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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ARGE verlangt über 16.000 Euro "Rückzahlung" ...


Soulbridge
29.03.2008, 18:12
Hallo leute,

ich bin neu hier und habe ein Problem...
Ich habe hier einiges gelesen, finde es toll, was ihr hier macht und hoffe, daß mir jemand helfen kann.

Da ich hier neu bin: Vorgeschichte

Ich wurde 1966 geboren und gehöre damit zur Generation, der mit der Auflösung des Generationsvertrages doppelt Rente zahlen muß... die staatliche Rente und für sich selbst wurde die Einzahlung in eine private Rente gefordert.

Aus der staatlichen Rente darf ich mit 65 Jahren in etwa mit 50 Euro Auszahlung im Monat rechnen. Das reicht nicht ganz zum überleben....

Also zahlte ich brav noch zusätzlich in eine private Rentenvorsorge ein.
Riesterrente gab es noch nicht und bis heute kann ich auch nicht nachvollziehen, was die Riesterrente bringen soll. Die Riesterrente ist ebenso staatlich, wie die ohnehin staatliche Rente, in die man per Steuern einzahlen muß. Wenn das Argument der Politiker ist, man solle sich privat versichern, weil vom Staat wegen Überschuldung keine ausreichende Auszahlung im Rentenalter stattfinden wird, wie kann es dann bei der Riesterrente anders sein? Aber wie gesagt, als ich mich zwangsweise um eine private Altervorsorge kümmern mußte, gab es auch noch keine Riesterrente.
Da ich erst spät mit einer Renteneinzahlung anfangen konnte, mußte ich einen möglichst guten Weg finden und man empfahl mir einen Rentenfond.

Mit 65 Jahren sollte ich dann eine monatliche Rente von insgesamt 1500 Euro erzielen können. Meine private Altersvorsorge ist also meine einzige Altersvorsorge.

1998, vor meiner Arbeitslosigkeit, hatte ich eine Erfindung gemacht, ein Unternehmen gegründet, 14 Mitarbeiter eingestellt und irgendwie war alles wie eine große Familie... mit viel Idealismus... und freudigen Erfolge für uns alle.

Dann kam die Wirtschaftskrise in Deutschland, versprochene Investitionen wurden wieder zurückgenommen und andere Unternehmen verfolgten die gleiche Idee, wie wir.

Zur Rettung der Situation verstärkte ich meine Arbeit in Forschung und Entwicklung und entschied mich, dafür auf meine Geschäftsführerposition zu verzichten und sie einem Kaufmann zu überlassen. Unser Investor verlangte einen Interems-Manager und die Katastrophe nahm ihren Anfang. Der neue Manager schlug Keile zwischen die Firmen-Angehörigen, plante Entlassungen und erpresste Gesellschaftsanteile und Geld. In letzter Minute und gegen alle Widerstände des Beirates konnte ich ihn endlich loswerden. Nun gab ich einem jungen Wirschafts-Studenten, den ich zur Unterstützung des Managers eingestellt hatte, die Chance, als Geschäftsführer tätig zu werden...

Ich wurde von ihm entlassen...

Außerdem entließ er 12 weitere Mitarbeiter, transferierte die Technologie in ein neu gegründetes Unternehmen, entledigte sich somit allen Gesellschaftern und Investoren, klaute das Recht über das Patent und versuchte mich der Firmenspionage und des Diebstahls zu bezichtigen.

Ich verlor alles. Arbeit, Arbeitsrecht, Firma, Patent, Miets-Haus, Familie,...
Ich mußte mit ein paar Tüten voller Beweise in den Untergrund flüchten, bis ich meine Beweise bei Anwälten vorlegen konnte, um wenigsten eine Chance vor Gericht zu haben. Das Arbeitsamt zahlte ein 3/4 Jahr erst mal garnix, so das ich quasi obdachlos war, hätte ich nicht eine Frau kennen gelernt, zu der sich eine Liebesbeziehung entwickelte und die mir Unterschlupf gewährte.

2004 hatte ich dann endlich wieder eine Wohnung.
Mit der Nachzahlung von der Arge konnte ich mich dann auch wieder einrichten.... ich hatte nicht einmal mehr ein Löffel...
Die ersten Anwälte, die ich hatte, waren katastrophal. Den letzten bekam ich dann über einen Freund vermittelt und so erhielt ich wieder mein Arbeitsrecht und das gleiche Recht über mein Patent, wie die anderen. Mehr, war nicht mehr zu retten.

