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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Warmwasserabschlag von 18 % der Heizkosten


StephanK
09.07.2006, 12:43
Gericht: Hessisches Landessozialgericht
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 24.04.06
Aktenzeichen: L 9 AS 39/06 ER

Kernaussage: Wenn - z.B. bei Gasthermen - die Heizung gleichzeitig für die Warmwasserbereitung sorgt, ist von den Heizkosten ein Abschlag vorzunehmen, der entsprechend § 9 Abs. 3 Satz 4 der Heizkostenverordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__9.html) mit 18 % anzusetzen ist, wenn die zur Warmwasserbereitung dienende Wärme nicht gesondert gemessen wird.

Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=55194) des Beschlusses (Es handelt sich nicht um das Hauptthema des Beschlusses; siehe letzter Absatz der Begründung.)