Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietkosten Essen - Herne - nicht weiter weiß
Hallo zusammen,
ich weiß langsam nicht mehr weiter. Aus persönlichen Gründen will ich umziehen. Mein derzeitiges JobCenter hat da auch keine Einwände. Nur das Arbeitsamt meines zukünftigen Wohnortes (die haben da keine JobCenter).
Erst hat es geheißen, dass die nen Schrieb von meinem jetzigen JobCenter brauchen, indem mir ein Umzug bewilligt wird. Da kann ich ja auch dran kommen. Dann habe ich mit dem zukünftigen Arbeitsamt telefoniert, was die an Miete übernehem würden. Und da bin ich bald bei umgekippt. Da ich Alleinstehend bin und das auch bleiben werde stehen mir 45m² zu die max. 230€ inkl. Betriebskosten kosten dürfen. Diese gesetzliche Regelung mit 45-50m² bei Alleinstehenden gilt bei denen nicht. Da habe ich mich schon das erste Mal aufgeregt. Zum einen, weil dann Hartz4-Empfänger mieser dran sind als Sozialhilfeempfänger ("Sie haben es doch besser als Sozialhilfeempfänger. Immerhin sind in Ihren 345€ schon die Kosten für Winterkleidung drin!" hat der AA-Mensch gesagt ) und weil diese Wohnung dann von der Miete her weit unter dem Mietspiegel liegen müsste. Und das ist nicht möglich. Zwar gibt es sogenannte "Wohnsinn"-Angebote, aber die gelten nur für Studenten und Wehrpflichtige. Ich will mich aber auch nicht in ein Ghetto abschieben lassen.
Nun meine Fragen:
1) Habe ich irgendeine Chance, dass auch eine - sagen wir mal - 48m² für 28€ inkl. Betriebskosten übernommen wird?
2) Was mache ich, wenn mein jetziges JobCenter mir den Umzug nicht schriftlich bewilligt, obwohl das zukünftige AA sowas haben will?
Ich muss aus dieser Wohnung so schnell wie möglich raus. Schon allein aus gesundheitlichen Gründen. Die will ich aber nur im äußersten Notfall beim AA angeben müssen.
Danke schon mal
Katja
P.S.: Vielleicht hilfreich: wohne momentan in Essen in einer 47,81m²-Wohnung für 310€ inkl. Betirebskosten (wird komplett übernommen). Der Umzug soll nach Herne sein.
Betroffener
23.06.2005, 22:56
:welcome: Katja5,
als erstes gibt es eine Differenz in den Mietstufen.
Essen liegt in Mietstufe 4, Herne liegt in Mietstufe 3.
Damit ist von Hause aus die Obergrenze der Miethöhe wahrscheinlich niedriger. Die Höhe der "angemessenen" Mieten variiert je nach Region.
Die Wohnung in Essen hast Du schon gehabt, also gab es hier auch erstmal grundsätzlich kein Problem (auch nicht wegen der 45-50 m².
Wie hoch/niedrig die wirklich ist, erfragst Du am Besten telefonisch im Rathaus in der Wohngeldstelle - ebenso die Begrenzungen der m² Werte. Wenn die das nicht wissen, kennen die auf jeden Fall jemanden, der die entsprechenden Zahlen nennen kann für die
- maximale Kaltmiete
- maximale Nebenkosten
- Heizkosten (meist 0,80€ bis 1 € pro m²)
Viele Gemeinden und Kommunen orientieren sich (leider - weil diese einen anderen Zweck hatte als Mietzschuß) an der Wohngeldtabelle:
http://www.arbeitslosenzentrum-mg.de/sozialhilfe/hilfe/wohngeld.htm
Da wäre in Mietstufe 4 bis 325€ "angemessen"
hingegen im Mietstufe 3 bis 300 €
für eine Person in einem Wohnraum, der nach 1992 fertiggestellt oder modernisiert wurde.