Aber was ich die ganze Zeit noch bewahrt hatte und wo ich nie dran gegangen bin, das war mein Rentenkonto. Egal, was auch passiert, so dachte ich mir, wenigstens habe ich die Gewissheit, eines Tages, wenn ich 65 Jahre alt bin, werde ich ein Dach über dem Kopf haben und kein Hunger leiden. Das gab mir Hoffnung. Auf meinem Rentenfond waren inzwischen 14.000 Euro.... und ich hatte es geschafft, letzten Endes, ohne Schulden zu sein.
Durchaus eine Chance, noch einmal neu anzufangen, wenn auch mit immerhin schon 39 Jahren.

Dann wurde im Jahre 2005 HARTZ IV eingeführt....

Ursache meines jetzigen Problems:

2005: Wie Hundert-tausend andere Arbeitslose auch, stand ich bei der Einführung von HARZ IV in einer Schlange vor dem Arbeitsamt, die weit bis auf die Straße reichte. Wir alle sollten alle möglichen Unterlagen abgeben. Das alles wurde stehend vor einem der vielen Pulte abgefertigt.
Ich brachte alles mit, was ich hatte und informierte die Angestellten komplett über meine wirtschaftliche Lage. Über meine Wohnung, Girokonto, Rentenkonto, Krankenversicherung usw.
Ich hatte damals gehört, das Vermögende (ich dachte damit wären Reiche gemeint), gegebenenfalls keinen Anspruch auf Sozialhilfe mehr haben sollten. Fand ich irgendwie auch logisch. Als Millionär kann ich von meinen Zinsen leben und brauche wirklich kein zusätzliches Sozialgeld.
Wie dem auch sei, die Angestellte überprüfte alle meine Angaben, erklärte mir, daß Wohnung und Motorrad ok seien, auf meinem Rentenkonto nicht gerade viel ist, Girokonto leer usw... es sei alles in Ordnung.
Ich wollte mir das gerne schriftlich geben lassen (ich dachte da nicht an Einzelbestätigung aller einzelnen Angaben, sondern nur an ein allgemeines "OK"), aber dazu hatte sie keine Zeit. Stattdessen versicherte sie mir, ich würde in ein paar Wochen sowieso eine schriftliche Bestätigung erhalten, andernfalls solle ich mich noch mal melden. Später hieß es dann, man soll erst einmal von weiteren Nachfragen absehen, da zu viel zu tun ist.
Ich erhielt dann schließlich auch eine Bestätigung, daß alles in Ordnung sei und ich ALG erhalten würde. Es gab hier keine Aufführung der einzelnen Unterlagen, sondern eben nur die Zusage und was bezuschußt wird und was nicht. Demnach, so dachte ich, ist alles in Ordnung.... prima.


2008:
Ich komm garnicht mehr hinterher, was für mich alles teurer wird, während die ARGE gleichzeitig alles immer weiter kürzt. Darum jetzt den wichtigsten Punkt:

Ein Brief vom "JobCenter":
"Im Ramen des automatischen Datenabgleichs habe ich Meldung darüber erhalten, dass Sie im Jahr 2005 Zinseinnahmen ... hatten. Diese Tatsache war mir bisher nicht bekannt..."

Moment. Das ist mein Rentenkonto. Wieso ist ihnen das nicht bekannt? Sie haben offensichtlich die Unterlagen verschludert, was sie jedoch nicht zugeben.

Inzwischen weiß ich, dass schon öfter Unterlagen bei der ARGE verloren gingen und inzwischen habe ich auch den Dreh raus, wie ich den Sachbearbeitern meistens eine Bestätigung der Abgabe meiner Unterlagen aus dem „Kreuz“ leiern kann. Aber damals… keine Chance. Auch war mir damals noch nicht klar, worauf ich hätte achten sollen, schließlich gab es nichts ersichtliches, was mich dazu hätte veranlassen können, in irgendeinem dieser Abläufe ein Risiko oder Fehler erkennen zu können. Mein Vorstellungsvermögen reicht nur bis zu einem gewissen Absurditätsgrad, und so überrasche mich auch dieser Brief sehr.

Ich mußte ihnen also noch einmal alles über meinen Rentenfond zusenden.

