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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ich soll wegen 400 Euro-Job Rentenversicherung selbst zahlen


Maschinenemnsch
22.03.2008, 23:19
Werde vom Amt massiv unter Druck gesetzt.
Bin als Nichtleistungsbezieher (Ehepartner hat Job) beim Amt wegen der Meldung zur RV arbeitslos gemeldet. Da ich aber einen 400 Euro-Job (15 Std / Woche) habe, soll ich den Beitrag jetzt selber bezahlen.
Begründung: Ich stehe dem Amt wegen dem Minijob nicht zur Verfügung. Ich soll jetzt Maßnahmen besuchen.
Bin aber bisher allen Terminen vom Amt nachgekommen!
Drohung: Wenn ich nicht selber RV zahle, werde ich in immer kürzeren Abständen aufs Amt bestellt und in eine Maßnahme nach der anderen gesteckt.
Darf das Amt das? Irgendwie sehe ich nicht ein, dass ich den Beitrag der eh nix an meiner späteren Rentenhöhe ändern wird, bezahlen soll. In meinen Augen ist das Erpressung bis Mobbing. Wie kann ich mich wehren ?

StephanK
23.03.2008, 09:22
:welcome: Maschinenmensch,
ich nehme mal an, dass Dein Minijob maximal 14 Stunden und 59 Minuten pro Woche umfasst - bei genau 15 Stunden wärest Du nämlich sowieso nicht beschäftigungslos im Sinne des Gesetzes.

Als arbeitslos geführt werden kann nur, wer (...)
2. sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und
3. den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit). (§ 119 Abs. 1 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__119.html))Wie die Arbeitsagentur ihre Vermittlungsbemühungen ausgestaltet ist weitgehend ihre Sache, d.h. sie hat einen weiten Spielraum dabei. Dazu gehört auch, Dich z.B. zu Trainingsmaßnahmen zu schicken. Gelegentlich geschieht das auch, um zu überprüfen, ob jemand ernsthaft einen voll sozialversicherungspflichtigen Job sucht oder nicht.

In der Regel werden Trainingsmaßnahmen aber auch in einer zeitlichen Gestaltung für Teilzeitbeschäftigte angeboten; Du solltest Dich erkundigen, ob das möglich ist.

Gegen die Teilnahme als solche wirst Du Dich nicht wehren können. Du kannst nicht erwarten, dass die Arbeitsagentur nur Beiträge für Dich zahlt und Dich ansonsten in Ruhe lässt.

Maschinenemnsch
23.03.2008, 23:20
Danke für die Antwort,
was ich aber ungerecht finde ist:
Ein Leistungsempfänger bekommt seine Leistung vom Amt gestrichen aber seine Meldung zur RV bleibt ihm erhalten.
Als Nichtleistungsbezieher gehts gleich an die Meldung zur RV

StephanK
23.03.2008, 23:42
was ich aber ungerecht finde ist:
Ein Leistungsempfänger bekommt seine Leistung vom Amt gestrichen aber seine Meldung zur RV bleibt ihm erhalten.Nur, um Dir etwas vom ungerecht-behandelt-fühlen zu nehmen: Nein, das ist nicht so. Anrechnungszeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung sind nur Zeiten, in denen Menschen wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitsuchende gemeldet waren und eine öffentlich-rechtliche Leistung bezogen oder nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben (Quelle: § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__58.html))
Eine Sperrzeit z.B. zählt also auch nicht als Anrechnungszeit.

Davon abgesehen halte ich die Einrichtung der sog. Minijobs für höchst problematisch und hielte es für besser, wenn Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro Lohn bestehen würde.