sun-side
05.07.2006, 13:16
Hallo
Ich habe keine Ahnung ob ich hier richtig bin aber ich versuche es einfach mal.
Mein Mann wird wahrscheinlich arbeitslos, ich bin erwerbstätig und privat krankenversichert.
Wenn mein Mann jetzt arbeitslos wird, muss ich ihn dann mit über meine private KV krankenversichern?
Wird mein Einkommen für die Berechnung des ALG I herangezogen, d.h. werden ihm irgendwelche zustehenden Leistungen gekürzt, weil er eig. noch verheiratet ist und ich Einkommen habe?
Wir sind dauerhaft getrennt leben (haben auch getrennte Wohnungen), verstehen uns aber wirklich noch sehr gut, wir wollen uns nach Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen, er verzichtet auf Unterhaltsansprüche.
Wie verhält es sich dann, wenn wir geschieden sind?
Ich wäre wirklich dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Danke
Ich habe keine Ahnung ob ich hier richtig bin aber ich versuche es einfach mal.
Mein Mann wird wahrscheinlich arbeitslos, ich bin erwerbstätig und privat krankenversichert.
Wenn mein Mann jetzt arbeitslos wird, muss ich ihn dann mit über meine private KV krankenversichern?
Wird mein Einkommen für die Berechnung des ALG I herangezogen, d.h. werden ihm irgendwelche zustehenden Leistungen gekürzt, weil er eig. noch verheiratet ist und ich Einkommen habe?
Wir sind dauerhaft getrennt leben (haben auch getrennte Wohnungen), verstehen uns aber wirklich noch sehr gut, wir wollen uns nach Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen, er verzichtet auf Unterhaltsansprüche.
Wie verhält es sich dann, wenn wir geschieden sind?
Ich wäre wirklich dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Danke