PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muss ich meinen Mann privat über mich versichern?


sun-side
05.07.2006, 13:16
Hallo

Ich habe keine Ahnung ob ich hier richtig bin aber ich versuche es einfach mal.

Mein Mann wird wahrscheinlich arbeitslos, ich bin erwerbstätig und privat krankenversichert.

Wenn mein Mann jetzt arbeitslos wird, muss ich ihn dann mit über meine private KV krankenversichern?

Wird mein Einkommen für die Berechnung des ALG I herangezogen, d.h. werden ihm irgendwelche zustehenden Leistungen gekürzt, weil er eig. noch verheiratet ist und ich Einkommen habe?

Wir sind dauerhaft getrennt leben (haben auch getrennte Wohnungen), verstehen uns aber wirklich noch sehr gut, wir wollen uns nach Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen, er verzichtet auf Unterhaltsansprüche.

Wie verhält es sich dann, wenn wir geschieden sind?

Ich wäre wirklich dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Danke

Betroffener
05.07.2006, 13:51
Bei ALG I ist das alles noch unproblematisch - eine Anrechnung findet nicht statt. Kranken- und Rentenversicherung erfolgt über das ALG I.

Bezüglich einer echten Trennung hängt vieles von eventuell abgeschlossenen (Ehe-)Verträgen ab (und auch vom neuen Unterhaltsrecht. HIer wäre es sicher sinnvoll die echte Trennung schnellstmöglich über die Bühne zu bekommen, bevor ALG II ins Spiel kommt (12 bis 18 Monate)

Sehr viel spannender wird es aber, wenn der ALG II Fall eintritt. Dafür gibt es in der GKV die sogenannte kostenfreie Familienversicherung (die aber auch bei getrennt lebenden Ehepaaren nicht immer greift), aber in der PKV auf jeden Fall weitere Beiträge erzwingt und möglicherweise eben auch in der GKV.

Wenn der Mann in der PKV versichert war, gibt es einen weiteren Hemmschuh, da er da nicht in die GKV wechseln kann, sondern dies erst bei Bezug von ALG II tun kann.

sun-side
05.07.2006, 15:04
Danke für Deine Antwort, das hilft mir schon weiter.

Wenn das ALG II eintreten könnte, könnte es mich sozusagen hart erwischen, mein Mann ist in GKV.

Ich weiß natürlich nicht, wie es aussieht, wenn man offiziell getrennt ist und er auf Unterhalt verzichtet, ob ich dennoch zu Zahlungen verpflichtet werden kann.

Oder falls wir schon geschieden sein sollten, ob das Amt dann dennoch sagen kann, ich als seine Exfrau, muss ihn über mich privat versichern und auch für seinen Lebensunterhalt aufkommen, obwohl wir keine eheliche Gemeinschaft mehr haben.

Betroffener
05.07.2006, 16:15
Ich meint mit offizieller Trennung eigentlich eine abgeschlossene Scheidung.

Du solltest vielleicht dazu wirklich einen Anwalt aufsuchen und Dir auch das Unterhaltsrecht anschauen. Solange es eine normale Zugewinngemeinschaft ist, bist Du zum Unterhalt verpflichtet - bei ALG II hilt auch kein "einfacher" Verzicht auf Unterhalt, wenn das nicht gerichtlich (oder gesetzlich) geregelt ist.

Falls ihr Gütertrennung hattet (oder einen notariellen Ehevertrag) ist vieles dadurch schon geregelt - ansonsten greifen die gesetzlichen Regeln.