Bei Fertigstellung/Modernisierung zwischen 1961 bis Ende 1991:
Mietstufe 4 bis max: 265 €
Mietstufe 3 bis max: 225 €
Hinzu kommen sollten auf jeden Fall noch die oben benannten Heizkosten.
Wenn nach der Wohngeldtabelle operirert wird, ist tatsächlich die Obergrenze bei 45 m²
Aber auch die 45-50 m² sollten in Herne keine Rolle spielen, wenn die "angemessene" Miethöhe nicht überschritten wird.
Was ich nicht verstanden habe, ist die Zusammensetzung der Miete + Nebenkosten. Ist in den Nebenkosten auch die Heizung drin: JA oder NEIN?
Bei der "Bewilligung" des Umzuges geht es nicht darum, das Du umziehen darfst, sondern daß Dir der Umzug bezahlt wird vom Amt in Essen.
Bezüglich der Wohnungsgröße war das sicherlich erst einmal ein Versuch, Dich einzuschüchtern (was offensichtlich funktioniert hat).
Die von Dir wiedergegeben Antwort des Sachbearbeiters ist eine echte Frechheit. Da hättest Du direkt mit dem zu seinem Teamleiter gehen und Dich dort über den Mann beschweren müssen.
Ich weiss ja nicht, an wen Du da im Amt geraten bist. Auf jeden Fall scheint es ein etwas selbstherrliches Männchen zu sein.
Hier scheint es vielmehr darum zu gehen, Dich soweit zu verunsichern, das Du nicht nach Herne ziehst, um denen da auf der Tasche zu liegen.
Wenn Du weitere Fragen hast - hast Du bestimmt - melde Dich wieder.
Hallo Betroffener,
danke erst mal für deine Antwort. Und ja, ich habe wirklich noch Fragen :lol:
Wie hoch/niedrig die wirklich ist, erfragst Du am Besten telefonisch im Rathaus in der Wohngeldstelle - ebenso die Begrenzungen der m² Werte. Wenn die das nicht wissen, kennen die auf jeden Fall jemanden, der die entsprechenden Zahlen nennen kann für die
- maximale Kaltmiete
- maximale Nebenkosten
- Heizkosten (meist 0,80€ bis 1 € pro m²)
Wenn es sich nach dem Wohngeld richtet, dann müsste es sich doch auch nach dem Mietspiegel richten oder nicht? Und unter dem Mietspiegel würde die Wohnung drunter liegen.
Da wäre in Mietstufe 4 bis 325€ "angemessen"
hingegen im Mietstufe 3 bis 300 €
für eine Person in einem Wohnraum, der nach 1992 fertiggestellt oder modernisiert wurde.
Bei Fertigstellung/Modernisierung zwischen 1961 bis Ende 1991:
Mietstufe 4 bis max: 265 €
Mietstufe 3 bis max: 225 €
Hinzu kommen sollten auf jeden Fall noch die oben benannten Heizkosten.
Was zählt denn zu einer Sanierung? Ich mein, alte Gebäude kann man nicht mal so eben sanieren.
Was ich nicht verstanden habe, ist die Zusammensetzung der Miete + Nebenkosten. Ist in den Nebenkosten auch die Heizung drin: JA oder NEIN?
So wie mir der Typ vom AA sagte zählt die Heizung da nicht mit rein. Allerdings wollte der Vermieter monatlichen nen Abschlag für die Heizkosten haben. Das war auch extra aufgelistet in der Mietzusammensetzung.
Bei der "Bewilligung" des Umzuges geht es nicht darum, das Du umziehen darfst, sondern daß Dir der Umzug bezahlt wird vom Amt in Essen.
Das habe ich auch gedacht und dem Männeken da auch gesagt. Hat den gar nicht interessiert. Liegt keine schriftliche Erlaubnis von Essen vor nimmt mich Herne nicht auf.
