Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenjob
Dabbfrucht
14.03.2008, 14:09
Hallo habe eine Frage an euch .
Habe schon längere zeit einen neben Job wo ich dazu 250,- € verdiene .
Jetzt kommt die ARGE und will mich in eine Sprachliche u. Berufliche Integrations kurs schicken .
Wo ich höchst wahrscheinlich danach auch wieder Arbeitslose bin . Und ich würde meine jetzige Arbeit auch verlieren .
Was kann ich da machen , ich würde gerne meine jetzige Arbeit behalten .
Kann ich den kurs ablehnen ohne Ärger zu bekommen ?
Ich habe auch 2 Kinder .
Danke für eure Hilfe
Hallo Dabbfrucht,
grundsätzlich geht alles vor,was deine hilfebedürftigkeit verringert.Das ist dein Job nun mal.Er verringert deine Hilfebedürftigkeit.Das Gesetz würde ja von Seiten der Arge ad adsurdum geführt werden,wenn du den Job verlieren würdest,nur wegen einer Massnahme.
Meines Erachtens kannst du den Job ablehnen.Vielleicht kannst du mit deinen AG sprechen,dass er dir nen Schreiben aufsetzt,dass wenn du diesen Kurs machen musst,er dich kündigen muss.Da hat deine SB dann nicht mehr viel Spielraum.
MfG
Codeman
Dabbfrucht
14.03.2008, 15:15
Hallo ,
Mein Mann Arbeitet mit mir zusammen , er würde auch die Arbeit verlieren . Wir verdienen zusammen 500,- € davon rechnet die ARGE 240 ,- € an .
Also ich habe dies jetzt so verstanden , ich kann denn Kurs ablehnen ?
P. S
wir fahren zusammen Kinder , deswegen wenn ich aufhören muß muß auch mein Mann aufhören . Mann darf nich alleine mit den Kinder fahren .
Grundsätzlich würde ich sagen ja.
Am Besten wäre es noch,wenn ihr euren Arbeitgeber dazu bringen könntet ein Schreiben aufzusetzen mit folgenen Inhalt:
"...hiermit bestätige ich Ihnen herr/frau Dabbfrucht zur Vorlage der Arge,dass wenn sie die Arge zwingt den kurs mitzumachen,ich sie leider entlassen muss."
So was in der Art.
MfG
Codeman
Möchte hier nochmal nachfragen,ob es nicht möglich ist diese Kurse mit dein Minijobs zu verbinden ?
MfG
Codeman
Jetzt kommt die ARGE und will mich in eine Sprachliche u. Berufliche Integrations kurs schicken . Ich bin da leider etwas anderer Meinung als mein Kollege Codeman.
Wenn dieser Kurz notwendig ist und die Absolvierung deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern, dann ist er wichtiger und auch sinnvoller.
Ich würde an deiner Stelle einfach mal prüfen, ob man beides nicht koppeln kann, also den Kurs und parallel den Job.
Dabbfrucht
14.03.2008, 15:53
Hallo Codeman,
Danke für deine Antwort.
Die SB hat mmir auch nichts schrifliches mit Rechtsbelehrung über den kurs gegeben .
Ich finde das nicht gut da hat mann Arbeit und die ARGE schickaniert einem so .
Meine SB hat es sowieso auf uns abgesehen sie lässt uns keine ruhe , was kann mann dagegen machen ?
Dabbfrucht
14.03.2008, 15:55
Hallo Restart,
nein beides geht nicht , ich müßte die Arbeit aufgeben .
Dabbfrucht
14.03.2008, 21:44
Hallo Sorry das ich euch Nerve .
Aber was ist jetzt richtig :
Kann ich meinen Arbeit behalten ohne Ärgerz zu bekommen .
Oder kann ich den kurs ablehnen ?
:patsch:
Kann ich meinen Arbeit behalten ohne Ärgerz zu bekommen .
Oder kann ich den kurs ablehnen ? Vielleicht solltest das einfach mit deiner SB abklären. Sie kann dir sagen, warum sie diesen Kurs für dich als notwendig ansieht. Die Mitarbeiter der ARGEn sind auch dafür da, mit dir gemeinsam den richtigen sinnvollen Weg zu suchen.
Im ALG II kann man nichts einfach ablehnen, dass bedarf eine genauen Abschätzung der jeweiligen Situation und des Nutzens. Das können wir hier nicht für dich entscheiden.
Bevor du also das Ablehnst musst du dich genau kundig machen, auch eine Vorsprache beim Teamleiter wäre da denkbar. Erkläre ganz offen und ehrlich eure Situation.
Dabbfrucht
14.03.2008, 23:18
danke für deine Antwort Restart,
Habe noch eine frage .
Muss meine SB ,wenn sie den vorschlag für einen Sprachliche u. Berufliche Integrations kurs macht ,schriftlich geben mit Rechtsbelerung oder langt der vorschlag Mündlich ?
ich habe nichts schrifliches !!
Muss meine SB ,wenn sie den vorschlag für einen Sprachliche u. Berufliche Integrations kurs macht ,schriftlich geben mit Rechtsbelerung oder langt der vorschlag Mündlich ? In der Regel bekommt man was schriftlich in die Hand, wenn man sich irgendwo melden soll.
Ob das schriftlich erfolgen muss ist mir nicht bekannt, bzw. hab ich das bisher nirgends gelesen. Aber mündlich wäre die Vollständigkeit der Rechtsfolgebelehrung kaum vor Gericht beweisbar.
Nur auf eine wirksame Rechtsfolgebelehrung wäre eine Sanktion möglich bzw. hätte sie vor Gericht Bestand.
VIERZEHNNOTHELFER
15.03.2008, 11:45
siehe auch sozialhilfe24 für diesen Poster
Unter Berufung auf die Forenregeln (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=regeln1) (Punkt 2.), wird das Thema hier geschlossen.
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