PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug und Miete...


Schneida
18.03.2005, 17:49
Hallo

Also mein Freund und ich möchten aus diversen Gründen umziehen.
Ich bin schwanger, bekomme ein Kind und die Wohnung ist mit 52,18qm für drei Personen zu klein.
Das Kind käme im Juni.
Soweit so gut.
Größere Wohnung dürften wir uns ja nehmen, nur mit welcher Begründung würden die die Kaution übernehmen?
Jetzt hab ich in der Nähe meiner Eltern ein Haus in Aussicht, 110qm, leider 500€ Miete plus Nebenkosten.
Dann müssten wir noch 1000€ Kaution zahlen und weils ein Makler leider ist, noch 750€ Maklerprovision...
Ich würde das Haus so gerne beziehen, da wir da viel mehr Platz hätten, ich Betreuung für mein Kind hätte, wir unsern Hund und unsere Katzen dort halten dürften, ich einen Garten hätte, zum Pflanzen von Grünzeugs, doch, haben wir eine Chance auf Umzugserlaubnis?
Es sind knapp 100km die wir umziehen würden, von Speyer nach Kaiserslautern.
Mein Freund hat hier einen Teilzeitjob, verdient 651,33€ Brutto.
Selbst wenn wir die Differenz zu den genehmigten Mietkosten tragen müssten, kämen wir immer noch super über die Runden, ich hätte 500€ zum Lebensmittelkauf und den Rest halt für die notwendigen Rechnungen, wenn so viel überhaupt anfällt.
Klar, Kaution wird auf Darlehensbasis übernommen, aber wie siehts mit der Maklerprovision aus?
Mensch, ich will das Haus, das wäre der Traum.
Aber, woher soll ich 750€ Makler Kaution nehmen?
Die Kaution für den Vermieter nimmt er auch auf zwei dreimal...

Ach, ich bin so verzweifelt.
Wenn ich nicht bald eine Lösung finde, dann ist das Haus weg und ich hab nun schon 40 Absagen bekommen..

MfG Eva

Betroffener
23.03.2005, 23:21
Liebe Eva,

ich verstehe Deine Beweggründe, kann mir aber eigentlich keinen Weg vorstellen, der Arbeitsagentur oder Sozialamt dazu bringt, das zu tun, was ihr erhofft.

Schau bitte mal hier rein:
http://www.arbeitslosennetz.de/modules.php?name=FAQ&myfaq=yes&id_cat=25&categories=Hartz+IV+-+Wohnung

Wenn ihr das Haus schon hättet, wäre es möglicherweise was anderes, aber auch das liegt um Längen über den üblicherweise akzeptierten Werten.

Anderer Gedanke:
Wenn das Haus anscheinend schon länger keinen Mieter gefunden hat und offensichtlich (ich bitte um Verzeihung für diese Einschätzung - vielleicht ist das auch vollkommen falsch, aber ich kenne nur Deine Zahlen) aus Sicht eines Vermieters üblicherweise als eher insolvent zu betrachtende Mieter in die nähere Wahl kommen, muss da irgendwo ein riesiger Haken sein, den ihr noch nicht seht.

Oder der Makler hat es mehr auf die 750 Euro Provision abgesehen, die möglicherweise auch ohne Mietvertrag fällig werden (was kann er dafür, daß der Besitzer mit Euch keinen Vertrag schliessen will).

Schneida
24.03.2005, 14:44
Hallo

Also ich hab nun mehrfach in anderen HartzIV Foren gelesen, dass das AA uns einen Umzug zahlen muss, da ich ja schwanger bin und uns somit eine Wohnung mit 75qm zustünden.
Nun suche ich schon seit Wochen nach guten günstigen Wohnungen, denn mit Kind (und Hund) will ich nicht im 3. oder 4.OG wohnen.
Tja, aber da findet man kaum bis gar nichts, da die mit Nebenkosten oftmals die 400€ Grenze überschreiten.
Achja, bei dem Haus handelt es sich "nur" um ein 3ZKB Haus, hat aber 110qm.

