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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wir wollen umziehen


ichich
26.03.2008, 19:27
Also wir wollen in eine andere Wohnung umziehen welche auch noch ein wenig günstiger ist als unsere derzeitige.

Also haben wir jetzt wie verlangt ein Wohnungsangebot vorgelegt und uns zusätzlich noch die angemessenheit des Wohnraumes bestätigen lassen. Nun haben wir da angerufen und die Dame sagte uns das es abgelehnt wurde weil ihnen die angegebenen Gründe nicht reichen. Auf die Frage was passiert wenn wir trotzdem umziehen würden konnte sie uns nicht antworten.

Ich habe hier ja schon erfahren das man eigentlich auch ohne Zustimmung umziehen kann, aber was für genaue Folgen könnte das haben?

Ich bin echt verzweifelt wenn wir umziehen wollen das müssen wir noch vor ende des Monats kündigen aber ich hab jetzt noch keine richtige Antwort bekommen vom Amt.
Gibt es da vielleicht auch irgendeinen §? Ich meine man kann doch niemanden dazu zwingen irgendwo zu wohnen wo man nicht will oder?

Codeman
26.03.2008, 19:38
Hallo ichich,

selbstverständlich kann euch keiner zwingen irgendwo wohnen zu bleiben.Wenn ihr trotzdem ohne Zustimmung des Umzuges umzieht,dann könntet ihr aber auf dauer Probleme bekommen,weil

- die Miete für die neue Wohnung nur in der Höhe der alten Wohnung,wo ihr derzeit wohnt,übernommen wird
- zukünftige Mieterhöhungen selben tragen müsstet
- Nachzahlungen von Nebenkosten etc. selber aufbringen müsstet
- Kaution selber stellen müsstet
- der Umzug an sich kostenpflichtig bei euch hängen bleibt
- ....


MfG
Codeman

ichich
26.03.2008, 19:48
Mhhhmm, bis jetz haben wir noch nie eine dieser leistungen vom Amt in Anspruch genommen.
Aber nicht das sie jetzt die anderen Leistungen zur sicherung des Lebensunterhalts irgendwie kürzen?! Warum kann einem da nie jemand eine richtige Auskunft geben? Ist das in jedem Bundesland gleich?

Codeman
26.03.2008, 19:55
Hallo ichich,

mit den anderen Leistungen zur sicherung des Lebensunterhalts meinst du doch sicherlich den regelsatz oder ? Nein die Höhe wird beibehalten.

Wichtig wäre auch zu wissen,wie alt ihr/du bist.Weil auch hier gibt es Unterschiede.Bei unter 25 Jährigen gibt es sehr harte Auflagen,weshalb ein Umzug überhaupt genehmigt wird.

Ist das in jedem Bundesland gleich?

Um das zu beantworten muss man sich diese Mischung "ARGE" genau anschauen.Für den regelsatz und die Vermittlung usw. ist die Bundesagentur,die mit in der ARGE sitzt,zuständig.Für Kosten der Unterkunft und andere damit in Verbindung stehende Dinge ist die zuständige Kommune oder auch der Landkreis usw. zuständig.

Leider schwankt die Angemessenheit einer Wohnung immer von Kreis zu Kreis,bildlich gesprochen,heisst das,dass die Angemessenheit in der Uckermark anders ist als im Havelland oder in Potsdam-Mittelmark.

MfG
Codeman

ichich
26.03.2008, 20:07
Also ich bin zwar noch unter 25 aber da wir zu dritt sind und eine kleine Familie dürfte das ja kein Problem sein. Die Kosten für die Wohnung sind auch in unserem Normbereich, wie gesagt wir haben ja extra die Angemessenheit bestätigen lassen.
Vielleicht ist es ja auch noch wichtig das einer von uns eine Arbeitsstelle hat, aber geringverdiener ist und daher die Miete und Geld für mich noch vom Amt kommt.

StephanK
27.03.2008, 07:49
Seit Ihr darauf angewiesen, dass die Umzugskosten von der ARGE übernommen werden und/oder, dass sie ein Darlehen vergibt, damit ihr eine Kaution für die neue Wohnung bezahlen könnt?
Wenn beides nicht so ist könnt Ihr auch ohne die Zusicherung von der ARGE umziehen. Die Miete der neuen Wohnung muss sie in jedem Fall übernehmen, da sie niedriger ist als die der bisherigen. Nur wenn es später Mieterhöhungen geben sollte und die neue Wohnung dadurch teurer wird als die jetzige ist, gibt es Probleme, denn die jetzige Miete ist dann eine fest Obergrenze, über die nix drüber geht. Das gleiche gilt für die Heizkosten.
Darin liegt also - auf die Zukunft bezogen - ein gewisses Risiko.