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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie weit geht der Zwang


Sparrow
24.06.2005, 00:34
Hallo,

musste leider heute den ALG II Antrag ausfüllen und habe jetzt ein großes Problem.
Wir sind ein Haushalt mit 2 Kindern, d.h., meine Frau, ich, meine knapp 2 Jährige Tochter und mein 4 Wochen alter Sohn. Wir wohnen in Braunschweig, in einer knapp 75qm großen 3 Zimmer Wohnung. Nach ersten Recherchen muß ich feststellen das unsere Wohnung wohl zu teuer seien wird. Wir zahlen momentan 720€ warm. Dies beinhaltet 60€ Heizkosten. Das Amt wird diesen Betrag wohl nie und nimmer zahlen. Da wir hier jedoch nicht wegwollen stellt sich meine Frage wie folgt:
Wieviel zahlt das Amt ca ???? Kann ich den Rest selber drauflegen ohne damit rechnen zu müssen das mir das Amt naheliegt auszuziehen.

Danke im vorraus

Betroffener
24.06.2005, 02:29
:welcome: sparrow,

für 4 Personen stehen Euch maximal 90 m² bzw. 4 Räume zu. Braunschweig liegt in der Mietstufe 4 (also preislich schon recht hoch).

Ich habe keine Ahnung, nach welchen Kriterien die Miethöhe in Niedersachsen (insbesondere Braunschweig) bemessen wird.

Dies erfragst Du am Besten im Rathaus bzw. bei der Wohngeldstelle, welche Sätze hier für ALG II Empfänger gelten pro m² für Miete + Nebenkosten sowie separat für Heizung.

Falls die Wohngeldtabelle herangezogen werden sollte, wäre (nach der mir vorliegenden Tabelle) die maximale Obergrenze für 4 Personen mit max. 90 m² bei 545 € (und ich denke zzgl. Heizung). Für die Heizkosten wird meist ein Betrag zwischen 0,80 € bis 1 € je m² in Ansatz gebracht
In diesem Fall wäre Deine Wohnung 115 € zu teuer.

Das muss aber nicht so sein - deshalb also selber erkundigen, wie die regionalen Sätze sind. Bei der WOhngeldtabelle ging es ja eigentlich darum, wieviel Wohngeld als Zuschuss jemand bekommen konnte - was etwas anders ist wie die tatsächlichen Mietkosten.

In den ersten 6 Monaten ALG II müssen die tatsächlichen Kosten bezahlt werden.
Erst danach darf überhaupt erst eine Aufforderung zur Reduzierung der Kosten der Unterkunft kommen. Das Amt legt Dir nicht nahe auszuziehen.
Es fordert zur Reduzierung der Kosten bei den KdU auf.
Und auch hier gibt es viele Möglichkeiten, das zu verzögern, wenn kein preiswerterer Mietraum zur Verfügung steht und/odere andere wichtige Gründe dagegen stehen. Auch mit den beiden kleinen Kindern hättet ihr hier etwas Spielmöglichkeiten.

Zum Auszug kann also keiner gezwungen werden, was er aber irgendwann durch Kürzung der KdU Zahlungen dann aber doch muß, weil das Geld nicht mehr reicht.