Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tochter (26) zieht wieder ein
Nostalgia
27.03.2008, 15:31
Ich habe eine Frage:
Und zwar , ich bekomme HartzIV und wohne alleine.
Nun zieht demnächst meine Tochter (26) wieder für ein halbes Jahr zu mir, sie studiert und bekommt monatlich Unterhalt von ihrem Vater 350€. Sonst hat sie kein Einkommen.
Wird dann mein AlgII gekürzt ? Muss ich dies dem Jobcenter melden?
Du bekommst für die Zeit, in der deine Tochter bei dir wohnt nur noch die Hälfte der Unterkunftkosten. Die andere Hälfte ist dann von deiner Tochter zu zahlen.
Sonstige Abzüge hast du dann nicht zu befürchten.
Nostalgia
28.03.2008, 09:50
Ja und dann hat meine Tochter nur noch 175 Euro für sich, und ich 175€ weniger....
das kann doch nicht sein oder?
VIERZEHNNOTHELFER
28.03.2008, 11:27
wo würde sie sonst nur 175 zahlen? Sie gibt Dir ja die 175,
Du hast nicht weniger, das ist schon richtig so. Wieso bekommt sie so wenig Unterhalt?
Wo hat deine Tochter denn gewohnt? Musste sie da keine Unterkunft bezahlen?
Es ist nunmal so, dass du nur noch die anteilige Miete für dich bekommst so lange deine Tochter bei dir lebt.
Nostalgia
28.03.2008, 20:56
Wo hat deine Tochter denn gewohnt? Musste sie da keine Unterkunft bezahlen?
Es ist nunmal so, dass du nur noch die anteilige Miete für dich bekommst so lange deine Tochter bei dir lebt.
meine Tochter bekommt bis jetzt noch das Kindergeld dazu und die 350€ sind von ihrem Vater,im Moment wohnt sie in einer WG, zahlt auch alles selber von ihrem bisschen Geld,
sie studiert bis März 09 und solange kann sie auch kein HartzIV bekommen.
Sie zieht von Oktober bis nächsten März zu mir..
Aber es kann doch nicht sein dass zwei erwachsene Menschen dann so wenig bekommen, also ich die 347 und nen Teil der Miete, und meine Tochter muss von ihren läppischen 350€ auch noch 175€ an mich zahlen, weil ich sonst nicht mehr überleben kann,
das kann doch nicht sein und wenns wirklich so ist , na dann muss ich mir was anderes überlegen......
StephanK
28.03.2008, 21:06
Als Studentin kann und wird sie wahrscheinlich BAföG bekommen; in diesem Rahmen erhält sie € 44.- im Monat für ihre Unterkunftskosten, und den Rest kann sie vom Alg II-Träger erhalten, obwohl sie kein Alg II bekommt und ihr - wegen des Studenten-Status - auch keines zusteht. Bitte beim Alg II-Träger nach dem entsprechenden Formular fragen für den Zuschuss zu den Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 7 SGB II.
Nostalgia
28.03.2008, 21:18
Als Studentin kann und wird sie wahrscheinlich BAföG bekommen; in diesem Rahmen erhält sie € 44.- im Monat für ihre Unterkunftskosten, und den Rest kann sie vom Alg II-Träger erhalten, obwohl sie kein Alg II bekommt und ihr - wegen des Studenten-Status - auch keines zusteht. Bitte beim Alg II-Träger nach dem entsprechenden Formular fragen für den Zuschuss zu den Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 7 SGB II.
Bafög bekommt sie nicht......aber 44€ ist ein bisschen wenig.....dann fehlen uns ja sozusagen immer noch 131€ ...
StephanK
28.03.2008, 21:53
Wenn sie - warum auch immer - kein BAfög erhält, dann ist leider auch der erwähnte Zuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB II ausgeschlossen. :cry:
VIERZEHNNOTHELFER
29.03.2008, 08:10
warum bekommt sie so wenig Unterhalt?
Sie kann doch nirgends billiger wohnen als
bei Dir für 175 Euro, die muß sie Dir in jedem Fall geben.
StephanK
29.03.2008, 08:25
warum bekommt sie so wenig Unterhalt?Das könnte z.B. an der begrenzten Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten liegen...
Ihr BAföG-mäßiger Bedarf würde aber schon bei € 397.- liegen, so dass auch bei Anrechnung des Unterhalts ein BAföG-Restbetrag von € 47.- zustehen würde, wenn sie nicht die Förderungshöchstdauer überschritten hat (was bei einem Alter von 26 sein könnte).
Den Rest könnte sie im Fall des BAföG-Bezuges, wie schon erwähnt, vom Alg II-Beträger erhalten.
Der unbekannte Umstand ist eben, warum sie kein BAföG erhält...
Nostalgia
29.03.2008, 10:12
warum bekommt sie so wenig Unterhalt?
Sie kann doch nirgends billiger wohnen als
bei Dir für 175 Euro, die muß sie Dir in jedem Fall geben.