Ich habe nun noch eine Wohnung zur Auswahl. Sie würde genau in dem Stadtteil wohnen, wo auch meine sozialen Kontakte wohnen, die für mich momentan lebenswichtig sind. Eine Bekannte hat auch schon mit dem Vermieter telefoniert und ich werde Anfang der Woche persönlich mit ihm telefonieren. Nur hat mich dabei eine Sache stutzig gemacht: die Wohnugn ist 61m² groß und hat 2Zi. KDB. Wäre also eigentlich zu groß laut AA. Die Miete hat der Vermieter mit 268€ + 7,50€/Person angegeben. Laut seiner Aussage ist das die Warmmiete. Trotz der Versicherung, dass der Stadtteil allgemein so billig ist, kann ich das nicht wirklich glauben. Und nun meine Frage: wenn ich die Wohnung mieten sollte, muss ich logischerweise den Rest (also, was das AA nicht übernimmt) selber zahlen. Wäre auch nicht so ganz das Problem. Das würde ich hinbekommen. Aber kann das AA irgendwann von mir verlangen, dass ich in eine andere Wohnung umziehe?
Danke schon mal im Vorraus
Katja
Betroffener
25.06.2005, 00:12
Hallo KatjaS,
ich habe nicht geschrieben, dass es sich nach der Wohngeltabelle richtet, sondern dass diese Tabelle von einigen Trägern gerne benutzt wird (Was zumeist eher nachteilig ist, weil die Tabelle schon lange überholt ist und einem ganz anderen Zweck dient). Das ist ein gewaltiger Unterschied. Der Ansatz des regionalen Mietspiegels ist da eher besser, weil meist zeitaktueller.
Aber auf welcher Grundlage das jeweilige Amt in seiner Region da vorgeht, um zu seiner "angemesenen" Miethöhe zu kommen und ob und wie es dabei Überhänge bei der Fläche berücksichtigt, bleibt meist dem Amt überlassen (und im Zweifelsfall den Gerichten).
Daher der wirklich wichtige Tipp: Frage im Rathaus nach, wie die da bemessen. Alles andere ist und bleibt Spekualtion mit möglicherweise ekligen Folgen.
Entsprechend Deiner Frage zur Sanierung gehe ich davon aus, dass Du Dir den Link mit der Wohngeldtabelle nicht wirklich angeschaut hast (oder nichts mit den Inhalten und Überschriften anfangen kannst).
Was der Typ vom AA sagt, ist mir klar. Wichtig ist aber vielmehr, was der Vermieter da angibt und wie ewr das aufgliedert.
Das Amt will sehen wie die Bruttokaltmiete (Miete + Nebenkosten) aussieht [b[und[/] der Heizkostenabschlagist in Bezug auf eine Fläche, die nach deren Regeln (wie die auch immer erfunden wurden) "angemessen" erscheint.
Das Du nicht vom Amt angenommen wirst und nicht umziehen darfst nach Herne, wenn Essen Dich sozusagen nicht per Genehmigung freigibt ist schon ein starkes Stück. Hier rollen sich mir nicht nur die Fussnägel hoch. In was für einer Welt lebt dieser Sachbearbeiter? In ganz Europa gilt die Freizügigkeit - Du kannst hinziehen wo Du willst (so Du es bezahlen kannst)
die Wohnugn ist 61m² groß und hat 2Zi. KDB. Wäre also eigentlich zu groß laut AA. Die Miete hat der Vermieter mit 268€ + 7,50€/Person angegeben
Was ist unter 7.50€/Person zu verstehen?
Wenn Du mit dem "Männecken" da jetzt schon nicht klar kommst mit Deinem Umzug, wie willst Du dann mit einer (für dieses "Männeken" sicher erheblich) zu großen Wohnung (obwohl möglicherweise im finanziellen Rahmen) auf die Reihe kommen?
Bitte kläre das alles vorher - auch das "Umzugsverbot" des Sachbearbeiters aus Herne, bevor Du da was unterschreibst. Von 345 Euro ALG II bleibt nichts übrig für Miete (oder Du kennst einen Trick, den Millionen noch nicht wissen).
