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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie ALGII Zuzahlung erzwingen?


InquisitorII
20.03.2008, 13:35
Ich arbeite in einem Niedriglohnsektor für 1000-1200EUR mtl. Günstige Wohnungen werden intern nach Bedarf vergeben aber egal. Jedenfalls erhalte ich nach Bescheid ca. 300 EUR ALGII zusätzlich um damit auf 349 EURO zu kommen.
Als Berechnungsgrundlage wird (allersorts üblich) das Einkommen von November gerechnet, der umsatzstärkste Monat. Der Rest der Jahres muss schwankend durch ALGII auf 349 EUR ergänzt werden.

Mein Problem ist nun, dass monatlich etwa 100EUR vom Amt nachzuzahlen sind und die Leute dort das nach ihren Launen entweder tun oder nicht. Bis letztes Jahr im August konnte man noch anrufen um die Vorgänge zu beschleunigen, mittlerweile geht da aber keiner dran. Ich habe von einer Bekannten im öff. Dienst (Uni) gehört, dass die mittlerweile keine telefonischen Auskünfte mehr erteilen dürfen.

Ich habe bis jetzt mehrere schriftlich Ermahnungen - ohne Erfolg - beim Amt nebst Kopien des laufenden Einkommens abgegeben. Ich wollte einen Termin vereinbaren, es ist aber niemand zuständig. Das dahinter Vorsatz steckt ist mir zwischenzeitlich klar.

Was kann ich tun um meinen berechtigten Anspruch durchzusetzen ?

Gruss Inquisitor

restart
20.03.2008, 14:09
Als Berechnungsgrundlage wird (allersorts üblich) das Einkommen von November gerechnet, der umsatzstärkste Monat. Der Rest der Jahres muss schwankend durch ALGII auf 349 EUR ergänzt werden. Das ist nicht üblich.

Grundlage ist immer das Einkommen des letzten Monats. Was noch denkbar ist, das man den Durchschnitt eines aussagekräftigen Zeitraumes zu Grunde legt.

Normal musst du eigentlich nur monatlich eine Einkommensbescheinigung ( Zusatzblatt 2.2: Einkommensbescheinigung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-Antrag-Zusatzblatt22-Einkommensbescheinigung.pdf)) vorlegen und der bescheid wird dann immer für den entsprechenden Monat und für die Zukunft geändert.

Der Sache solltest du also nochmal persönlich oder per Post nachgehen.

StephanK
20.03.2008, 14:39
Als Berechnungsgrundlage wird (allersorts üblich) das Einkommen von November gerechnet, der umsatzstärkste Monat. Der Rest der Jahres muss schwankend durch ALGII auf 349 EUR ergänzt werden.Ob das "allerorts üblich" ist, kann ich nicht einschätzen, aber jedenfalls ist es rechtswidrig. Die Alg II-Verordnung mach nämlich in § 2 Abs. 3 (http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__2.html) recht präzise Vorgaben, wie mit dem Problem schwankender Einkommen umzugehen ist. Schauen wir uns das mal etwas genauer an!
1. Satz Ist bei laufenden Einnahmen im Bewilligungszeitraum zu erwarten, dass diese in unterschiedlicher Höhe zufließen, kann als Einkommen ein monatliches Durchschnittseinkommen zu Grunde gelegt werden."Zu erwarten" dürfte das bei Dir sein, wenn es ständig schwankt. "Kann" heisst: muss nicht, denn das ist eine Abweichung vom Normalfall (strikte Berechnung Monat für Monat, und zwar zwangsläufig nachträglich, weil Alg II ja monatlich im voraus gezahlt wird). Diese Abweichung vom Normalfall hat nur den Zweck, der ARGE die Arbeit zu erleichtern, bei Selbständigen auch dem Alg II-Bezieher.
Wir merken uns also: Die ARGE kann, aber muss nicht so verfahren. Weiter:
2. Satz Als monatliches Durchschnittseinkommen ist für jeden Monat im Bewilligungszeitraum der Teil des Einkommens zu berücksichtigen, der sich bei der Teilung des Gesamteinkommens im Bewilligungszeitraum durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum ergibt.Das heisst: man kann nicht irgendeinen beliebigen Monat zur Basis nehmen (und schon gar nicht einen, in dem es Extra-Zahlungen wie z.B. eine Weihnachts-Zuwendung gab). Vor allem aber heisst: ist zu berücksichtigen. Der ARGE steht es also frei ("kann"), ob sie von dieser Durchschnittseinkommen-Methode Gebrauch macht, aber wenn sie das tut, dann ist ihr vorgeschrieben, dass sie das Einkommen über den gesamten Bewilligungszeitraum schätzen muss. Es ist wichtig, zu verstehen, wo es da Freiräume gibt und wo nicht. Weiter:
3. Satz Soweit über die Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__40.html) vorläufig entschieden wurde, ist das bei der vorläufigen Entscheidung berücksichtigte monatliche Durchschnittseinkommen bei der abschließenden Entscheidung als Einkommen zu Grunde zu legen, wenn das tatsächliche monatliche Durchschnittseinkommen das bei der vorläufigen Entscheidung zu Grunde gelegte monatliche Durchschnittseinkommen um nicht mehr als 20 Euro übersteigt.Dieser schwer verständliche Satz zeigt uns, wie sinnvollerweise verfahren wird: Der genannte § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a SGB II verweist nämlich auf die nach § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__328.html) gegebene Möglichkeit, über das Alg II vorläufig zu entscheiden, wenn zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist, die Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen und der Arbeitnehmer die Umstände, die einer sofortigen abschließenden Entscheidung entgegenstehen, nicht zu vertreten hat.Genau das ist aber bei Dir der Fall: Du bist nicht "schuld" daran, dass Dein Einkommen schwankt (und erst recht nicht daran, dass das Gesetz es so vorsieht, dass der Alg II-Anspruch monatsweise berechnet, aber im Halbjahresrhythmus bewilligt wird). Deswegen müsste eigentlich erst mal vorläufig bewilligt werden, und zwar auf der Basis einer Durchschnittsberechnung - soweit diese möglich ist (das hängt freilich auch davon ab, wie lang Du diese Tätigkeit schon ausübst, denn wenn Du das ganz neu angefangen hast, gibt's logischerweise noch keine "Erfahrungswerte").

