rückzug.
pumaspuma
26.05.2008, 15:07
herzlichen dank.
Und wie siehts aus wenn man doch beides macht?
Rotkäppchen
26.05.2008, 16:39
Du kannst so viele Jobs machen wie du willst. Das Amt freut sich. Ich dachte aber, dass du das wegen der Kinder nicht kannst. Irgendwie verstehe ich alles nicht.
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Sorry, ich brachte dich hier mit einer anderen Person durcheinander. Die Antwort sollte lauten:
Für das Amt kannst du so viel arbeiten, wie du es willst. Die freuen sich und drängen dir auch noch mehr auf.
pumaspuma
26.05.2008, 18:01
ach kein problem.
und wie wird das dann abgerechnet?
Die MAE wird weiterhin nicht angerechnet dafür aber der andere Job oder wird dann alles angerechnet?
Grüße und danke.
Der EEJ wie gehabt ist frei und das Einkommen ganz normal wie jedes.
Siehe auch Anrechnung von Einkommen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_einkommensanrechung_al g_ii).
Ob die ARGE das so hinnimmt muss man abwarten. Möglicherweise nimmt sie dir dann auch den EEJ weg.
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