Hallo Betroffener,
ich habe mir die Tabelle angesehen, bin da aber nicht wirklich draus schlau geworden. Ich weiß auch nicht, wann das Haus gebaut oder saniert wurde, in dem die Wohnung liegt.
Daher der wirklich wichtige Tipp: Frage im Rathaus nach, wie die da bemessen. Alles andere ist und bleibt Spekualtion mit möglicherweise ekligen Folgen.
Welche Stelle im Rathaus wäre das denn? Denn selbst beim Arbeitsamt habe ich zwei unterschiedliche Aussagen bekommen. Die eine war nach dem Mietspiegel gerichtet und die andere war halt 230€ WM bei max. 45m². Ich habe zwar kein Problem da noch mal anzurufen, aber ich weiß nciht, ob ich der Aussage dann trauen kann. Wieviel Gewicht hätte denn eine schriftliche Bestätigung dieser Aussage? Nur für den Fall, dass es Ärger geben sollte.
Das Amt will sehen wie die Bruttokaltmiete (Miete + Nebenkosten) aussieht [b[und[/] der Heizkostenabschlagist in Bezug auf eine Fläche, die nach deren Regeln (wie die auch immer erfunden wurden) "angemessen" erscheint.
Die Aufgliederung habe ich noch nicht. Ich habe die Wohnung auch noch nciht gesehen. Der Vermieter will nur - aus welchem Grund auch immer - vorher geklärt haben, ob das AA die Miete auch direkt auf sein Konto überweist. Ich denke zwar nicht, dass das gehen wird, aber er will es halt wissen.
Bei einer anderen Wohnung waren die Heizkosten mit knapp 25€ bei etwas über 53m² angegeben und das war für den AA-Menschen ok.
Das Du nicht vom Amt angenommen wirst und nicht umziehen darfst nach Herne, wenn Essen Dich sozusagen nicht per Genehmigung freigibt ist schon ein starkes Stück. Hier rollen sich mir nicht nur die Fussnägel hoch. In was für einer Welt lebt dieser Sachbearbeiter? In ganz Europa gilt die Freizügigkeit - Du kannst hinziehen wo Du willst (so Du es bezahlen kannst)
Ich habe schon von einigen gehört, dass man da die Erlaubnis braucht. Erst recht dann, wenn man in einer angemessenen Wohnung wohnt.
Was ist unter 7.50€/Person zu verstehen?
Ich weiß selber nicht, was mit diesen 7,50€/Person gemeint ist. Meine Bekannte hat am Telefon nach der Warmmiete gefragt und bekam als Antwort 268€ + 7,50€/Person. Und ich denke mal nicht, dass diese 7,50€/m² berechnet werden. Denn dann müsste es schon ne Luxuswohnung sein.
Wenn Du mit dem "Männecken" da jetzt schon nicht klar kommst mit Deinem Umzug, wie willst Du dann mit einer (für dieses "Männeken" sicher erheblich) zu großen Wohnung (obwohl möglicherweise im finanziellen Rahmen) auf die Reihe kommen?
Wie meinst du das?
Ich werde morgen telefonieren und hoffentlich was raus bekommen.
Gruß
Katja
Betroffener
26.06.2005, 18:10
Hallo Katja,
da Du das Haus noch nicht gesehen hast, kannst Du das Alter und den Modernisierungsstatus nicht wissen. Beides zusammen ist aber entscheidend für die Höhe der "angemessenen" Miete.
Ruf einfach im Rathaus an und frage nach den Regelungen der Miete und Heizung für ALG II Empfänger.
Offenbar behandeln die das sogar im Amt von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich?
Solange die alte und die neue Wohnung "angemessen" sind, kümmert das normalerweise keinen.
Eine schriftliche Genehmigung ist nur erforderlich, wenn das Amt auch die Umzugskosten übernehmen soll - bei Dir das Amt in Essen.
