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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe Rückzahlung ALG II


Pinsel
23.06.2005, 22:32
Guten Abend zusammen,

ich habe Ihr Forum grade erst gefunden und hoffe hier Hilfe zu bekommen. :sad:

Folgendes ist passiert: Ich bin/war ALG II Empfänger und habe eine neue Arbeit gefunden zum 1.5.05! Jetzt zu meinem Problem. Mein Neuer Arbetigeber zahlt immer erst zum 15. des Folgemonats. Das bedeutet ich habe das erste Geld erst am 16.06. bekommen. Jetzt habe ich folgende Frage, wie lange wird in einem solchen Fall das ALG II weiter gezahlt. Wird es nun bis zum 15.06. gezahlt oder wird mir im Juni schon mein Komplettes Gehalt angerechnet. Sollte letzteres der Fall sein habe ich durch meine Arbeitsaufnahme mehrere Hundert Euro Schulden beim Amt :-x , weil das Geld ja im voraus bezahlt wird und die Agentur für Arbeit bereits komplett für den Juni bezahlt hat. Werde ich jetzt wirklich bestraft, weil ich wieder arbeiten gehe, oder bekomme ich regulär bis zum 15.06. ALG II, da ich erst am 16.06. Geld vom Arbeitgeber bekommen habe????

Ich hoffe wirklich, dass mir jemand auskunft geben kann, da das Amt da unterschiedliche Angaben macht.

Vielen Dank im voraus

Pinsel

Betroffener
23.06.2005, 23:26
:welcome: Pinsel,

ich weiss nicht, welche unterschiedlichen Angaben Dein Amt macht, aber maßgeblich ist üblicherweise als Ende des Leistungsbezuges der Tag vor der wirklichen Arbeitsaufnahme - also in Deinem Fall der 01. bzw. 02. Mai.

Wenn das Amt Dir freiwillig einen späteren Temin anbietet, würde ich den freudig akzeptieren an Deiner Stelle.

An dieser Stelle sei aber die Frage erlaubt, warum Dein Arbeitgeber von Dir einen zinslosen Kredit erwartet durch die Gehaltszahlung 14 Tage nach Ultimo? Wird Deine Miete auch erst Mitte des Monats abgebucht?

Wenn Du nun aber aber trotz Arbeitsaufnahme noch leistungsberechtigt für ALG II sein solltest, dann gilt der Termin des Zuflußmonates.

Ich hoffe, das ist verständlich für Dich.

Pinsel
25.06.2005, 12:35
Hallo,

erstmal danke. Es ist durchaus üblich, dass Gehalt zum 15. des Folgemonats gezahlt wird. Es ist nicht gesetzwidrig und vollkommen in ordnung. Es ist halt nur nicht ganz so häufig anzutreffen, aber das kannte ich bereits aus meiner Ausbildung.

Was du sagst widerspricht jetzt aber komplett dem was das AA sagt. Früher gab es das Übergangsgeld, welches jetzt soweit ich weiß, abgeschafft wurde für Hartz IV Empfänger. Im Gegenzug übernimmt das Amt solange die Weiterzahlung, bis das erste Geld eingegangen ist vom Arbeitgeber. Das ist ja das worum es eigentlich genau geht. Ich weiß jetzt nicht genau, wie diese Regelung auszulegen ist. Und übrigens, ja ich bin weiter Berechtigt vom Amt unterstützt zu werden. Das ist ja das was mich so ärgert, auf der einen Seite bestätigen sie mir, dass ich zu wenig geld bekomme, andererseits wollen sie für meine Verhältnisse unsummen zurückfordern. Es sei noch gesagt, dass es ein Fehler vom Amt war, da ich ausdrücklich darauf bestanden habe nur Geld bis zum 15.06. zu beziehen, damit es eben zu keiner so erheblichen Überzahlung kommen konnte.

Mfg

Pinsel

Betroffener
25.06.2005, 12:58
Hallo Pinsel,

hier scheint es, daß wir auch mit den Begrifflichkeiten aufpassen müssen.

Übergangsgeld ist heutzutage eine Differenzzahlung zwischen ALG I bzw. Arbeitslosenhilfe und dem aktuellen ALG II, damit der Absturz nicht gleich ganz so hart ist.

Arbeitslosengeld I und die frühere Arbeitslosenhilfe wurden wie auch bei Lohn und Gehalt üblich nachschüssig bezahlt - also zum Ende des Monats für denselben.

ALG II (und Sozialhilfe) wird vorschüssig bezahlt (also am Anfang des Monats für den laufenden Monat.

Das ist also ein gewaltiger Unterschied und war auch einer der Gründe für die Milchmädchenrechnungs-Idee zum Jahreswechsel 2005 die ALG II Zahlungen erst ab Februar beginnen zu lassen (da die ALG I bzw. Arbeitslosenhilfe ja im Dezember bezahlt wurde). Da das eine aber für den zurückliegenden Monat gedacht war und das neue für den laufenden Monat wäre das natürlich Unsinn gewesen und hätte die arbeitslosen Menschen massiv belastet.

Wenn Du nun am 1. Mai die Arbeit aufgenommen hast und mehr Lohn bekommst, als Dir an ALG II + KdU zusteht nach der Bedarfsrechnung, wäre das nach meiner Auffassung überschüssige ab 1. Mai ans Amt zurück zu zahlen.

Ich habe derzeit keine Ahnung wie die sogenannte "Zuflußregelung" bei einer Arbeitsaufnahme in diesem Zusammenhang angewendet wird.

Wenn das Einkommen aus Arbeit aber den Bedarf nicht erreicht, sieht das anders aus nach meiner Meinung.

Hier müsste dann der volle Monat Mai mit ALG II + KdU vom Amt bezahlt werden und erst ab der Zahlung des Lohnes der ALGII + KdU-Anteil auf die Gehaltszahlung angerechnet werden.

Vielleicht schreibst Du uns auch mal, welche Vorstellungen das Amt hat und vor allem welche Paragraphen es dazu heranziehen möchte, statt uns hier im Nebel mit der Stange herumstochern zu lassen.

Pinsel
28.06.2005, 22:09
Hallo zusammen,

also ich werde euch erzählen, wie es ausgegangen ist, aber das wird wohl ne weile dauern, da allein das Widerspruchverfahren ewig dauert.

Trotzdem erstmal vielen Dank und ich verspreche, dass ich sag bescheid.

Gruß

Pinsel