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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verreisen um kranke Mutter zu besuchen?


sbundak
21.03.2008, 17:56
Hallo!

Ich bin seit mitte Februar arbeitssuchend und ab 1.April werde ich arbeitslos. Nun ist meine Mutter krank (Krebs) und ich moechte sie natürlich besuchen + mich um sie kümmern. Sie wohnt allerdings in England.

Habe ich Chancen, solche Besuche (wollte 1 Woche im März, also vor meiner offiziellen Arbeitslosigkeit, und während ihrer Behandlung dann abwechselnd mit meinem Bruder - der aus der Schweiz zu ihr fliegt - jeweils Fr-Di oder Do-Mo, alle 14 Tage, zu ihr rüber) genehmigt zu bekommen?

Ich wäre in dieser Zeit auch für tel. Interviews erreichbar, Internet-Zugang für die Arbeitssuche besteht auch, nur wäre ich halt für persoenliche Vorstellungsgespräche ann diesen Tagen nicht verfügbar.

Kann mir jemand einen Hinweis geben, wie meine Chancen auf Bewilligung dieser Tage steht? Ich will auf jeden Fall zu meiner Mutter, würde im Notfall auch für die abwesenden Tage auf das ALG verzichten, wenn es gar nicht anders geht.

Um Hinweise, Tipps etc. wäre ich sehr dankbar!

Euch allen frohe Ostertage!

fragi
21.03.2008, 18:22
Hallo sbundak,

ich muss dir leider darauf sagen, Nein, das klappt nicht, jedenfalls nicht im ALG I Bereich!

Hier wird Verfügbarkeit vorausgesetzt, und bist du die halbe Woche nicht verfügbar, dann kannst du diese versicherungsleistung meiner Meinung nach auch nicht beziehen.

sbundak
21.03.2008, 23:12
Hmm... das hört sich nicht gut an :-( Aber vielen Dank für die Antwort!
Liebe Grüsse

Ich bin es nicht
22.03.2008, 09:48
Hallo sbundak ..

ich habe da wohl etwas im Internet zum Thema " Erreichbarkeitsanordnung " gefunden ( weiss aber nicht ob es aktuell ist ) ?

wäre es denn möglich das du in England einen Nebenwohnsitz anmeldest ?

könntest ja auch dort rein theoretisch ebenfalls Arbeit suchen ..

Gemäß § 4 der Erreichbarkeits-Anordnung sowie gemäß der Durchführungsanweisung 3.5 Abs. 1 zu § 428 SGB III dürfen Sie sich als Bezieher von ALG I „unter erleichterten Voraussetzungen“ anstatt nur für drei Wochen für bis zu 17 Wochen „außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs der Agentur für Arbeit“ aufhalten, in besonderen Fällen auch noch länger.

Diese Regelung gilt also nicht – wie Sie zunächst angenommen hatten – nur für Urlaub, sondern auch für anderweitigen Aufenthalt.

Notfalls können Sie sich bezüglich Ihrer zwei Wohnsitze also auch auf die oben genannten Vorschriften berufen. Wichtig ist nur, dass Sie den jeweiligen Ortswechsel der Behörde anzeigen.


da steht ja auch " in besonderen Fällen auch noch länger " ..

und das mit deiner Mutter ist ja wohl ein besonderer Fall ..

ich such aber mal weiter im Internet .. finde vielleicht ein Fallbeispiel ..

StephanK
22.03.2008, 10:16
Kollege fragi hat völlig recht damit, dass Verfügbarkeit vorausgesetzt wird - jedenfalls ab 1. April.
Dennoch denke ich, dass Du nicht komplett in Hamburg festgenagelt bist.
Auf "offiziellem Wege" ist allerdings nur äußerst schwer etwas zu erreichen und zwar schon deswegen, weil nach den Vorschriften der Arbeitsagentur in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit keine Ortsabwesenheit genehmigt werden soll, denn die Vermittlungschancen sind um so größer, je kürzer die Arbeitslosigkeit währt. Davon könnte als Ausnahmeregelung abgewichen werden,
Die Dir (ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit) "zustehenden" 21 Tage Ortsabwesenheit im Jahr wären allerdings auch schnell aufgebraucht, wenn Du in jeder Woche drei Tage "fehlst".

Allerdings ist auch so, dass die von Dir geforderte Erreichbarkeit nur eine solche per Briefpost ist. D.h. es wird von Dir erwartet, dass von Montag bis Samstag Dein Postkasten geleert, dessen Inhalt zur Kenntnis genommen und auf etwaige Schreiben der Arbeitsagentur rechtzeitig reagiert wird. Ich habe das im Passiv formuliert, weil Du dafür natürlich selbst verantwortlich bist, aber es sozusagen nicht auffällt, wenn das durch eine andere Person sichergestellt wird. Ganz "sauber" wäre es nicht, aber in ungewöhnlichen Situationen mit konfligierenden Anforderungen hat man manchmal keine andere Wahl als Umweglösungen zu wählen. Wenn es also eine Person Deines Vertrauens gibt, die während Deiner "England-Tage" zuverlässig Deine
Post anschauen kann und Dich nötigenfalls sofort erreichen kann, um Dir mitzuteilen, dass "etwas ansteht", dann mag das auch so funktionieren.
Allerdings kann es vorkommen, dass man an einem Tag eine schriftliche Einladung erhält, am anderen Morgen um 8 Uhr bei der Arbeitsagentur vorzusprechen. Es könnte also u.U. recht eng werden und es läge in Deiner Verantwortung, erforderlichenfalls wieder rechtzeitig im Hamburg zu sein.

Ich weise auf diesen "Nebenweg" nicht gerne hin, weil ich normalerweise keine Tipps gebe, die Arbeitsagentur "auszutricksen". Aber ich denke, dass Du in einem Konflikt stehst, der schwer zu ertragen ist.

Im übrigen denke ich, dass man die Unterschiede bei den denkbaren Sanktionen nicht übersehen sollte: Auf einen Vermittlungsvorschlag der Agentur nicht zu reagieren ist etwas anderes (und "kostet" zwölf Wochen Sperrzeit) als "nur" einen Gesprächstermin bei der Agentur nicht wahrzunehmen (eine Woche Sperrzeit). Ersteres kannst Du durch "Postkontrolle" weitestgehend ausschließen, das zweite vielleicht nicht komplett, aber es wäre im Ernstfall vielleicht eher verschmerzbar.