Hallo Betroffener,
sorry schon mal, falls ich nerven sollte. Aber ich kann mit sowas nicht wirklich gut umgehen. Deswegen frage ich dann auch so viel und und und...
Solange die alte und die neue Wohnung "angemessen" sind, kümmert das normalerweise keinen.
Eine schriftliche Genehmigung ist nur erforderlich, wenn das Amt auch die Umzugskosten übernehmen soll - bei Dir das Amt in Essen.
Das dachte ich auch. Und als ich dem "Sachbearbeiter" sagte, dass ich keinen Umzugszuschuss o.ä. brauche meinte er, dass Essen mir den Umzug dennoch schriftlich genehmigen müsse. Vorher würden die nichts bezahlen. Aber soll mir auch egal sein. Kann nicht so schwer sein, so nen Wisch zu bekommen.
Wenn mir morgen danach ist, dann werde ich hier posten, wie die Telefonate verlaufen sind. Doof ist nur, dass ich für die Telefonate keinen Zeugen habe.
Gruß und schönen Sonntag noch
Katja
P.S.: Ich kenne das Haus. Nur ist es schwer zu sagen, wie alt es ist.
Betroffener
26.06.2005, 18:25
Katja,
das ist das was ich meinte, mit Deinem eventuell noch weiter forciertem Problem mit dem "Männeken" aus dem Amt in Herne. Der hat möglicherweise noch mehr so nette Ideen auf Lager.
Es gibt nach meinem Wissensstand keine solche "Erlaubnispflicht, wenn jemand aus einem Amtsbereich in einen anderen umziehen will.
Diese "Genehmigung" ist nach den mir bekannten Regeln nur erforderlich, wenn das Amt auch den Umzug bezahlen soll - was es üblicherweise nur in ganz wenigen Fällen tut, wenn es der Aufnahme einer Arbeit nützlich ist oder das Amt zur Reduzierung der Kosten der Unterkunft auffordert.
Also ich wünsche Dir jedenfalls am Montag viel Erfolg.
Hallo zusammen,
ich habe nun heute endlich mal die Auskünfte bekommen, die ich brauche. Zumindest zum Teil.
Zuerst habe ich bei meinem zuständigen JobCenter angerufen. Dort wurden mir 2 Dinge gesagt:
1. Die Umzugsgenehmigung brauche ich. Allerdings steht da auch nur drin, dass ich keinerlei Anspruch auf Umzugshilfe oder so erhebe. Soll also per Unterschrift darauf verzichten. Ob das so Rechtens ist weiß ich nicht. Allerdings weiß ich auch nicht, wen ich da fragen könnte. Außer halt hier im Forum.
2. Die Warmmiete ist nicht entscheidend für das Arbeitsamt. Entscheidend ist die Kaltmiete. Und die darf laut SGB2 nicht höher als 217,30€ liegen. Allerdings habe ich im SGB2 den Paragraphen nicht gefunden, wo das so in Zahlen auch steht. (Mal ganz davon ab, dass meine jetzige Wohnung dann mit 250€ KM zu teuer ist).
Beim Arbeitsamt in Herne ging keiner ans Telefon.
Dann habe ich mit dem Vermieter gesprochen. Die 7,50€ sind für Wasser laut seiner Aussage. Und in den 268€ ist alles drin, bis auf die Heizkosten. Die muss ich selber mit dem Strom bei den Stadtwerken abrechnen, denn in dem Haus ist eine Gasetagenheizung. Die Kaltmiete konnte er mir nicht nennen.