Ergebnis:
ich hätte angeblich alle Leistungen ab 2005 zu Unrecht bezogen.
Mein überstiegenes Vermögen
am 01.01.2005: ca. 1.400 Euro
am 01.07.2005: ca. 800 Euro
am 01.01.2006: ca. 200 Euro

(Anmerkung: Ja, mein Rentenfond ist glücklicherweise leider so tief gefallen, daß ich zuletzt unterhalb des neuen Freiheitsbetrages gefallen bin, andernfalls müßte ich jetzt einige 10.000 Euro mehr zurückbezahlen.... bei einer gesamt Renteneinlage von 14.000 Euro. Rente! Nachweislich niemals angerührt)

Rückforderung jetzt: ca. 16.500 Euro

Begründung ARGE: "Sie haben ... über Vermögen verfügt, welche zum vollständigen Wegfall ihrer Bedürftigkeit geführt hätten, wenn Sie diese dem JobCenter bei Antragsstellung angezeigt hätten."

Jaja, na klar:
1. hatte ich sie über mein Rentenanlage informiert und die bisherige Höhe der ersparten Renteneinlage ist für einen 42 Jährigen wirklich nicht gerade hoch.

2. Es ist jawohl absoluter Unsinn, daß es zum vollständigen Wegfall meiner Bedürftigkeit geführt hätte, wenn ich meine Rentenanlage für 1.400 Euro zerstört hätte. Sie tun so, als hätte ich mit 1.400 Euro die Kosten von 16.500 Euro selbst tragen können. Da hätte ich ja von Minus!!! -15.100 Euro leben müssen. Was für eine absurde Frechheit.

3. Wie können sie mich für 16.500 Euro verantwortlich machen, wenn meine gesamte bisher ersparte Renteneinlage nur 14.000 Euro sind? Wie absurd ist das denn?

Erst verlangte der Staat, ich solle eine private Rentenvorsorge treffen und nun werde ich dafür bestraft, indem sie nicht nur meine komplette Rente konfiszieren, sondern darüber hinaus mich noch mit 2.500 Euro verschulden.
Damit bin ich sogar schlechter gestellt als andere HARTZ IV Empfänger, die keine private Rentenvorsorge getroffen haben und darüber hinaus werde ich nun definitiv mit 65 keine Rente haben und somit dem Staat schließlich mit etwa 288.000 Euro auf der Tasche liegen. Für 16.000 Euro, die sich mich jetzt berauben, entstehen für sie letzten Endes Kosten in Höhe von 288.000 Euro? Und ich bin nur einer von Millionen, der auf Anraten des Staates seine gesamten Ersparnisse vergebens in die Rente gesteckt hat, um durch HARTZ IV dann alles zu verlieren. 288.000 x 1 Millionen... kann mal jemand ausrechnen, wieviele Milliarden das Deutschland kostet...? Ein Irrsinn, der niemals bezahlt werden kann. Es wird in 20 Jahren Millionen von obdachlosen Rentnern geben, denen man die Rente wegnahm. Gott stehe uns bei...

Wie hätte ich damit rechnen sollen?
Auf soviel Dummheit und Absurdität kann man doch gar nicht kommen....

ARGE:
"Mit den nachgewiesenen Vermögensverhältnissen sind Sie nicht hilfebedürftig im Sinne des § 9 SGB II, so dass ein Anspruch auf Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht mehr besteht."

Hä?
SGB II, Kapitel 2, § 9 beinhaltet folgende Formulierung:
"(1) hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, ... nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und mitteln, vor allem nicht

...

2. aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen

sichern kann...."


Um nur mal den ersten Antrag zu nehmen (vom 01.01.2005 bis 30.06.2005):
(nach den Berechnungen der ARGE)
Lebensunterhalt, den sie von mir rückfordern: ca. 6000 Euro.
das zu berücksichtigende Vermögen: ca. 1.400 Euro
Also, meiner Meinung nach ist das zu berücksichtigende Vermögen zum Zeitpunkt des Antrages nicht ausreichend, um den Lebensunterhalt für den Zeitraum des Antrages zu sichern. Nach §9, Kapitel 2, SGB II ist meiner Meinung nach der Status der Hilfebedürftigkeit erfüllt. Das interessiert die Arge aber offensichtlich nicht im Geringsten....

