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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anrechnung Nebeneinkommen bei ALG2


altmann68
14.03.2008, 09:40
Hallo zusammen!

Werden Nebeneinkünfte bei ALG2 eigentlich pro Bedarfsgemeinschaft oder pro Person angerechnet?
Mein Sohn trägt Zeitungen aus und verdient damit mtl.Etwa 110,00-120,00 Euro,wovon meines Wissens ja wohl 100,00 Euro anrechnungsfrei sind.
Wenn nun jeder von uns 60,00 Euro verdienen würde,wie läuft das dann?
Werden die Beträge trotzdem zusammengeschmissen ?Oder könnte dann jeder die 60,00 Euro ohne Abzüge behalten?
Ich danke schon mal für Eure Antworten!
Schönes WE!
Andrea

restart
14.03.2008, 09:52
Hallo altmann68,

jeder Person der Bedarfsgemeinschaft stehen die Freibeträge für ihr Einkommen zu.

Die Beträge und Regeln dazu kannst du hier unter Anrechnung von Einkommen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_einkommensanrechung_al g_ii) nachlesen.

Roady
24.07.2008, 16:36
Sorry Restart, dass ich jetzt den Beitrag wieder ausgrabe, aber ich hab da mal ne Frage zum besseren Verständnis. Stehe im Moment etwas auf dem Schlauch und möchte auf diesem Wege wissen, ob ich den Text aus der FAQ richtig verstanden habe.

100 € sind frei / Monat und pro Person der BG (auch bei Kindern) ?

Und was die 100 € im Monat überschreitet, wird bis zu nem Betrag von 800 € mit 20 % angerechnet aufs ALG II wieder je Person, richtig ?

Das wären dann bei 2 Erwachsenen und nem Kind in der BG 300 € im Monat frei richtig ?
Bzw. ne Lohnteuerkarte brauch das Minderjährige Kind dafür doch keine, oder?

Reicht das aus, wenn man seinem Amt ne Vertragskopie zukommen lässt, oder wollen die dann wieder jeden Monat Kontoauzüge ?

Fragen über Fragen, aber ich bin jung und brauche das Geld *lach*

restart
24.07.2008, 20:39
100 € sind frei / Monat und pro Person der BG (auch bei Kindern) ? Die sind nur bei Einkommen aus der Erwerbstätigkeit absetzbar. Bei allen anderen Arten von Einkommen (z. Bsp. Rente, Unterhalt, Kindergeld, Steuerrückerstattungen etc.) gibt es nur die 30€ Versicherungspauschale.

Und was die 100 € im Monat überschreitet, wird bis zu nem Betrag von 800 € mit 20 % angerechnet aufs ALG II wieder je Person, richtig ? Gilt auch nur für Erwerbseinkommen.

Das wären dann bei 2 Erwachsenen und nem Kind in der BG 300 € im Monat frei richtig ?
Bzw. ne Lohnteuerkarte brauch das Minderjährige Kind dafür doch keine, oder? Alles gibt es auch nur für die Person, die das Einkommen hat. Also müssten beide Erwachsene schon arbeiten gehen, damit jeder die 100€ Freibetrag bekommt. Das Kind bekommt keine 100€ Freibetrag, da es ja nicht erwerbstätig ist.

ela1953
24.07.2008, 23:17
Die sind nur bei Einkommen aus der Erwerbstätigkeit absetzbar. Bei allen anderen Arten von Einkommen (z. Bsp. Rente, Unterhalt, Kindergeld, Steuerrückerstattungen etc.) gibt es nur die 30€ Versicherungspauschale.

Gilt auch nur für Erwerbseinkommen.

Alles gibt es auch nur für die Person, die das Einkommen hat. Also müssten beide Erwachsene schon arbeiten gehen, damit jeder die 100€ Freibetrag bekommt. Das Kind bekommt keine 100€ Freibetrag, da es ja nicht erwerbstätig ist.

Das stimmt so nicht, es kommt auf das Alter des Kindes an.
Ab 12 Jahren dürfen Kinder Zeitungen und Illustrierte verteilen, haben alle meine drei Kinder gemacht. Er verdiente so zwischen 20 und 40 Euro im Monat.(mehr wäre möglich gewesen, wollte er aber nicht) Als er zum Jobcenter Jugend gehörte (er war da schon 18) brauchte er nichts einreichen, das sollten wir nur tun, wenn er über 100 € käme. Als er wieder in meine BG runtergestuft wurde musste er bei meinem SB jeden Monat sein Einkommen belegen. Ich habe dann immer aus dem Onlinekonto den Zahlungseingang rauskopiert und dem SB geschickt. Kontoauszüge haben wir nicht eingereicht.

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Hallo zusammen!

Werden Nebeneinkünfte bei ALG2 eigentlich pro Bedarfsgemeinschaft oder pro Person angerechnet?
Mein Sohn trägt Zeitungen aus und verdient damit mtl.Etwa 110,00-120,00 Euro,wovon meines Wissens ja wohl 100,00 Euro anrechnungsfrei sind.
Wenn nun jeder von uns 60,00 Euro verdienen würde,wie läuft das dann?
Werden die Beträge trotzdem zusammengeschmissen ?Oder könnte dann jeder die 60,00 Euro ohne Abzüge behalten?
Ich danke schon mal für Eure Antworten!
Schönes WE!
Andrea

Wenn jeder beim Verlag angemeldet ist bekommt jeder den Freibetrag.

