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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug ins Nicht-EU-Ausland


schoolar
19.03.2008, 13:49
Hi allerseits,

zu meiner Situation: Ich beziehe ALG II und habe einen sog. 400€-Job. Dieser wird bis spätestens (mal sehen, wie lange ich den jetzigen AG noch von meiner Nützlichkeit überzeugen kann...) August gekündigt, und ab 1. September habe ich eine feste Job-Zusage aus dem Nicht-EU-Ausland. Meine Frage:

Kann ich die Umzugskosten (Container und Spedition) gegenüber der BA geltend machen, zumindest teilweise? Wenn ja, welche Unterlagen benötigen die dort von mir?

Vielen Dank & beste Grüße,

Tom

restart
19.03.2008, 22:26
Hallo schoolar,

da du ALG II bekommst, ist die ARGE auch Ansprechpartner für dein Anliegen.

Diese Förderung werden zwar nach SGB III bewilligt und sicher wird das auch von einer Abteilung der BA bearbeitet, doch das ändert nicht an der Zuständigkeit bzw. der Entscheidungshoheit. Auch wird dies wohl unter das Thema "Kann-Leistungen" (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=abchnittsueberschrift_allgemeines#faq_ kannleistungen) fallen.

Wende dich also an deine ARGE und frage dort nach den Möglichkeiten der Unterstützung.

187
05.04.2008, 13:28
Inwiefern besteht überhaupt die Möglichkeit Mobilitätshilfen auch für eine Anstellung Nicht-EU-Ausland zu beantragen?

Bei sämtlichen Links die man zu Mobi-Hilfen im Netz findet, steht pauschal "(3) Leistungen nach Absatz 2 können an Bezieher von Arbeitslosengeld auch zur Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland erbracht werden."

Ist dies der offizielle Gesetzestext? Wenn dem so ist, sehe ich keine Beschränkung auf die EU/EWR, da der Begriff "Ausland" ja alle Länder abdeckt, die nicht Deutschland sind. Sehe ich das richtig oder gibt es noch irgendwo detaillierter Bestimmungen, die dem entgegen sprechen und bei Mobilitätshilfen Anwendung finden?

restart
05.04.2008, 14:13
Hallo 187,

Bei sämtlichen Links die man zu Mobi-Hilfen im Netz findet, steht pauschal "(3) Leistungen nach Absatz 2 können an Bezieher von Arbeitslosengeld auch zur Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland erbracht werden."

Ist dies der offizielle Gesetzestext? Ja, siehe § 53 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__53.html).

Wenn dem so ist, sehe ich keine Beschränkung auf die EU/EWR, da der Begriff "Ausland" ja alle Länder abdeckt, die nicht Deutschland sind. Sehe ich das richtig oder gibt es noch irgendwo detaillierter Bestimmungen, die dem entgegen sprechen und bei Mobilitätshilfen Anwendung finden? Ja, denn Die regionalen Teams der Auslandsvermittlung der
ZAV informieren über Ausbildung, Studium und Arbeit im
europäischen und außereuropäischen Ausland und vermitteln
Auszubildenden, Ausbildungssuchenden, Arbeitnehmern
und Praktikanten Stellenangebote aus den verschiedenen
Ländern.Quelle: Merkblatt 3 (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-3-Vermittlungsdienste-Leistungen.pdf)

187
05.04.2008, 17:27
Hallo 187,

Ja, siehe § 53 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__53.html).

Ja, denn Quelle: Merkblatt 3 (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-3-Vermittlungsdienste-Leistungen.pdf)


Interessant! Vielen Dank!

Warum sich manche SB derart querstellen, bleibt mir dann echt ein Rätsel. Steht doch alles schwarz und weiss für jeden zu lesen in Broschüren, im Netz und im Gesetz selbst. Muss ich wohl nicht verstehen.

LG

restart
05.04.2008, 18:16
Ich denke, dass die SB' das nicht so genau wissen, da es wohl eher selten vorkommt.

Soweit ich weiß, kann man sich aber direkt an die Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) (http://www.arbeitsagentur.de/nn_211314/Navigation/Dienststellen/besondere-Dst/ZAV/Wegweiser/Wegweiser-Nav.html) wenden. Die sollten dir dann Auskunft geben können, was alles unter ALG II-Bezug möglich ist und wie du das machen musst.