StephanK
08.07.2006, 15:02
Gericht: Landessozialgericht Thüringen
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 08.03.06
Aktenzeichen: L 7 AS 63/06 ER
Kernaussage: Der Bezug von Arbeitslosengeld II wird durch ein Weiterbildungsstudium nicht ausgeschlossen, wenn der Studiengang einen Studienabschluss voraussetzt und deswegen die Gewährung von BAföG schon dem Grunde nach nicht möglich ist.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=55918) des Beschlusses
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 08.03.06
Aktenzeichen: L 7 AS 63/06 ER
Kernaussage: Der Bezug von Arbeitslosengeld II wird durch ein Weiterbildungsstudium nicht ausgeschlossen, wenn der Studiengang einen Studienabschluss voraussetzt und deswegen die Gewährung von BAföG schon dem Grunde nach nicht möglich ist.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=55918) des Beschlusses