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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 2 eingestellt wegen nichterscheinen zu Beratungen


197christian
08.07.2006, 00:01
Hallo!

ich war ein paar Wochen in Hamburg gewesen da ich dort mich nach einer Wohnung / Zimmer umgesehen habe f. Ausbildung.

In der Zeit wo ich in Hamburg war habe ich dummerweise mehrere Einladungen zu einem Beratungsgespräch f. ALG 2 bekommen. Gelesen und geöffnet habe ich die Briefe erst heute (bin heut erst wieder nach haus gekommen). Geöffnet haben meine Eltern die Briefe nicht war ja auf meinen Namen....

Insgesamt 1 Einladung, 2 Folgeeinladungen und ein Brief wo steht das mir das ALG 2 abgestellt wird.

Eben gerade habe ich meinem Sachbearbeiter eine mail mit folgendem Text und einer Kopie meines Ausbildungsvertrages zugeschickt:

Sehr geehrter Herr XXX,

ich war in der letzten Zeit in Hamburg auf
Wohnungssuche und bin erst kürzlich zurückgekommen. Es
war mir nicht möglich zu den von Ihnen veranlassten
Terminen zu erscheinen. Die Briefe die Sie geschickt
hatten konnte ich erst heute öffnen und lesen. Da mein
Name als Empfänger auf den Briefumschlägen stand,
hatten meine Eltern die Briefe nicht geöffnet.

Als Anhang eine Kopie meines Ausbildungsvertrages von
der XXX in Hamburg.

Mit freundlichen Grüßen
XXX[quote]


Sagt mal bitte was soll ich machen? Wäre Einspruch sinnvoll und mit welcher Begründung?

Mfg
Christian[/quote]

MissVelvet
08.07.2006, 00:18
Ja, das Hamburg problem mit wohnungssuche geht bei mir ab montag auch los... hattest du dich denn vorher nich beim amt abgemeldet deswegen? Sonst kann man da wohl nich mehr viel machen, ausser ALG2 neu zu beantragen... ich weiß, das is ätzend... aber so weit ich weiß kann man da nix machen, wenn die vorher nich bescheid wussten... :wut:

StephanK
08.07.2006, 00:20
Zunächst mal: Bitte an die Forum-Regeln halten und nicht denselben Beitrag zweimal posten :!:

Mehr als den von Dir wiedergegebenen Brief abzuschicken wirst Du kaum unternehmen können.
Es war ein (ziemlich grober) Fehler, mehrere Wochen wegzufahren ohne sicherzustellen, dass Deine Post entweder nachgeschickt oder von Deinen Eltern durchgesehen wird.

Im übrigen: eine e-mail wird wenig bis nix bewirken; Du solltest wenigstens persönlich aufkreuzen und versuchen, "gut' Wetter zu machen", dass Dein Sachbearbeiter vielleicht "Gnade vor Recht ergehen lässt". Ich sehe dafür aber kaum Chancen, weil die Sanktion nun schon mal verhängt ist und schwerlich zurückgenommen werden wird.

geradeaus
08.07.2006, 02:50
Diesem übereifrigen Sachbearbeiter würd ich nicht i.d. Hint.... reinkriegen.
Es ist zwar Arbeit ,Antrag neu zu stellen,die bei dem Amt haben dadurch
aber auch vermehrt Arbeit,was Ihnen recht geschied.und bestimmt nicht passt.
Jedenfalls dem Sachbearbeiter ,der Dein Neuantrag bearbeiten muss.
Diese krankhafte An und Abmelderei und Sperrgeschichten sind nicht normal.
Die sich sowas ausgedacht haben,kann ich nicht für voll nehmen.
Traurig nur,das diese Leute für solchen Schwachsinn,was mehr Schaden ,wie Nutzen bringt,noch bezahlt werden.

oOKaZOo
27.07.2006, 17:02
@197christian

Wenn dir die Briefe nicht als einschreiben zugeschick wurden,
kannst du behaupten du hättest Sie nicht erhalten.

Dadurch hätte die Arbeitsagentur keine rechtliche Grundlage mehr
für die einstellung der Leistungen!!

Sei dir aber im klaren, das maximal 1x funktioniet

bisa99
27.07.2006, 17:16
@197christian

Wenn dir die Briefe nicht als einschreiben zugeschick wurden,
kannst du behaupten du hättest Sie nicht erhalten.

Dadurch hätte die Arbeitsagentur keine rechtliche Grundlage mehr
für die einstellung der Leistungen!!

Sei dir aber im klaren, das maximal 1x funktioniet

Erstmal ein Hallo in meine Heimatstadt

Und da bist du glaub ich auf dem Holzweg !!!! Die Briefe wären auch gültig wenn du wirklich keinen bekommen hättest.

efge
27.07.2006, 18:16
Den Vorschlägen von geradeaus und oOKaZOo kann ich nicht zustimmen :!: denn sie können für Arbeitslose keine Lösung sein, dazu ist das Eis zu dünn, auf dem wir uns alle bewegen müssen.

Es ist und bleibt nun mal so, dass wir als sog. Leistungsempfänger/innen bestimmte „Spielregeln“ einhalten müssen, auch wenn sie uns nicht gefallen.
Und das Beispiel von 197christian zeigt sehr anschaulich was passiert, wenn das „Eis bricht“. Denn da ist der Schuss ordentlich nach hinten losgegangen.

Warum sich also diesen unnötigen Stress antun, wenn eine Urlaubsanmeldung durchaus machbar ist. :shock: