Paule_
22.06.2005, 13:48
Hallo Gemeinde,
erst einmal vielen Dank an StephanK und Biberzahn für die Beantwortung meines Eintrags „Definition eheähnliche Gemeinschaft“.
Nur noch mal kurz zur Info, meine Freundin ist arbeitssuchend und bezieht ab Aug/05 ALG II, wir planen zusammenzuziehen und die Frage war, ob wir dann automatisch eine eäG bilden und sie somit kein ALG II bekommt.
In ihrer jetzigen Situation (2-Personen-Haushalt, ein Kind, alleinerziehend) ergibt sich durch Berechnung im Internet die folgende Unterstützung:
Regelleistung Alleinstehende: 345,00€
Regelleistung 1 Kind bis 13: 207,00€
Regelleistungen: 552,00€
Mehrbedarf Alleinerziehende (ein Kind bis 6): 124,00€
Mehrbedarf: 124,00€
Miete: 330,00€
Nebenkosten: 60,00€
Heizkosten: 77,00€
abzgl. Warmwasserbereitung: −13,86€
Kosten für Unterkunft und Heizung: 453,14€
Bedarf: 1.129,14€
sonstiges Einkommen: 192,00€
Kindergeld: 154,00€
zu berücksichtigendes Einkommen: 346,00€
Arbeitslosengeld-II und Sozialgeld (gerundet): 783,00€
Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass wir durch das Zusammenwohnen keine eäG bilden, meine Freundin also auch in diesem Fall ALG II bekommt, wie hoch ist ihre zu erwartende Unterstützung..?? Stimmen die folgenden Überlegungen?
- Regelleistung statt Alleinstehend: 345€ Partnerschaft (622/2) -> 311€...??
- Fällt der Mehrbedarf Alleinerziehende (ein Kind bis 6): 124€ automatisch weg, bzw. unter welchen Voraussetzungen bleibt er erhalten?
- Welcher Anteil an der dann gemeinsamen (bzw. durch einen Untermietvertrag zwischen ihr und mir) Wohnung wird übernommen? Gelten hier weiterhin die Grundsätze der „angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung“??
Vielen Dank im voraus und Grüße aus dem schönsten Bundesland der Welt... :D Paule
erst einmal vielen Dank an StephanK und Biberzahn für die Beantwortung meines Eintrags „Definition eheähnliche Gemeinschaft“.
Nur noch mal kurz zur Info, meine Freundin ist arbeitssuchend und bezieht ab Aug/05 ALG II, wir planen zusammenzuziehen und die Frage war, ob wir dann automatisch eine eäG bilden und sie somit kein ALG II bekommt.
In ihrer jetzigen Situation (2-Personen-Haushalt, ein Kind, alleinerziehend) ergibt sich durch Berechnung im Internet die folgende Unterstützung:
Regelleistung Alleinstehende: 345,00€
Regelleistung 1 Kind bis 13: 207,00€
Regelleistungen: 552,00€
Mehrbedarf Alleinerziehende (ein Kind bis 6): 124,00€
Mehrbedarf: 124,00€
Miete: 330,00€
Nebenkosten: 60,00€
Heizkosten: 77,00€
abzgl. Warmwasserbereitung: −13,86€
Kosten für Unterkunft und Heizung: 453,14€
Bedarf: 1.129,14€
sonstiges Einkommen: 192,00€
Kindergeld: 154,00€
zu berücksichtigendes Einkommen: 346,00€
Arbeitslosengeld-II und Sozialgeld (gerundet): 783,00€
Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass wir durch das Zusammenwohnen keine eäG bilden, meine Freundin also auch in diesem Fall ALG II bekommt, wie hoch ist ihre zu erwartende Unterstützung..?? Stimmen die folgenden Überlegungen?
- Regelleistung statt Alleinstehend: 345€ Partnerschaft (622/2) -> 311€...??
- Fällt der Mehrbedarf Alleinerziehende (ein Kind bis 6): 124€ automatisch weg, bzw. unter welchen Voraussetzungen bleibt er erhalten?
- Welcher Anteil an der dann gemeinsamen (bzw. durch einen Untermietvertrag zwischen ihr und mir) Wohnung wird übernommen? Gelten hier weiterhin die Grundsätze der „angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung“??
Vielen Dank im voraus und Grüße aus dem schönsten Bundesland der Welt... :D Paule