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Wega
06.07.2006, 14:14
Hallo zusammen,

verfolge neuer Forum schon seit längerem, muss mich aber erst jetzt mal zu Wort melden.

Hab heute einen Brief von der AA bekommen, wo die mich auffordern einen Betrag von 399,69 € zurück zuzahlen.

Und das nur weil die meinen ich hätte letzen Jahres denen nicht Fristgerecht mittgeteilt das ich einen neuen Job habe.
(Leider) habe ich das aber getan ! Nur ganz natürlich nicht beweisen.

Kann mir jemand nen Tipp geben, weil eigentlich hatte ich das Geld schon verplant um eben der neuen MWST Erhöhung entgegen zuwirken und noch ein paar große anschaffungen zu erledigen.

Gruß
Wega

StephanK
06.07.2006, 14:55
:welcome: Wega,
kommt es denn wirklich in erster Linie darauf an, ob die Mitteilung rechtzeitig kam und ob sich das beweisen lässt?
Offensichtlich geht es ja um eine Überzahlung, die dadurch entstanden ist, dass nach Arbeitsaufnahme noch einen Monat Arbeitslosengeld weiter gezahlt wurde. Die Rückforderung beruht einfach darauf, dass ab Beginn des neuen Jobs natürlich kein Arbeitslosengeld mehr zustand - und ich denke, das leuchtet Dir auch ein.

In dem "nicht fristgerecht" solltest Du keinen ernstlichen Vorwurf sehen. Gerade wenn ein neuer Job relativ kurzfristig zustande kommt ist auch bei schneller Meldung durch den (dann Ex-)Arbeitslsoen der Verwaltungsapparat der Bundesagentur zu schwerfällig, um rechtzeitig die Zahlung zu stoppen. Aber es gibt keinen Textbaustein, in dem das so drin steht... :wink:

Die Rückzahlungsforderung mag ungelegen kommen, aber ich sehe eigentlich nicht, was man ihr entgegenhalten könnte.