Ja klar, aber dann hat sie für sich nur 175 Euro im Monat, das ist für eine 26-jährige doch ein bisschen wenig , sie braucht auch immer einiges an Material für ihr Studium.
Ich denke wenn zwei Erwachsene zusammen wohnen dann stehen jedem 312€ zu ?
Ihr Vater zahlt ihr eben nur 350 Euro im Monat......
Nostalgia
29.03.2008, 10:13
Das könnte z.B. an der begrenzten Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten liegen...
Ihr BAföG-mäßiger Bedarf würde aber schon bei € 397.- liegen, so dass auch bei Anrechnung des Unterhalts ein BAföG-Restbetrag von € 47.- zustehen würde, wenn sie nicht die Förderungshöchstdauer überschritten hat (was bei einem Alter von 26 sein könnte).
Den Rest könnte sie im Fall des BAföG-Bezuges, wie schon erwähnt, vom Alg II-Beträger erhalten.
Der unbekannte Umstand ist eben, warum sie kein BAföG erhält...
Sie erhält kein Bafög weil es geheissen hat sie kann ja bei ihrem Vater wohnen, so einfach ist das.......er verdient zu viel aber zahlt ihr eben nur die 350€...
VIERZEHNNOTHELFER
29.03.2008, 10:36
dafür kann aber der Staat nichts. Sie muß es vom Vater fordern.
StephanK
29.03.2008, 10:54
Ich denke wenn zwei Erwachsene zusammen wohnen dann stehen jedem 312€ zu ?Eben nicht, wenn einer der beiden Erwachsenen Student ist und als Student keinen Anspruch auf Alg II hat. Dann bekommt nur der andere Erwachsene, in diesem Fall Du, € 312 (+ den eigenen Anteil an den Kosten der Unterkunft).
Ihr Vater zahlt ihr eben nur 350 Euro im Monat......Dazu hat Vierzehnnothelfer schon ganz zutreffend geschrieben, dass sie sich dann an den eigenen Vater halten muss und nicht an den "Vater Staat", denn der springt nur in zweiter Linie ein (Subsidiarität). Der Vater schuldet ihr den kompletten Unterhalt und damit mehr als nur € 350. Diesen Anspruch muss sie auch geltend machen.
Nostalgia
29.03.2008, 10:59
Eben nicht, wenn einer der beiden Erwachsenen Student ist und als Student keinen Anspruch auf Alg II hat. Dann bekommt nur der andere Erwachsene, in diesem Fall Du, € 312 (+ den eigenen Anteil an den Kosten der Unterkunft).
Dazu hat Vierzehnnothelfer schon ganz zutreffend geschrieben, dass sie sich dann an den eigenen Vater halten muss und nicht an den "Vater Staat", denn der springt nur in zweiter Linie ein (Subsidiarität). Der Vater schuldet ihr den kompletten Unterhalt und damit mehr als nur € 350. Diesen Anspruch muss sie auch geltend machen.
Tja das macht sie leider nicht, sie möchte keinen Ärger oder traut sich das auch nicht......weil freiwillig zahlt er nicht mehr....
Dann muss ich mal sehn wie wir das alles regeln, vielen Dank für die Antworten:)
StephanK
29.03.2008, 11:53
Tja das macht sie leider nicht, sie möchte keinen Ärger oder traut sich das auch nicht......weil freiwillig zahlt er nicht mehr....Ich dachte mir schon so halb, dass da ein menschlich-persönliches Problem dahinter steckt.
Es ist ja nicht so, dass sie ihn gleich verklagen müsste, sondern sie kann ja erst mal versuchen, ihm die Lage einschließlich seiner Unterhaltspflicht "im guten" zu erläutern. Aber wenn er sich stur stellt, wird ihr letztlich nichts anderes über bleiben, als den ihr zustehenden Unterhalt gerichtlich geltend zu machen. Dabei kann ich nur hoffen, dass sie ihr Studium einigermaßen zügig absolviert, denn anderenfalls hätte der Vater womöglich einen Grund, den Unterhalt zu verweigern... :shock:
Nostalgia
29.03.2008, 15:45
Ich dachte mir schon so halb, dass da ein menschlich-persönliches Problem dahinter steckt.
Es ist ja nicht so, dass sie ihn gleich verklagen müsste, sondern sie kann ja erst mal versuchen, ihm die Lage einschließlich seiner Unterhaltspflicht "im guten" zu erläutern. Aber wenn er sich stur stellt, wird ihr letztlich nichts anderes über bleiben, als den ihr zustehenden Unterhalt gerichtlich geltend zu machen. Dabei kann ich nur hoffen, dass sie ihr Studium einigermaßen zügig absolviert, denn anderenfalls hätte der Vater womöglich einen Grund, den Unterhalt zu verweigern... :shock:
Na gottseidank ist sie nächstes Jahr im März fertig mit ihrem Studium und will dann sowieso ins Ausland gehn, dann müssen wir das eben irgendwie hinkriegen das halbe Jahr....wird schon irgendwie gehn....
nochmals vielen Dank für die Hilfe hier:):)
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