MfG Eva

Betroffener
24.03.2005, 17:40
@Eva,

Den Link, den ich Dir reingestellt habe, hast Du offensichtlich nicht gelesen, nehme ich an. Ich würde Euch wünschen das das klapt mit Eurem Haus, aber andererseits dürfte aus Sicht der Behörde einiges dagegen sprechen.
Hier die entscheidenen Passagen aus dem Link:

Wer zahlt den Umzug?
Die Behörde zahlt für Umzug.

Immerhin:
Wenn wegen der Arbeitslosigkeit der Umzug in eine billigere Wohnung nötig wird, übernimmt die Behörde die Kosten.
Nötige Aufwendungen für Makler, Kaution und Umzugsunternehmen werden erstattet.
Voraussetzung:
Der Arbeitslose holt vorher die Zustimmung der Behörde ein.

> Von Umzugsförderung wegen Familienerweiterung sehe
> ich hier nichts, obwohl auch das sicher geht.
> Dafür wird die Maklergebühr übernommen.

Welche Wohnungsgrösse steht mir zu?
Nur kleine Wohnungen sind angemessen.
Angemessen ist nach Sozialhilfemaßstab nur eine ziemlich bescheidene Wohnung.
Jedes Haushaltsmitglied hat Anspruch auf ein angemessen großes Zimmer.
Für die Wohnungsgröße insgesamt gibt das Arbeitsministerium folgende Richtwerte an:

-Eine Person: 45 bis 50 Quadratmeter
-Zwei Personen: 60 Quadratmeter
-Drei Personen: 75 Quadratmeter
-Vier Personen: 85 bis 90 Quadratmeter
-Weitere Personen: jeweils 10 bis 15 Quadratmeter zusätzlich.

Wie hoch darf die Miete sein?
Grenzen für die Miete
Die Wohnungsgröße ist nicht die einzige Einschränkung.
Auch die Höhe der Miete, die die Arbeitsagentur übernimmt, ist begrenzt. Maßstab ist, was der für den betreffenden Ort gültige Mietspiegel als Durchschnittspreis für eine einfach ausgestattete Wohnung nennt.
Für Berlin etwa gelten nach Angaben der Sozialbehörde folgende Kaltmieten als angemessen:
Knapp 230 Euro für Singles,
für zwei Personen 270 Euro,
für drei 330 Euro und
für vier 370 Euro.
Für jede weitere Person sind knapp 60 Euro zusätzlich angemessen. Die Angaben sind nur Richtwerte. Je nach Baujahr des Hauses können etwas höhere oder tiefere Mieten angemessen sein.
Stets gilt jedoch: Eine neue Wohnung zu Mietspiegelpreisen zu finden, ist schwierig. In Berlin etwa sind selbst viele städtische Sozialwohnungen deutlich teurer.
Grund:
Der Mietspiegel erfasst alle Mieten, die derzeit gezahlt werden.
Bei Neuvermietungen verlangen Eigentümer oft eine höhere Miete.

> In obigen Beispiel wird Berlin angeführt mit relativ hohen Mieten.
> In Eurer Region dürften die Richtwerte niedriger sein.
> Euer "Traumhaus" hat zum einen zu viel Fläche trotz nur 3 Räumen
> und zum anderen liegt es weit über den Richtsätzen.

Spielraum im Detail
Ganz starr sind die Regeln nicht.
Wer eine zu große Wohnung bewohnt, darf sie behalten, wenn eine angemessen kleine Wohnung nicht billiger zu finden ist. Wer zusätzlichen Raum zum Arbeiten braucht oder als junge Familie noch mit Nachwuchs rechnet, darf mehr Quadratmeter haben als eigentlich angemessen.
Die Behörde prüft jeden Fall einzeln.

Viel Erfolg bei den Gesprächen mit der Arbeitsagentur bzw. dem entsprechenden Amt.