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Sorry Restart, dass ich jetzt den Beitrag wieder ausgrabe, aber ich hab da mal ne Frage zum besseren Verständnis. Stehe im Moment etwas auf dem Schlauch und möchte auf diesem Wege wissen, ob ich den Text aus der FAQ richtig verstanden habe.

100 € sind frei / Monat und pro Person der BG (auch bei Kindern) ? ja, die 100 Euro sind auch für Kinder frei. Aber bei einem geringen Lohn ist zu berücksichtigen, das es sich wohl nicht lohnt. Denn ohne Nebenverdienst gibt es auf das Kindergeld 30 Euro Versicherungspauschale. (also ohne dafür zu arbeiten). Hast du einen Minijob mit 40 Euro Einkommen, hast du das frei, darfst also die 40 Euro behalten. Die Versicherungspauschale von 30 Euro entfällt aber, so dass du nur 10 Euro Gewinn hast.

Und was die 100 € im Monat überschreitet, wird bis zu nem Betrag von 800 € mit 20 % angerechnet aufs ALG II wieder je Person, richtig ?

Das wären dann bei 2 Erwachsenen und nem Kind in der BG 300 € im Monat frei richtig ? ja
Bzw. ne Lohnteuerkarte brauch das Minderjährige Kind dafür doch keine, oder?
nein - es sei denn, das Kind ist 18 und will nachts die Tageszeitung verteilen.
Reicht das aus, wenn man seinem Amt ne Vertragskopie zukommen lässt, oder wollen die dann wieder jeden Monat Kontoauzüge ?

Fragen über Fragen, aber ich bin jung und brauche das Geld *lach*
Bist du das Kind????:sensationell:

restart
25.07.2008, 20:19
Das stimmt so nicht, es kommt auf das Alter des Kindes an.
Ab 12 Jahren dürfen Kinder Zeitungen und Illustrierte verteilen, haben alle meine drei Kinder gemacht. Er verdiente so zwischen 20 und 40 Euro im Monat.(mehr wäre möglich gewesen, wollte er aber nicht) Als er zum Jobcenter Jugend gehörte (er war da schon 18) brauchte er nichts einreichen, das sollten wir nur tun, wenn er über 100 € käme. Als er wieder in meine BG runtergestuft wurde musste er bei meinem SB jeden Monat sein Einkommen belegen. Ich habe dann immer aus dem Onlinekonto den Zahlungseingang rauskopiert und dem SB geschickt. Kontoauszüge haben wir nicht eingereicht. :patsch: Wie konnte ich nur übersehen, dass hier Roady von einem 12 jährigen Kind schrieb, das Zeitungen austrägt. :oops:

Roady
25.07.2008, 21:26
Das Kind is noch lange keine 12, aber was solls - bleiben immer noch 2 Erwachsene.
Was den Verdienst angeht, der liegt hier ca. bei 120-140 € pro Nase (2 Nasen) und Monat und der Bedarf wird nebenbei noch dadurch um 16 € gemindert, kein EEJ mehr und beim nächsten Kind Elterngeld für 18 Monate anstatt für nur 12 wie es bei einfachem ALG II ohne Minijob wäre.
Und nein, ich bin nicht das Kind :-P

ela1953
25.07.2008, 22:07
Trägst du morgens die Tageszeitung aus mit Nachtschicht- und Feiertagszulage?

Diese steuerfreien Zuschläge dürfen nämlich nicht zum Einkommen gezählt werden. Hab ich vor ein paar Tagen gelesen. Das war auch so beim Arbeitslosengeld. Ich hab 18 Jahre lang Zeitung ausgetragen und mit Hartz IV wurde mir gesagt, dass jetzt alles zum Einkommen zählt.

Zitat von Sozialticker
Anmerkung : Sozialgericht Lüneburg S 28 AS 1055/07 25.10.2007 .

Die Einkünfte aus Sonn -, Feiertags - und Nachtarbeit, welche gemäß § 3 b EStG steuerfrei sind, stellen jedoch kein anrechenbares Einkommen dar, weil es sich dabei um zweckbestimmte Einnahmen im Sinne von § 11 Absatz 3 Nr. 1 a SGB II handelt

Roady
26.07.2008, 07:11
Nee Du vor 6 und Sonntags bringt mich keiner mehr vor die Tür, dass hatte ich Jahre lang, funktioniert auch mit Kind ned wirklich. ;-)
Aber hab mich gestern mal ein bißl über Minijobs eingelesen, is schon heftig die ganze Geschichte, vorallem dass wenn auf den Austragetag ein Feiertag fällt, dass man trotzdem bezahlt wird, obwohl man nix zum austragen hat, etc...
Unser Amt scheint was ich bisher mitbekommen habe auch recht easy gestrickt zu sein, was Minijobs in Verbindung mit ALG II angeht, kein 2.1 und 2.2, denen reicht Kopie vom Vertrag und Kopie der jeweilige Monatsabrechnung. Wollen wohl die Arbeitgeber nicht zu sehr stressen, aus Angst dass sie ihre Jobs nimmer an ALG II `ler vergeben.

Roady
26.07.2008, 12:08
Aber machen wir es nochmal ne Nummer ausgefallener:

Wie schaut das Ganze jetzt in Verbindung mit Kindererziehung von Kind unter 3 aus, kann das Amt da nicht argumentieren, "wenn sie nen Minijob ausüben, dann können sie auch normal vermittelt werden" und man hätte somit keine Chance mehr Vermittlungsvorschläge auf Grund von Kindeserziehung abzulehnen ?