BFly435
07.07.2006, 02:12
Hallo,
ich habe ein Problem. Vielleicht kann mir ja jemand mit ähnlichen Erfahrungen weiterhelfen...Die Geschichte ist länger...
Von 1995-2001 absolvierte ich ein Studium, welches ich als Dipl.-Biol. abschloss. Gleich im Anschluss daran trat ich eine BAT II O/2 Stelle an (sprich Teilzeit) befristet auf fünf Jahre, weil das so als Dipl.-Biol. üblich ist, dass man keine vollen Stellen bekommt. Zur weiteren Qualifikation entschied ich mich 2003, nebenbei ein Masterstudium in den Agrarwissenschaften zu beginnen (Regelstudienzeit 4 Semester). An erster Stelle stand meine wissenschaftliche Arbeit in der Biologie, das Studium war dem auch zeitmäßig immer untergeordnet, daher war klar, dass ich die Regelstudienzeit nicht einhalten konnte. Nun lief mein Vertrag aus und ich machte noch ein 2monatiges Praktikum auf eigene Kosten und meldete mich danach arbeitslos, da ich ja 5 Jahre berufstätig und beitragspflichtig war. Dem Amt hatte ich bereits 4 Monate vor Auslaufen des Vertrages gemeldet, dass ich arbeitssuchend bin und jede Beschäftigung ab sofort annehmen würde. Ab Mai beantragte ich dann Arbeitslosengeld, da ich wie vorausgeahnt keine Beschäftigung in meinem erlernten Beruf fand und das AA mir auch nichts bislang vermittelt hatte. Mein Studium hatte ich noch nicht ganz beendet (mittlerweile im 8. Semester), war auch so ehrlich von Anfang an zu sagen, dass ich noch NEBENBEI studiere. Im Vorfeld alles kein Problem, so meine Sachbearbeiterin, denn ich hätte ja die letzten Jahre bewiesen, dass ich in erster Linie arbeite.
Zum Problem wurde es, als ich die Formulare ausfüllen sollte...ich sollte Angaben zum Zeitaufwand des Studiums machen und was für Kurse ich belege und und und. Da ich bereits zu dem Zeitpunkt scheinfrei war und an meiner Abschlussarbeit saß, konnte ich keine wirklichen Angaben machen. Die Sachbearbeiterin war sehr hilfreich und meinte mit Schulterzucken ich solle irgendwas eintragen oder das was ich ihr grad erzählt hätte. Ich gab ebenfalls an, dass ich dem Amt für jede Beschäftigung 20-40 Std/WOche zur Verfügung stehe. So habe ich ja die letzten Jahre auch gearbeitet und es ist letzlich meine Angelegenheit, ob ich in meiner Freizeit (nachts/Woe) an der Masterarbeit sitze.
Natürlich kam prompt die Ablehnung, die Begründung lautete aber, dass ich kein Anspruch hätte, weil ich nicht berufstätig gewesen sei...dies konnte ich natürlich widerlegen, bzw. hatten sie ja alle Arbeitsbescheinigungen bereits...
DIe nächste Ablehnung kam kurz danach, in der es hieß dass ich als Student dem Arbeitsamt nicht mindestens 15 Stunden wöchentlich zur Verfügung stehen würde und meine vorherige Berufstätigkeit das auch nicht belegen würde...(ich habe vorher 20 STd gearbeitet die Woche und soll jetzt nicht in der Lage sein 15 zu arbeiten???)...
Etwas zornig legte ich wieder Widerspruch ein, zumal ich mittlerweile 4 Schreiben von 4 Sachbearbeitern mit Zeitangaben hatte, die überhaupt nicht zusammen passten.
In meinem letzten Schreiben schilderte ich nochmals, dass ich in der Lage sei, dem AA zur Verfügung zu stehen und es ihnen auch gerne beweisen würde, nur leider hatten sie mir seit Nov. 05 noch nicht ein einziges Angebot geschickt. Wie auch...der Markt ist nunmal schlecht für Biologen...Nun hatte ich mir derweil einen studentischen Aushilfsjob gesucht, damit ich von irgendetwas leben kann und teilte dem AA das auch mit. Mein Anspruch auf ARbeitslosengeld besteht also in nur 5 Wochen, in denen ich keine Arbeit hatte, das sind für die Peanuts!