Das war jetzt ein anstrengender Ausflug in die Einzelheiten der Berechnungsvorschriften, aber nötig, um zu zeigen, dass eben gerade nicht nach ihren Launenverfahren werden darf, sondern nur innerhalb der gesetzlichen Vorgaben.

Was kann ich tun um meinen berechtigten Anspruch durchzusetzen ?Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder es gelingt Dir, Deinen Sachbearbeiter davon zu überzeugen, dass er nach den erläuterten Vorschriften verfährt - oder, wie immer, mit einem schriftlichen Widerspruch. Da die Bearbeitung von Widersprüchen aber oft übermäßig lange dauert, wäre die erste Möglichkeit die bessere - wenn es so "im Guten" funktioniert, was ich natürlich weder vorhersagen noch gar versprechen kann. Ab und zu hilft auch ein Gespräch mit dem/der Vorgesetzten - gerade dann, wenn's, wie bei Dir, nicht etwa darum geht, mal eine Ausnahme zu machen sondern ganz im Gegenteil darum, sich an die Vorschriften zu halten.

restart
20.03.2008, 15:16
Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder es gelingt Dir, Deinen Sachbearbeiter davon zu überzeugen, dass er nach den erläuterten Vorschriften verfährt - oder, wie immer, mit einem schriftlichen Widerspruch. Ergänzend dazu. Den Widerspruch kannst du nur innerhalb von 30 Tagen gegen einen erhaltenen Bescheid einlegen. Ist das nicht mehr möglich, beleibt dir ein Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X (http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__44.html).

InquisitorII
20.03.2008, 15:17
Zunächst Danke für die ausführliche und präzise Antwort. Das bringt mich sogar ein Stück weiter, man kann es vielleicht taktisch im nächsten Schreiben einbauen. Manch einer lässt sich vielleicht davon beeindrucken. Trotzdem finde ich aber es steht im Gesetz nichts anderes als es mir auch vernünftig erscheint.

Der Sache solltest du also nochmal persönlich oder per Post nachgehen.

Das ist genau der Punkt. Trotz vielfältiger Bemühungen - das klärende Gespräch suchend - passiert in dieser Hinsicht einfach gar nichts. Natürlich lasse ich mich nicht von dem verhöhnenden, schadenfrohen Tonfall der Sachbearbeiterin provozieren ("tja da haben Sie eben Pech gehabt") und bleibe sachlich. Natürlich habe ich mehrfach Schreiben eingereicht und quittieren lassen. Der Punkt ist jetzt, dass diese Bemühungen folgenlos bleiben. Über 5 Monate lang wurde das Einkommen letztes Jahr nicht abgeglichen. In diesem Bewilligungszeitraum sind es mittlerweile schon 3 Monate (>200 EUR). Überzahlungen werden meistens berücksichtigt und führen zu einer Zinsbelastung, Nachzahlungen werden meistens unterschlagen. Ich nehme jetzt immer so einen "Stick" mit um Gespräche mitzuschneiden.

