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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung wegen Mobbing!


sksmart500
21.03.2008, 21:08
Hallo, habe eine langjährige unbefristete Tätigkeit für eine befristete Tätigkeit (mit deutlich besseren Konditionen) aufgegeben.
Eine Weiterbeschäftigung wird jedoch scheitern, da ich mich gegen massive Schickanierei vom Filialleiter gewehrt habe.

Nachdem Gespräche nichts brachten, schickte ich einen Brief an die Firmenleitung (Datum, Uhrzeit, anwesende Personen,
was wurde gesprochen oder Art der Schickane) und habe damit eine Lawine ins Rollen gebracht!

Fakten:
-Dauer der befristeten Beschäftigung: 15.05.07 bis 30.06.08
-Im Krankenstand (weil psychisch angeschlagen) seit 06.03.08
-Der mich behandelnde Arzt hat mir als Therapie empfohlen sauber die Angelegenheit zu Ende zu bringen,
indem ich selbst, aus gesundheitlichen Gründen fristlos kündige (ein Attest würde er mir ausstellen).

Frage 1. Werde ich vom Arbeitsamt gesperrt? (z.B. befristet für unbefristet)

Frage 2. Kann ich im Falle einer Sperrung sofort einen 400,- Euro Job annehmen und werde vom Arbeitsamt evtl. mit weiteren Sanktionen belegt?

restart
24.03.2008, 01:56
Frage 1. Werde ich vom Arbeitsamt gesperrt? (z.B. befristet für unbefristet) Wenn der Grund nicht als wichtig anerkannt wird, dann wegen deiner Kündigung. Wegen dem Wechsel aber nicht.

Ich würde mir das Attest vom Arzt geben lassen und mit der Agentur das weitere Vorgehen absprechen, bevor ich die Kündigung schreibe.

Der Arzt kann dich sicher auch noch eine Weile arbeitsunfähig schreiben, eventuell auch zu einer Therapie schicken. Auch kann es passieren, das dir der Arbeitgeber schon vorher kündigt, wenn dies der Arbeitsvertrag zulässt.

Frage 2. Kann ich im Falle einer Sperrung sofort einen 400,- Euro Job annehmen und werde vom Arbeitsamt evtl. mit weiteren Sanktionen belegt? Wenn du eine 12 Wöchige Sperrzeit bekommst, hast du die Möglichkeit ALG II für die Sperrzeit zu beantragen. Dein Regelsatz von 347€ wird wegen der Sperrzeit um 30% gekürzt.

Wenn du einen 400€-Job annimmst und der durchschnittlich über 15 Stunden die Woche geht, giltst du bei der Agentur nicht mehr als arbeitslos.
Bei Bezug von ALG I oder ALG II, wird dir das Einkommen unterschiedlich angerechnet (abgezogen). Bei ALG I wird alles über 165€ abgezogen und bei ALG II bleiben 100 + 20% zwischen 100-800€ (siehe auch Anrechnung von Einkommen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_einkommensanrechung_al g_ii) bei ALG II).