Was kriege ich als Antwort? Abgelehnt, weil ich nach wie vor vor ihnen als Student gelte, was man auch daran sehen könne, dass ich das Biostudium in der Regelstudienzeit absolviert hätte...
Was hat das denn damit zu tun? Das ist 6 Jahre her...und für mein Zweitstudium würden sie jetzt dasselbe annehmen, zumal ich ihnen a)keine Angaben gemacht hätte und b) jetzt ja wieder eine Teilzeitbeschäftigung angenommen hätte...
a) habe ich versucht, Angaben zu machen, die sie aber nicht verstanden haben, b) bin ich nicht in der Regelstudienzeit (8 statt 4 Semester) und c) habe ich doch nur deshalb die Teilzeitstelle angenommen, da ich nichts anderes so schnell gefunden habe. Mein Traum ist das nicht...
Jetzt bieten sie mir nur noch die Option der Klage vorm Sozialgericht an. Aber was soll denn der Mist für die 500 Euro, die ich fordere? Da ist man ehrlich und gibt alles an und kriegt nur eine reingewürgt. Sollte ich nochmals einen ähnlichen Kontakt mit dem AA haben, verschweige ich Alles. Das ist echt zuviel. Das hier ist nur die Kurzversion einer lächerlichen Geschichte, da sind noch so viele Dinge, dass ich echt überlegt habe zur B.Z. oder zur Bild oder so zu gehen.
Was kann ich tun? Ich wollte nochmal direkt um einen Gesprächstermin bitten, da sie mich schrifltich ja scheinbar nur hinhalten und dann verarschen. Ich möchte nichts weiter als das Geld für die 5 Wochen, in denen ich keine Arbeit hatte, mehr nicht. Ist das zu viel verlangt? Wird man bestraft, wenn man sich freiwillig weiterbildet?
Hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen oder einen Rat für mich?
Danke!
ich habe ein Problem. Vielleicht kann mir ja jemand mit ähnlichen Erfahrungen weiterhelfen...Die Geschichte ist länger...
Von 1995-2001 absolvierte ich ein Studium, welches ich als Dipl.-Biol. abschloss. Gleich im Anschluss daran trat ich eine BAT II O/2 Stelle an (sprich Teilzeit) befristet auf fünf Jahre, weil das so als Dipl.-Biol. üblich ist, dass man keine vollen Stellen bekommt. Zur weiteren Qualifikation entschied ich mich 2003, nebenbei ein Masterstudium in den Agrarwissenschaften zu beginnen (Regelstudienzeit 4 Semester). An erster Stelle stand meine wissenschaftliche Arbeit in der Biologie, das Studium war dem auch zeitmäßig immer untergeordnet, daher war klar, dass ich die Regelstudienzeit nicht einhalten konnte. Nun lief mein Vertrag aus und ich machte noch ein 2monatiges Praktikum auf eigene Kosten und meldete mich danach arbeitslos, da ich ja 5 Jahre berufstätig und beitragspflichtig war. Dem Amt hatte ich bereits 4 Monate vor Auslaufen des Vertrages gemeldet, dass ich arbeitssuchend bin und jede Beschäftigung ab sofort annehmen würde. Ab Mai beantragte ich dann Arbeitslosengeld, da ich wie vorausgeahnt keine Beschäftigung in meinem erlernten Beruf fand und das AA mir auch nichts bislang vermittelt hatte. Mein Studium hatte ich noch nicht ganz beendet (mittlerweile im 8. Semester), war auch so ehrlich von Anfang an zu sagen, dass ich noch NEBENBEI studiere. Im Vorfeld alles kein Problem, so meine Sachbearbeiterin, denn ich hätte ja die letzten Jahre bewiesen, dass ich in erster Linie arbeite.
