PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : teurere Miete?


Ramona P.
17.03.2008, 12:06
Hallo!

Ich habe ein Problem mit dem Mieter unter mir. Der droht mir ständig mit einem Anwalt, weil ihn mein Crosstrainer stört, den ich zw. 15 min und 40 min. am Tag genutzt hatte (nicht in den Ruhezeiten). Der Mann hat eine Rechtsschutzversicherung udn ich kann mir keinen Anwalt leisten!

Jedenfalls hat die Wohnungsbaugesellschaft MIR Recht gegeben, das interessiert den Herrn aber nicht!

Nun hat mir die WGS eine andere Wohnung angeboten.

Alte Wohnung (5 Zimmer, 104qm)
Grundmiete: 464,28€
Betriebskosten: 187€
Heizkosten /Warmwasser: 69€
Gesamt 720,28€

2006 habe ich Geld zurückbekommen, sonst wäre die Miete höher!

Angebotene Wohnung (4,5 Zimmer, 102qm)
Grundmiete: 470 €
Betriebskosten: 236€
Heizkosten/ Warmwasser:94€
Gesamt 800€

Wir sind 6 Personen, ich als alleinerziehende Mutter, eine erwachsene Tochter mit Baby und drei minderjährige Kinder!

Jetzt habe ich Angst, das Amt würde die Kosten nicht übernehmen, weil die Gesamtmiete 80 € teurer ist. Hat Jemand damit Erfahrung?

restart
17.03.2008, 12:40
Hallo Ramona P.,

leider ist dein Streit mit deinem Mieter drunter deine private Sache.

Die ARGE wird dies wohl nicht als "wichtigen Grund" werten und damit keinen Umzugskosten und auch nicht die 80€ mehr bezahlen.

Aber du kannst es trotzdem versuchen und dich um die Zustimmung der ARGE bei deiner/m zuständigen SB bemühen. Nimm dazu das Angabot deines Vermieters mit.

Solltest du eine Zustimmung zum Umzug und die Zusage zur Übernahme der Kosten der Unterkunft für die neue Wohnung bekommen, lass dir das unbedingt schriftlich geben.
Alles was du benötigst musst du vor dem Unterschreiben des Mietvertrages beantragt und die Zusagen eingeholt haben.

Siehe auch:
Was bei einem Umzug unter ALG II-Bezug zu beachten ist (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_umzug)

Ramona P.
17.03.2008, 12:55
Danke für die Antwort!
Die neue Wohnung ist nach dem neuen Mietspiegel berechnet. Habe ch da jetzt Pech, das meine Miete billig geblieben ist, weil ich Nebenosten zurück erstattet bekommen habe?

Ich will sowieso auf die Beantragung von Umzugskosten verzichten, weil ich quasi nur um die Ecke ziehen würde.

Ein weiterer Grundwäre auch, dass ich meine Kinder auf einen langen Schulweg schicken muss, da men Exmann einer Umschulung nicht zustimmt. Die neue Wohnung wäre näher an der Schule der Kinder dran!

Zählen solche Gründe auch nicht?

restart
17.03.2008, 13:15
Die neue Wohnung ist nach dem neuen Mietspiegel berechnet. Habe ch da jetzt Pech, das meine Miete billig geblieben ist, weil ich Nebenosten zurück erstattet bekommen habe? Ob deine Wohnung billiger ist oder nicht spielt keine Rolle.

Um einen Umzug genehmigt zu bekommen zählt einzig und allein, ob der Umzug zwingend notwendig ist.

Natürlich kannst du auch ohne Zustimmung umziehen, hast aber die Mehrkosten und auch das volle Risiko für spätere Mieterhöhungen selbst zu tragen. Die ARGE kann sich immer dahinter verstecken, dass du keine Zustimmung erhalten hast.

Zählen solche Gründe auch nicht? Nein. Wichtig wären z. B. nur Gründe wie Arbeitsaufnahme bei einer weit entfernten Arbeitsstelle, gesundheitliche Gründe, Kündigung durch den Vermieter, Zuwachs in Verbindung mit Raummangel u.s.w.

Der Schulweg reicht also auch nicht. Zumal wenn du nur um die Ecke zeihst, sich ja nicht wirklich etwas ändert.

Versuch es doch einfach, hast du die ARGE erstmal überzeugt und die Zustimmung in der Hand, kann sie die nicht zurücknehmen, außer du machst unrichtige Angaben.

vollversager
27.04.2008, 15:46
also versteh ich das richtig nur zoff mit den nachbarn ist kein grund?
bei mir ist es so dass mein nachbar gern nachts(so 2,3,4 uhr) sein fernseher einschaltet schlafen kann ich also fast nicht mehr lauf wie ein zombie durch die gegend, meine jetzge wohnung ist aber extrem billig(269 euro WARM) versuchen sie mal sowas noch zu toppen, die mehrkosten muss ich also bei umzug selber tragen :confused::(

restart
28.04.2008, 01:09
also versteh ich das richtig nur zoff mit den nachbarn ist kein grund? Nein, zumindest nicht bei der ARGE.

Den Zoff kannst du nur direkt mit dem Nachbarn, über Anzeige bei der Polizei wegen Ruhestörung oder ggf. mit dem Vermieter, bis hin zur Mietminderung klären.