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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Habe keine Möglichkeit zur angebotenen Arbeitsstelle zu komm


Gruwe
08.07.2006, 01:16
Hallo,

habe folgendes Problem:

Normalerweise würde ich ab Mitte November Hartz4 bekommen!
Für Arbeitslose, bei denen Hartz4 quasi vor der Tür steht, war am Dienstag in nem Raum der AfA ein Termin, bei dem sich eine Leihfirma vorgestellt hat und die Jobs angeboten hat. Wir haben dann alle so nen Fragebogen mitbekommen und wenn wir Interesse hätten, sollten wir den bei der Firma abgeben. (von wegen Interesse...man hat ja keine Wahl, wenn man nicht gesperrt werden möchte)

Nun war heute wieder nen Termin mit der gleichen Firma, wo auch der Personalchef oder Disponent oder wer das war, anwesend war. Der hat dann die Leute einzeln angesprochen, ob sie Interesse haben oder so.

So, nun wurde mir gesagt, dass die Leihfirma für mich nen Job hat. Der Entleihbetrieb liegt aber recht ungünstig, also nur sehr schlecht Busverbindung etc. Besser gesagt: Ich habe absolut keine Möglichkeit, dort morgens pünktlich zu erscheinen. Das einzigste wäre per Taxi, aber das ist ja nicht bezahlbar!

So, nun hab ich das Problem, dass wenn ich den Job absage ich gesperrt werde. Wenn ich den Job annehme, werde ich nicht zur Arbeit kommen, würde also wohl paar Tage später gekündigt bekommen, weil ich net zur Arbeit erscheine. Und wenn das das Arbeitsamt erfährt, gibts wohl auch ne Sperre!
Soweit ich weiss, muss ich keine Jobs annehmen, bei denen ein Pkw erforderlich ist wenn ich keinen habe. Der Arbeitgeber verlangt aber offiziell keinen Pkw. Also ist es fürs AA ne Stelle, bei der man kein Pkw benötigt.

So, also was kann ich da tun?

Hat jemand ne Idee?

Ich hab ja nicht gedacht, dass es jetzt so kurz vor Ende meiner Arbeitslosigkeit (bin ab 28.8. nicht mehr arbeitslos) noch solche Probleme gibt!

MfG und Thx

StephanK
08.07.2006, 08:19
Niemand kann Dich zwingen, Dir ein Auto anzuschaffen.
Wenn es schlicht nicht möglich ist, von Deiner Wohnung zum vorgesehenen Arbeitsplatz zum vorgegebenen Beginn der Arbeitszeit zu kommen (oder nach Arbeitsende nach hause), dann ist der Job nicht zumutbar. Du musst das aber genau belegen können. Benutze die Fahrplanauskunft des VGS (http://www.vgs-online.de/) und drucke die möglichen Verbindungen aus.

Im übrigen gibt es recht genaue Vorschriften dazu, welche Pendelzeiten Dir zumutbar sind: Aus personenbezogenen Gründen ist einem Arbeitslosen eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. Sind in einer Region unter vergleichbaren Arbeitnehmern längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab. (§ 121 Abs. 4 SGB III)Auch wenn diese Pendelzeiten überschritten werden, ist der Job unzumutbar.

Einen unzumutbaren Job darfst Du ablehnen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Um Dich abzusichern, solltest Du aber die Sache mit den Fahrzeiten akribisch ermitteln und belegen.

Gruwe
21.07.2006, 00:14
Ok, danke nochmal!

Hab aber noch ne Frage:

Und zwar war da ja diese Besprechung im Arbeitsamt wo sich diese Firma vorgestellt hat und da wurden vor allen Leuten die da waren grossartig persönliche Daten vorgelesen, also z.Bsp. bei mir mein Name, mein Geburtsdatum, mein Beruf, meine bisherigen Arbeitsgeber, meine Telefonnummer, etc.

Ist das korrekt? Dürfen die sowas? Wie stehts da mit Datenschutz?

SID1
21.07.2006, 00:43
:patsch: das darf doch nicht war sein.
Name ok
Beruf ok
Alter ok
Geburtsdatum nein
ehemalige Arbeitgeber nein
die anderen Daten gehen eigentlich niemanden was an
ausgenommen tel.nr.

Betroffener
21.07.2006, 01:28
Nee, Einspruch.

Name ist OK, Beruf auch noch - alles andere unterliegt dem Datenschutz und Deiner informationellen Selbstbestimmung (jedenfalls in diesem Rahmen der Veranstaltung).

Unter vier bis 6 Augen und Ohren mit der Firma, Vermittler und dem Betroffenen ist das ganz was anderes.

SPEEDCRUISER
22.05.2007, 12:39
Guten Tag

Ich weiß nicht ob das hier der richtige Thread ist, ich versuchs trotzdem
mal.

Folgendes: Ich war ein gutes halbes Jahr Krankgeschrieben, in der Zeit ist
mein Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfima ausglaufen.
Ich habe eine Bandscheibenvorfall und auch med. Gutachten die folgendes besagen:

1. Nur noch für leichte Tätigkeiten zur verfügung
2. Wechselnde Tätigkeit im Sitzen,Stehen und Laufen
3. Keine Leitern und Gerüste
4. Max. 12.5 kg heben
5. Keine Zwangshaltung

Jetzt habe ich zwei Vörschläge von der AfA bekommen worauf ich mich bewerben soll.
Schön und gut aber es steht auch noch eine Reha im Raum die von der Rentenversicherung getragen wird.

