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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : In Maßnahme Fehlzeit nacharbeiten?


Cidre82
06.07.2006, 17:35
Hallo,
ich bin in einer Maßnahme, die erstmalig in Brandenburg durchgeführt wird.
Wir arbeiten 2 Wochen in einem Büro in Eberswalde.
Dort tun wir das, was die Arbeitsagentur normalerweise macht.
Stellenangebote recherchieren, Aquise und Stellen verschiedenen Teilnehmerprofilen zuordnen.
Nur das wir eben kein Geld dafür bekommen. :lol:
Nach diesen 2 Wochen sind wir 2 Wochen zuhause und bekommen von einer 2. Gruppe Stellenangebote zugeschickt auf die wir uns in unserer sogenannten "Heimarbeitsphase" bewerben sollen.

Mein Problem ist folgendes:
In unserem Vertrag steht dass wir Fehltage, sprich Tage an denen wir krank sind oder eben Vorstellungsgespräche oder Termine bei der Arbeitsagentur haben, nacharbeiten sollen.
Das passiert dann in der Heimarbeitsphase.
Da müssen wir dann zur Maßnahme fahren und im Büro arbeiten.
Meine Frage ist jetzt ob das rechtens ist da wir ja nachweisen können warum wir gefehlt haben.
Entweder per Brief von der Arbeitsagentur oder per Krankenschein.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen. :?

StephanK
07.07.2006, 13:45
:welcome: Cidre82 (santé! :D )
es kommt auf den Charakter bzw. die genaue Bezeichnung der Maßnahme an.
Ist es eine Arbeitsgelegenheit (1-€-Job) oder etwas anderes und wenn ja was?

Cidre82
12.07.2006, 20:44
In meiner Eingliederungsvereinbarung steht kommunaler Träger.
Ziel ist es in Arbeit zu gehen.
Also ich würde sagen arbeitsbeschaffende Maßnahme.
Wir bekommen lediglich Fahrkosten zum Ort der Maßnahme.

StephanK
12.07.2006, 21:04
Ich denke, dass das "nacharbeiten" von Fehlzeiten in diesem Fall korrekt ist. Wenn ich es recht verstehe, ist die Maßnahme eine Art organisierte Phase verstärkter Bewerbungsaktivitäten. Wenn man krank war, muss man sich auch wieder bewerben, sobald man wieder dazu in der Lage ist.
Ganz sicher bin ich mir allerdings nicht, weil ich diese Maßnahme nicht so recht zuordnen kann; wahrscheinlich trifft "Trainingsmaßnahme" noch am ehesten - und das ist nach dem Verständnis der Bundesagentur oder der ARGE (je nach dem, ob Du Alg oder Alg II beziehst) eine Dir erbrachte Leistung, die auch bei krankheitsbedingter Unterbrechung in vollem Umfang nutzen können sollst... :wink: