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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechnung ALG II bei Zusammenleben


Paule_
22.06.2005, 13:48
Hallo Gemeinde,

erst einmal vielen Dank an StephanK und Biberzahn für die Beantwortung meines Eintrags „Definition eheähnliche Gemeinschaft“.

Nur noch mal kurz zur Info, meine Freundin ist arbeitssuchend und bezieht ab Aug/05 ALG II, wir planen zusammenzuziehen und die Frage war, ob wir dann automatisch eine eäG bilden und sie somit kein ALG II bekommt.

In ihrer jetzigen Situation (2-Personen-Haushalt, ein Kind, alleinerziehend) ergibt sich durch Berechnung im Internet die folgende Unterstützung:

Regelleistung Alleinstehende: 345,00€
Regelleistung 1 Kind bis 13: 207,00€
Regelleistungen: 552,00€
Mehrbedarf Alleinerziehende (ein Kind bis 6): 124,00€
Mehrbedarf: 124,00€
Miete: 330,00€
Nebenkosten: 60,00€
Heizkosten: 77,00€
abzgl. Warmwasserbereitung: −13,86€
Kosten für Unterkunft und Heizung: 453,14€
Bedarf: 1.129,14€
sonstiges Einkommen: 192,00€
Kindergeld: 154,00€
zu berücksichtigendes Einkommen: 346,00€
Arbeitslosengeld-II und Sozialgeld (gerundet): 783,00€

Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass wir durch das Zusammenwohnen keine eäG bilden, meine Freundin also auch in diesem Fall ALG II bekommt, wie hoch ist ihre zu erwartende Unterstützung..?? Stimmen die folgenden Überlegungen?

- Regelleistung statt Alleinstehend: 345€ Partnerschaft (622/2) -> 311€...??
- Fällt der Mehrbedarf Alleinerziehende (ein Kind bis 6): 124€ automatisch weg, bzw. unter welchen Voraussetzungen bleibt er erhalten?
- Welcher Anteil an der dann gemeinsamen (bzw. durch einen Untermietvertrag zwischen ihr und mir) Wohnung wird übernommen? Gelten hier weiterhin die Grundsätze der „angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung“??

Vielen Dank im voraus und Grüße aus dem schönsten Bundesland der Welt... :D Paule

Biberzahn
22.06.2005, 14:22
Hallo Paule,

da Deine Freundin momentan ja wohl noch ALG I bezieht, steht ihr bei Übergang in ALG II auch noch ein sogenannter Übergangszuschuss zu. Der errechnet sich aus der Differenz zwischen dem jetzigen ermittelten Bedarf und dem vorher bezogenen Arbeitslosengeld, max. aber bis 160 Euro im ersten Jahr und bis 80 Euro im zweiten Jahr.
Was die Kosten der Unterkunft und Heizung angeht, da geh ich mal von aus das ihr die hälftig teilt. Genau das muss sie dann auch im Antrag vermerken und den Mietvertrag beifügen. Bei uns ist es so das wir beide im Mietvertrag stehen, und ich meinem Freund jeden Monat den anteiligen Miet- u. Heizungsabschlag in die Hand drücke, weil das alles von seinem Konto abgeht. So hab ich das auch dem Mitarbeiter auf dem AA gesagt. Bei uns zahlt jeder seinen eigenen Kram, das ist am einfachsten :-)

Ich kann nur raten den Antrag rechtzeitig abzugeben, da die Bearbeitungszeiten mitunter recht lang sind.

Ich wünsch Euch viel Erfolg dabei. Ach ja, lasst euch ne Kopie machen und mit Tagesstempel und Unterschrift gegenzeichnen. Ist immer besser wenn man was in der Hand hat. Ich sprech aus Erfahrung... :mymind:

Gruß
Biberzahn