ARGE:
"Die fehlerhafte Bewilligung ist erfolgt, weil die in ihrem Anträgen vom 1. ... 2. ..., 3. ... zumindest grob fahrlässig falsche und unvollständige Angaben gemacht haben (§45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X"

Was für ein Unsinn. Ich hatte, wie es die Antragsvorlagen verlangten, jeweils angekreuzt, daß es keine Veränderung gab. Das ist völlig korrekt. Ich hatte mein Rentenkonto angegeben und ging natürlich davon aus, daß sie es noch wissen. Und es gab eben keine Veränderung. Was hätte ich denn sonst ankreuzen sollen? Sollte ich vielleicht alle alten Daten jedes Mal neu eintragen, für den Fall, daß sie die Unterlagen inzwischen vielleicht verschlammt haben könnten? Bin ich jetzt auch noch dafür verantwortlich, wenn ich ihre Formulare so ausfülle, wie sie es vorgeben? Hallo? Das ist doch nur Verarschung...

ARGE:
"Nach meinen Erkenntnissen war Ihnen außerdem auch bekannt, dass die Bewilligung fehlerhaft war. Die Rücknahme der Bewilligungsentscheidung kann daher auch auf § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB X gestützt werden."

Wie kommt er darauf? Nach welchen Erkenntnissen? Wie hätte mir denn bekannt sein können, daß die Bewilligung fehlerhaft war? Selbst jetzt empfehlen sie noch im Fernsehen, man solle sich privat Rentenversichern und am besten mit Rentenfonds. Erwarten die von mir, daß ich der Sachbearbeiterin nicht glaube, obwohl es sich mit allen Informationen aus den Medien und dem gesunden Menschenverstand deckte? Muß ich besser sein als die Sachbearbeiter, die Gesetze so gut kennen wie ein Anwalt und trage ich die Verantwortung dafür, wenn die Sachbearbeiter keine Beweise herausgeben und dann auch noch Unterlagen verschlampen? …. Außerdem… Hat die ARGE mit dieser Anmerkung jetzt eigentlich zugegeben, dass ihre Bewilligung fehlerhaft war?

Als ich bei der Einführung von HARZ IV alle meine Unterlagen vorlegte, hatte ich eher die Befürchtung, daß ich vielleicht kein Fahrzeug haben darf, nicht, daß man so dumm sein würde, mir meine Rente wegzunehmen und man mich deshalb sogar zum Verbrecher erklärt, enteignet und in die Überschuldung treibt, damit ich dem Staat dann als Rentner auf der Tasche liege. Wenn ich wirklich irgendwas geahnt hätte, hätte ich doch mein Konto aufgelöst und das Geld lieber selbst verbraten...

Es ist alles so absurd...

Eins ist mir jetzt auf jeden Fall klar:
Egal, welche Art der Rentenvorsorge man treffen möchte, schon aufgrund des niedrigen Freibetrages ist es niemals möglich, einen Betrag anzusparen, der für die Rente ausreichend ist. Es sei denn, man kann garantieren, niemals HARZ IV – bedürftig zu werden. Man muß sich also entscheiden: Entweder Rente oder ALG II. In 20 Jahren wird man als Rentner, nach den heutigen Gesetzen, also definitiv HARTZ IV - Empfänger sein und das Angesparte geht vollständig an den Staat. Wenn Ihr die Diäten der Politiker erhöhen wollt, könnt ihr auch gleich einen Check an sie ausstellen. … Ist derselbe Effekt…Für sie, wie auch für Euch. Im falle eines Verwaltungsfehlers hängt es davon ab, in welchem Zeitraum der Fehler erkannt wird. Entsprechend der Länge des Zeitraumes könnten schnell auch Rückforderungen in Millionenhöhe entstehen, auch wenn das tatsächlich vorhandene Vermögen nur insgesamt 5 Euro beträgt. Das ist kein Witz. Ich habe deren Form der Berechnung einfach mal genommen und deren Prinzip auf einen Zeitraum von einigen Jahren verlängert. Mathematisch gesehen ist deren Rechenprinzip völlig falsch, aber es interessiert keinen. Ich kann es immer noch nicht fassen.... was machen die bloß mit der ganzen „Kohle“? Ob sie die fetten Gewinne wohl ansparen, damit sie in 20 Jahren den Millionen obdachlosen Rentnern, denen man zur Zeit die Rente klaut, dann HARZ … V … anbieten können…? Wahrscheinlich werden wohl eher genauso viele Rentner nicht mehr als Rentner bezeichnet, wie heutzutage Arbeitslose nicht mehr unter die Kategorie Arbeitslos fallen… Heute sind ja selbst Überschuldete Vermögende und Obdachlose, 1 Euro-Jobber, wie auch 400 Euro-Jobber nicht arbeitslos… Man kann die Arbeitslosenzahl eben auch durch Neudefinition und Ignoranz heruntersetzen…. Wie sagte Norbert Blüm sinngemäß:“ Wirtschaftlicher Aufschwung bei gleichzeitiger Kostenerhöhung und Lohnsenkung… das hat´s noch nie gegeben.“