Widerspruch wogegen? Soll ich jetzt bei der Polizei Anzeige erstatten?

restart
20.03.2008, 15:26
Widerspruch wogegen? Soll ich jetzt bei der Polizei Anzeige erstatten? Widerspruch gegen den Bescheid sofern der letzte nicht länger als 30 Tage her ist. (Siehe oben Thema Überprüfungsantrag, die Beiträge haben sich gerade wohl überschnitten)

Auch dürfte langsam ein Fortzahlungsantrag fällig sein, der durch seine Bearbeitung einige Probleme lösen könnte.

InquisitorII
20.03.2008, 15:27
Ich werde es auf jeden Fall auch zusätzlich mit einem Überprüfungsantrag versuchen, schließlich habe ich alle Daten gesammelt, das klingt mir als nächster Schritt erfolgversprechend. Immerhin wurde einer der Sachbearbeiter mittlerweile eingesperrt und ein grosser Teil der Gefolgschaft dieser Person ist nicht mehr da.

InquisitorII
17.05.2008, 13:42
Hallo,

zwischenzeitlich hatte ich einen persönlichen Termin bei irgendeinem übrigens netten und korrekten Sachbearbeiter, der eine Nachzahlung erwirkt hatte. Wenigstens wurden 250 Euro nachgezahlt. Als Begründung wurde angeführt, dass die ARGE überlastet sei und einen Mitarbeiter "verloren" hat, der nicht ersetzt wird. Auf die Zahlung von Überziehungszinsen (10-20 Euro) bin ich bislang nicht eingegangen. Auch der Überprüfungsantrag mit Hinweis auf obige Verordnung ist durch. Man ist zu dem Schluss gekommen, dass alles korrekt abgewickelt wurde und die Bescheide deswegen gültig bleiben. Darauf, dass nur am Anfang und am Ende des Bewilligungszeitraums ein Abgleich mit meinem Einkommen erfolgt ist ist aber niemand eingegangen.

Mittlerweile ist wieder mehr als ein Monat vergangen ohne dass mein Einkommen abgeglichen wurde. Die ARGE steht sozusagen wieder mit 100 Euro bei mir "in der Kreide". Stattdessen hat mich heute ein Schreiben erreicht, dass für die Kosten der Unterkunft und Heizung nur 99.- Euro mtl. angerechnet werden (bislang 249 Euro). Die realen Kosten liegen aber bei 585 Euro.

Innerhalb des letzten Jahres ist man offensichtlich bei der örtlichen ARGE soweit tun und lassen zu können was man will. Man erwartet von mir, dass ich meinen Lebensunterhalt von ca. 150 Euro mtl bestreiten soll. Dazu kommen die Anforderungen der körperlich und psychisch extrem anstrengenden Arbeit mit chronischem Schlafdefizit, Sonderausgaben zu wetterfester Kleidung und Nahrungsmitteln und Fahrtkosten. Die Öffnungszeiten kollidieren mit den Arbeitszeiten und es ergibt sich nur selten eine Gelegenheit den Dingen nachzugehen. Auf Post wird nicht reagiert und telefonisch kommt man sowieso nicht durch.

Ich muss mich wirklich extrem zusammenreissen um nicht dem nächstbesten Sachbearbeiter den Kopf abzuschrauben. Da würde eine Kleinigkeit reichen um das Fass zum Überlaufen zu bringen. Für mich wäre das nur eine Sache von Sekundenbruchteilen. Garantieren kann ich für nichts.

Also Frage: Wie kann bei dem korrupten Verbrechergesindel meine berechtigten Ansprüche geltend machen (=347 Euro).

restart
20.05.2008, 18:47
Man erwartet von mir, dass ich meinen Lebensunterhalt von ca. 150 Euro mtl bestreiten soll. So richtig nachvollziehen kann ich das nicht, denn du hast ja noch von einem Einkommen in deinem ersten Beitrag geschrieben.