Jetzt stehe ich hier wie der Ochs vorm Berge. Zum einen habe ich am Donnerstag einen Termin wegen der Umzugsgenehmigung. Zum anderen will ich morgen noch mal mit dem Vermieter telefonieren. Das Problem bei der Wohnung ist nur, dass sie a) 61m² groß ist und b) da noch andere Gebühren anfallen, die ich tragen muss (Abgaswegemessung, Kabelfernsehen). Strom kann ich ja verstehen. Muss ich ja jetzt auch zahlen. Aber wie ich die Heizkosten im vorraus selber zahlen soll ist mir ein Rätsel. Wenn ich die Wohnung überhaupt genehmigt bekommen würde. Außerdem weiß ich dann auch nicht, wie ich die Heizkosten beim Arbeitsamt abrechnen soll.
Man mag mich jetzt für schwach halten oder für jemanden der schnell aufgibt. Aber ich bin leider ein Mensch, der solche Sachen nicht gut aushalten kann. Hat nicht noch irgendjemand einen Tip? Ich muss hier raus. Ich will aber auch nicht in ein soziales Ghetto ziehen müssen. Und auch nicht in ein Gebäude, wo nur Senioren wohnen.
Gruß
Katja
Betroffener
28.06.2005, 14:00
Hallo Katja,
Hallo zusammen,
ich habe nun heute endlich mal die Auskünfte bekommen, die ich brauche. Zumindest zum Teil.
Zuerst habe ich bei meinem zuständigen JobCenter angerufen. Dort wurden mir 2 Dinge gesagt:
1. Die Umzugsgenehmigung brauche ich. Allerdings steht da auch nur drin, dass ich keinerlei Anspruch auf Umzugshilfe oder so erhebe. Soll also per Unterschrift darauf verzichten. Ob das so Rechtens ist weiß ich nicht. Allerdings weiß ich auch nicht, wen ich da fragen könnte. Außer halt hier im Forum.
Von Amts wegen muß das Amt nur den den Umzug bezahlen, wenn es diesen selber fordert, aus wichtigen Gründen erforderlich ist oder in Verbindung mit einer Arbeitsaufnahme steht. Von einer "Umzugsgenehmigung" steht nichts im Gesetz.
2. Die Warmmiete ist nicht entscheidend für das Arbeitsamt. Entscheidend ist die Kaltmiete. Und die darf laut SGB2 nicht höher als 217,30€ liegen. Allerdings habe ich im SGB2 den Paragraphen nicht gefunden, wo das so in Zahlen auch steht. (Mal ganz davon ab, dass meine jetzige Wohnung dann mit 250€ KM zu teuer ist).
Diese "amtliche" Aussage ist totaler Blödsinn. Es gibt im SGB II nichts darüber - die Werte sind lokal überall unterschiedlich nach teilweise nicht nachvollziehbaren Regeln zusammenkonstruiert. Mal ist es der Mietspiegel, mal die Wohngeldtabelle, mal der Stand des Mondes, der hier eingeht, irgendwelche virtuellen Parameter ... mit dem Ziel, die Kosten möglichst niedrig und das ganze so undurchschaubar wie möglich zu machen.
Da das Amt schlussendlich die Kombination aus Kaltmiete und Heizung insgesamt als Warmmiete bezahlen muss, ist denen das mit Sicherheit nicht egal.
Die Zweiteilung von Miete und Heizkosten dient eigentlich nur einem Zweck. Arbeitslosen trotz "angemessener" Wohnung wahlweise wegen zu hher Kaltmiete oder zu hoher Heizkosten drangsalieren zu können. Möglicherweise hat das auch mit separaten Etat-Positionen im jeweiligen Haushalt zu tun.
Beim Arbeitsamt in Herne ging keiner ans Telefon.
Das kann auch ein nur temporäres Problem sein und muß nicht generell negatives sein.
Dann habe ich mit dem Vermieter gesprochen. Die 7,50€ sind für Wasser laut seiner Aussage. Und in den 268€ ist alles drin, bis auf die Heizkosten. Die muss ich selber mit dem Strom bei den Stadtwerken abrechnen, denn in dem Haus ist eine Gasetagenheizung. Die Kaltmiete konnte er mir nicht nennen.