Die Firmen wo ich mich vorstellen soll sind Zeitarbeitsfirmen, also nur Befristet wie ich glaube
Die eine Stelle geht sowieso nicht da die Pendelzeiten zu hoch sind.

Aber jetzt mal meine Fragen:

1. Muß ich bei der Bewerbung meinen Gesundheitszustand erwähnen und
2. Muß ich erwähnen das noch eine Reha Ins Haus steht

Also ich persönlich als Arbeitgeber würde schon wissen wollen wie es um den Gesundheitszustand meiner Mitarbeiter steht, oder?

Sorry eine Kleinigkeit noch, Wie oft kann ich Jobvermittlungen von der AfA ablehnen ohne eine Sperre zu riskieren?

Ich bedanke mich schon mal im voraus für eure Hilfe

MfG

SPEEDCRUISER

Seebarsch
22.05.2007, 19:41
Hallo speedcruiser,
:welcome:
Stellenangebote der Agentur müssen zumutbar im Sinne des § 121 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__121.html)sein. Das bedeutet eigentlich, dass das Stellenangebot hinsichtlich der ausführenden Tätigkeit passend zum körperlichen Leistungsvermögen sein muss.
Ich hoffe mal. dass Du deine gesundheitlichen Einschränkungen der Agentur bei der Arbeitslosmeldung mitgeteilt hast.
Ist ein Angebot nicht zumutbar, kannst Du es auch ohne Rechtsfolgen ablehnen. Allerdings wird dann die Beweislast bei Dir liegen!
:)

SPEEDCRUISER
22.05.2007, 19:47
Hallo Seebarsch

Danke

Natürlich habe ich mein Medizinischesgutachten der Krankenkasse bei der
AfA vorgelegt, der sagte schon "schwierig,schwierig".

Darauf hin habe ich 2 Stellen als Kommisionierer angeboten bekommen, also Lager und Zusammestellen der gleichen.

Anscheinend scheint denen das egal zusein.
Zu Ihrem Arzt(von der AfA) wollen Sie mich noch nicht schicken, können es ja erst mal versuchen.

MfG

SPEEDCRUISER

Seebarsch
22.05.2007, 19:54
Hi speedcruiser,
hat der medizinische Dienst denn irgendwas konkretes gesagt, welche Tätigkeiten Du denn noch ausüben kannst oder nicht?
Du kannst aber auch mal mit dem Vermittler konkret sprechen.
Grundsätzlich hat der vor der Erstellung des Vermittlungsvorschlages die Zumutbarkeit und damit die Passgenauigkeit des Angebotes zu prüfen.
Da bei den Vermittlungsvorschlägen zu den Zeitarbeitsfirmen oftmals die konkret auszuübende Tätigkeit gar nicht bekannt ist, kann die Zumutbarkeit hinsichtlich der gesundheitlichen Möglichkeiten durch den Vermittler gar nicht geprüft worden sein.

Im übrigen wäre es sehr ratsam, bei dem benannten Termin bei dem Vermittler zu erscheinen und dort die gesundheitlichen Schwierigkeiten wahrheitsgetreu zu schildern. Dann kann Dir von keiner Seite ein Vorwurf gemacht werden!
:razz:

SPEEDCRUISER
23.05.2007, 11:37
Hi Seebarsch

Schau dir bitte meinen ersten Thread an, da steht genau was auch in dem Gutachten steht.

Natürlich Stelle ich mich bei den Angebotenen Zeitarbeitsfirmen vor, muß ich ja sonst Sperre, wenn ich allerdings Frage um welchen Job es sich handelt ist es Meist körperliche Arbeit.
Wie gesagt in meinem ersten Thread steht genau was im Gutachten steht.

MfG


Speedcruiser

StephanK
23.05.2007, 11:57
Ich sehe es so: Ein Zeitarbeitsunternehmen stellt Dich ja (jedenfalls nach der Theorie) nicht in einem bestimmten Job ein, sondern davon losgelöst - und muss sich bei den Einsätzen im Rahmen des Dir gesundheitlich möglichen halten. Deswegen sind die gesundheitlichen Einschränkungen kein grundsätzliches Argument gegen die Bewerbung bei Zeitarbeitsunternehmen.

Dass in der Praxis oft nur befristet für einen bestimmten Auftraggeber angeheuert wird ist die andere Sache - aber auf dieser Ebene bist Du auf der sicheren Seite, wenn Du Einsätze verweigerst, die Dir gesundheitlich nicht möglich sind. Nur kannst Du wohl nicht generell sagen, dass Du Dich bei Zeitarbeitsunternehmen nicht bewerben willst.

SPEEDCRUISER
23.05.2007, 15:46
Hallo

Sorry , ich hab mich da wohl falsch ausgedrückt.
Natürlich werd ich mich auf die Besagten Angebote bewerben(müssen)
da ich ja sonst eine Sperre bekomm.

Wenn die aber hören das ich nen Bandscheibenvorfall hab, hat sich das
Thema in der Regel sowieso erledigt, da auch noch eine Reha im Raum
steht.
So war das aufjedenfall bei den Letzten 2 Angeboten. Dazu kommt das
nicht Mobil bin und winken die meisten sowieso ab.

Die Zumutbarkeit für Pendelzeiten sind mir schon bekannt.
Wie gesagt Gutachten haben die am Amt vorliegen,aber die schauen da
gar nicht nach hab ich das Gefühl.

MfG

Speedcruiser