Also Frage: Wie kann bei dem korrupten Verbrechergesindel meine berechtigten Ansprüche geltend machen (=347 Euro). Leider verstehe ich auch die Frage so nicht, dein Bedarf ist 347€ + angemessene Miete - anrechenbarem Einkommen


Da ich fürchte, dass man dir hier nicht direkt und ausreichend helfen kann, wäre eine kostenlose Beratungsstelle (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx) sicher hilfreicher. Da kann man alle deine Unterlagen und Bescheide direkt durchsehen, um die Sachlage auch richtig zu beurteilen.

InquisitorII
11.06.2008, 16:38
Habe inzwischen wieder einen persönlichen Termin bei einem SB (vordergründig freundlich) gehabt. Es ist so , dass regelmäßig fällige Nachzahlungen in der Grössenordnung von 150Euro mtl. zwar korrekt ausgerechnet werden und mit Bescheid zur Auszahlung bereitstehen, aber das Geld nicht angewiesen wird. Es können Monate (5 von 6) vergehen und es passiert nichts. Habe Aufzeichnungen der Gespräche und es wird mit "personeller Überlastung" begründet. Fakt ist, dass alle Vorgänge, die einen Arbeitsaufwand verursachen erledigt sind, einzig die Auszahlung wird zurückgehalten. Wenn es mal an einem Nachmittagstermin klappt, dann ist das Geld aber am nächsten Tag bzw in den nächsten Tagen auf dem Konto.
Ich dachte mir irgendwann wird es denen vielleicht zu viel, scheint aber nicht so zu sein.

Zwischenzeitlich habe ich auch vom Arbeitgeber erfahren, dass es vorgeschrieben ist in solchen Fällen (ALGII) die Lohnabrechnung umgehend einzureichen. Bislang hat man mich auch damit verarscht, dass meine Lohnabrechnung schließlich noch nicht vorlag, tatsächlich haben die die aber noch vor mir.

Ich verhalte mich freundlich, damit steigt mein Wirkungsgrad, schließlich werden meine Äußerungen auch mit aufgezeichnet.
Klar ist mir, dass diese Rückhaltetaktik aufgrund der Regelmäßigkeit auf interne Weisung erfolgt. Die Motive sind mir aber unklar.

In kann diese kleinen Lügnereien nicht ausstehen, es wäre mir unmöglich in einem solchen Umfeld im Arbeitsverhältnis zu stehen. Am Eingangsportal stehe ich vor einem Plakat "Korruption mit Uns, Nein Danke": Braucht man das ? Ist das eine Art Erfinderberatung ?

InquisitorII
24.06.2008, 12:01
Hallo zusammen,

ich stehe nach wie vor vor dem gleichen Problem. Es werden also mtl Zuzahlungen in der Größenordnung von 150Euro inklusive Änderungsbescheid seitens der ARGE fällig, die diese konsequent verzögert. Eine persönliche Vorsprache wöchentlich bringt mich jeweils einen Schritt weiter. Jetzt habe ich einen teilweisen Aufhebungungsbescheid über 145 Euro aber die Auszahlung wird einbehalten.

Es scheint ein etwas allgemeinerer Trend zu sein, da ich aus dem Bekanntenkreis, die in sozialen Einrichtungen tätig sind erfahren habe, dass dies auch bei anderen Leuten so gehandhabt wird: Berechtigte Leistungen werden einfach nicht ausgezahlt und auf Nachdruck nur zögerlich. Begründet wird dies mit personeller Überlastung, dies ist aber sicher ein Vorwand, also Auszahlungen sind ein hoher Aufwand und Einbehaltungen nur ein kleiner.

In der Vergangenheit konnte ich auf dem Weg des Widerspruchs oder über persönliches Erscheinen relativ viel bewirken. Mittlerweile funktioniert das nicht mehr.

Gibt es nicht irgendeine juristische Möglichkeit die ARGE prüfen zu lassen oder den Verantwortlichen auf die Finger zu klopfen. Jeder Mitarbeiter handelt wohl offensichtlich nach den Vorgaben seiner Vorgesetzten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Druck "von oben" kommt, da ich auch Leute im Bekanntenkreis habe, die ihren Job bei der ARGE verloren haben und die mir Interna berichtet haben.

Zugegeben, hört sich an wie reine Vermutungen, aber irgendwie wird mir mulmig angesichts der Entwicklung. Ich muss mir also morgen Bargeld auszahlen lassen, zur Kontodeckung musste ich mir schon im Freundeskreis Geld ausleihen.