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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umschulung genehmigt - Anspruch auf Maßnahme


Simone79
19.03.2008, 13:09
Hallo zusammen, ich habe denke ich ein Problem.

Habe lange auf diese chance gewartet.
Habe endlich die Umschulung genehmigt bekommen, bekomme aber Alg1 bis mitte Mai und die Maßnahme begingt aber erst mitte Juni, meine frage ist wenn ich jetzt zu einer Zeitarbeitsfirma gehe habe ich dann immer noch anspruch auf diese Maßnahme?
Wie rechnen die das dann mit dem Alg1?
Oder könnte ich da sonst noch irgentwelche schwierigkeiten bekommen?

Ich möchte nicht ins Hartz 4 rutschen und bitte um Hilfe vielleicht hat das einer von euch schon hinter sich.

LG Simone79

restart
19.03.2008, 13:46
Ich möchte nicht ins Hartz 4 rutschen und bitte um Hilfe vielleicht hat das einer von euch schon hinter sich. Meiner Einschätzung nach, wird sich das leider nicht verhindern lassen.

1. Während des Bezuges von ALG I darfst du nur unter 15 Stunden arbeiten. Alles über 165€ wird dir vom ALG I abgezogen und deine Anspruchsdauer endet im Mai.

2. Arbeitest du über 15 Stunden, bist du aus ALG I raus und kannst max. ergänzendes ALG II beantragen. Maßnahme ist dann weg und kündigen kannst du auch nicht ohne eine Sperrzeit zu riskieren.

3. Läuft dein ALG I aus und du beantragst ALG II, ist die ARGE nicht an diese Maßnahme gebunden. Das bedeutet, dass die Maßnahme auch dann wegfallen kann.

Gibt es denn keine Möglichkeit die Maßnahme vorzuziehen, so das sie noch im ALG I-Bezug anfängt?

Simone79
19.03.2008, 14:19
Hatte bei einer Zeitarbeitsfirma nach gefragt und die würden halt einen befriesteten Arbeitsvertrag mit mir machen.
Die Umschulung kann nicht vorgezogen werden, das ist halt das Problem sonst ginge das ja. Die Beraterin meinte es ging halt nicht früher. Oder gibt es da irgendwelche sache die man machen kann? Ich war bis jetzt leider noch in der Situation.

Ich weiß echt nicht weiter was ich sonst machen soll, habe sehr wahrscheinlich wieso keinen anspruch auf Hartz 4 weil ich nach einem Unfall damals schmerzensgeld bekommen habe.
Muß das ja auch erst aufbrauchen.
Und dann bekomme ich garkein geld irgenwo her.

Simone79
21.03.2008, 19:56
Ist habe nicht so toll ihr wenn man keine antworten bekommt, man könnte wenigstens sagen wenn man darüber nicht bescheid weiß,
brauche wirklich hilfe und weiß halt nicht an wenn ich mich wenden soll.

Jede kleinigkeit würde mir helfen.

restart
21.03.2008, 20:29
Nun Simone79, wir haben hier so viele Usern, denen es freisteht dir deine Fragen zu beantworten. Sollen die jetzt alle hier reinschreiben, dass sie keine haben?

Was mir zu deiner Frage eingefallen ist, habe ich bereits geschrieben, weitere Antworten habe ich leider nicht.

Mit etwas Geduld wird sich hier aber möglicherweise noch jemand finden, der den richtigen Tipp für dich hat.