Zum Problem wurde es, als ich die Formulare ausfüllen sollte...ich sollte Angaben zum Zeitaufwand des Studiums machen und was für Kurse ich belege und und und. Da ich bereits zu dem Zeitpunkt scheinfrei war und an meiner Abschlussarbeit saß, konnte ich keine wirklichen Angaben machen. Die Sachbearbeiterin war sehr hilfreich und meinte mit Schulterzucken ich solle irgendwas eintragen oder das was ich ihr grad erzählt hätte. Ich gab ebenfalls an, dass ich dem Amt für jede Beschäftigung 20-40 Std/WOche zur Verfügung stehe. So habe ich ja die letzten Jahre auch gearbeitet und es ist letzlich meine Angelegenheit, ob ich in meiner Freizeit (nachts/Woe) an der Masterarbeit sitze.
Natürlich kam prompt die Ablehnung, die Begründung lautete aber, dass ich kein Anspruch hätte, weil ich nicht berufstätig gewesen sei...dies konnte ich natürlich widerlegen, bzw. hatten sie ja alle Arbeitsbescheinigungen bereits...
DIe nächste Ablehnung kam kurz danach, in der es hieß dass ich als Student dem Arbeitsamt nicht mindestens 15 Stunden wöchentlich zur Verfügung stehen würde und meine vorherige Berufstätigkeit das auch nicht belegen würde...(ich habe vorher 20 STd gearbeitet die Woche und soll jetzt nicht in der Lage sein 15 zu arbeiten???)...
Etwas zornig legte ich wieder Widerspruch ein, zumal ich mittlerweile 4 Schreiben von 4 Sachbearbeitern mit Zeitangaben hatte, die überhaupt nicht zusammen passten.
In meinem letzten Schreiben schilderte ich nochmals, dass ich in der Lage sei, dem AA zur Verfügung zu stehen und es ihnen auch gerne beweisen würde, nur leider hatten sie mir seit Nov. 05 noch nicht ein einziges Angebot geschickt. Wie auch...der Markt ist nunmal schlecht für Biologen...Nun hatte ich mir derweil einen studentischen Aushilfsjob gesucht, damit ich von irgendetwas leben kann und teilte dem AA das auch mit. Mein Anspruch auf ARbeitslosengeld besteht also in nur 5 Wochen, in denen ich keine Arbeit hatte, das sind für die Peanuts!
Was kriege ich als Antwort? Abgelehnt, weil ich nach wie vor vor ihnen als Student gelte, was man auch daran sehen könne, dass ich das Biostudium in der Regelstudienzeit absolviert hätte...
Was hat das denn damit zu tun? Das ist 6 Jahre her...und für mein Zweitstudium würden sie jetzt dasselbe annehmen, zumal ich ihnen a)keine Angaben gemacht hätte und b) jetzt ja wieder eine Teilzeitbeschäftigung angenommen hätte...
a) habe ich versucht, Angaben zu machen, die sie aber nicht verstanden haben, b) bin ich nicht in der Regelstudienzeit (8 statt 4 Semester) und c) habe ich doch nur deshalb die Teilzeitstelle angenommen, da ich nichts anderes so schnell gefunden habe. Mein Traum ist das nicht...
Jetzt bieten sie mir nur noch die Option der Klage vorm Sozialgericht an. Aber was soll denn der Mist für die 500 Euro, die ich fordere? Da ist man ehrlich und gibt alles an und kriegt nur eine reingewürgt. Sollte ich nochmals einen ähnlichen Kontakt mit dem AA haben, verschweige ich Alles. Das ist echt zuviel. Das hier ist nur die Kurzversion einer lächerlichen Geschichte, da sind noch so viele Dinge, dass ich echt überlegt habe zur B.Z. oder zur Bild oder so zu gehen.
Was kann ich tun? Ich wollte nochmal direkt um einen Gesprächstermin bitten, da sie mich schrifltich ja scheinbar nur hinhalten und dann verarschen. Ich möchte nichts weiter als das Geld für die 5 Wochen, in denen ich keine Arbeit hatte, mehr nicht. Ist das zu viel verlangt? Wird man bestraft, wenn man sich freiwillig weiterbildet?
Hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen oder einen Rat für mich?
Danke!