Wenn der Vermieter sagt in den 268€ ist alles drin ausser der Heizung, dann hast Du doch die Kaltmiete. Und das die Gasetagenheizung pro Wohnung individuell an den Versorger abgerechnet wird ist auch ganz normal.
Jetzt stehe ich hier wie der Ochs vorm Berge. Zum einen habe ich am Donnerstag einen Termin wegen der Umzugsgenehmigung. Zum anderen will ich morgen noch mal mit dem Vermieter telefonieren. Das Problem bei der Wohnung ist nur, dass sie a) 61m² groß ist und b) da noch andere Gebühren anfallen, die ich tragen muss (Abgaswegemessung, Kabelfernsehen). Strom kann ich ja verstehen. Muss ich ja jetzt auch zahlen. Aber wie ich die Heizkosten im vorraus selber zahlen soll ist mir ein Rätsel. Wenn ich die Wohnung überhaupt genehmigt bekommen würde. Außerdem weiß ich dann auch nicht, wie ich die Heizkosten beim Arbeitsamt abrechnen soll.
Die Abgaswegemessung gehört zu den Betriebskosten bei den Heizkosten.
Anhand des monatlichen Gskostenabschlages (Kochen wird dann rausgerechnet) sind das dann die (vorläufigen) Heizkosten.
Kabelfernsehen muss nicht sein, wenn man das nicht möchte und das nicht im Mietpreis enthalten ist. Der Anschluß wird verplombt und aus.
Man mag mich jetzt für schwach halten oder für jemanden der schnell aufgibt. Aber ich bin leider ein Mensch, der solche Sachen nicht gut aushalten kann. Hat nicht noch irgendjemand einen Tip? Ich muss hier raus. Ich will aber auch nicht in ein soziales Ghetto ziehen müssen. Und auch nicht in ein Gebäude, wo nur Senioren wohnen.
Das kann ich gut verstehen - aber ohne eigene Standhaftigkeit und Durchsetzungsvermögen kommst Du da nicht durch und gegen an.
Trotzdem - Weiterhin viel Erfolg mit der Wohnungssuche
MaggieCrumb
02.01.2006, 02:44
Hallo erstmal,
also ich wohne in Herne und beziehe leider Gottes auch ALG2.
Meine Wohnung kostet 190,-€ (inkl. Nebenkosten) + 54,-€ Gas + 30,-€ Strom!
Die Arge zahlt mir für die Wohnung bzw. für Unterkunft und Heizung ab diesem Jahr 224,04€ ( bis Dezember waren das sogar 232,84€).
Den Rest muss ich selber bezahlen und wirklich viel bleibt mir da nicht - reicht nicht zum Leben und nicht zum Sterben!
Werde mir jetzt auch eine neue Wohnung suchen, da ich ein paar Probleme mit meinem Vermieter habe - die Heizung funktioniert nicht richtig, sprich ich habe drüben im Schlaf-/Wohnraum einen Temperaturunterschied von 4°C und Heizung blubbert den ganzen Tag bei 24°C sonst friert man sich hier einen ab und auf Dauer wird mir das zu teuer - musste im März über 400,-€ an die Stadtwerke zahlen!!!!!
Mein Vermieter meint, ich könne die Aussenwand wo die Kälte her kommt, doch mit Isoliertapete bekleben, das würde dann ausreichen.
Naja, werde später mal bei der Arge nachfragen!
Ich kann im Prinzip nicht sagen waran die sich hier orientieren, aber sieht stark danach aus, dass die sich mit nach der Wohngeldtabelle richten wenn ich mir meinen Bescheid so anschaue!
Werde mir überlegen vielleicht in eine WG zu ziehen, denn für knapp 230,-€ hier in Herne eine passende Wohnung zu finden ist nicht gerade einfach - wobei ich eigentlich in Wanne-Eickel wohne ;)
In diesem Sinne eine angenehme Nachtruhe!!!
LG Maggie
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