So und nun stehe ich da:
1) Die Arge behauptet über mein Rentenkonto nicht informiert gewesen zu sein und ich kann nicht beweisen, daß sie meine Unterlagen verschlammt haben.
Wie auch? Ich konnte damals auch nicht ahnen, daß es da ein Problem geben könnte und bis heute müssen die Mitarbeiter nichts an Beweisen herausgeben oder irgendetwas bestätigen. Wenn sie es tun, ist es freiwilliges "Good-Will", keine Verpflichtung. Es gibt dafür keinen Arbeitsplan oder wie die Sachbearbeiter selbst immer wieder sagen: "Das ist in unserem Hause nicht vorgesehen." Das ist heute noch so.

2) Ich kann auch nicht beweisen, daß ihre Beratung offensichtlich falsch war. (Meine Videokamera hatte ich leider vergessen.)

3) Ich kann auch nicht beweisen, nicht geahnt zu haben, daß vielleicht irgendetwas falsch gelaufen ist. Ich weiß zwar nicht, wie ich damals darauf hätte kommen sollen, aber das ist kein Beweis.

4) Ich kann nicht beweisen, daß es keine Böse Absicht war, obwohl man sich fragen müßte, wenn ich so böse war und alles so gut wußte, warum habe ich dann weiterhin an meinem Rentenkonto festgehalten, statt es aufzulösen? Aber das interessiert ja niemanden.

5) Die Arge verlangt aus völlig absurden Gründen von mir eine "Rückzahlung" in einem Wert, den ich niemals hatte und selbst dann nicht aufbringen kann, wenn ich meine gesamte Rente dem Staat schenke. Ob ich die Schulden irgendwann einmal bezahlen kann, weiß ich nicht und ich weiß nicht wie. Und wer weiß, was sie noch alles fordern werden. Das kommt ja immer „Häppchenweise“. „Erst mal sichern und dann nachschlagen…“

6) Alle Anwälte oder Behörden, die ich bisher konsultierte, wollen mir nicht helfen. „Da kann man nichts machen…“ „Ist doch korrekt so…“ Na klar, ist ja auch nur mein ruiniertes Leben, was ich eigentlich wieder aufbauen wollte. Es soll also richtig sein und ich soll es hinnehmen, wenn man mir das letzte Stückchen Teppich unter den Füßen wegzieht und das nur, weil ich so blöd war, mit einer privaten Rentenvorsorge nicht dem Staat auf der Tasche liegen zu wollen? Ich habe nicht mal ein Bruchteil dessen zurückbekommen, was ich an Arbeitslosen- und Sozialgeld bezahlt habe. Auch von meinen staatlichen Renteneinzahlungen bekomme ich kaum was zurück. Meine private Rente soll ich dem Staat nun auch ohne Gegenleistung schenken. Und jetzt kostet mich die Arbeitslosigkeit sogar noch einmal extra Geld, wofür ich mich verschulden soll. Na klar, worüber beschwere ich mich überhaupt…?


So, wie es momentan aussieht, soll mir nicht mal mehr das Hemd gehören, was ich trage. Ich dachte immer, einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche fassen. Irrtum. Mann kann jemanden immer noch überschulden. Nach dem Beschluß der Arge wäre ich dann Überschuldet, sodaß, wenn ich eines Tages wieder Arbeit habe, ich für den Staat arbeiten muß, um die Schulden zu bezahlen. Laut "Sozialgesetz" muß ich wohl immer meine Unschuld beweisen und wegen der Einführungsphase von HARTZ IV werden bis 2010 auch keine Verfassungsklagen zugelassen, womit ich wohl im Prinzip entrechtet bin, wenn ich das richtig verstehe. Wie praktisch. Ist das etwa Absicht?
Enteignung, Verschuldung, Entrechtung, Lohnverbot, immer weitere Kürzungen von Lebenshaltungskosten, schon lange unter dem Existenzminimum, Ablehnung von Umschulungsmaßnahmen. Ich weiß nicht, wievielen es genauso geht, wie mir. Wahrscheinlich vielen. Wir sollten alle ein T-Shirt tragen "Sklave".

Ok, es ist wohl nicht zu übersehen, daß ich ziemlich frustriert bin über meine Ohnmacht zur Ungerechtigkeit und meine Lage, die mir ziemlich hoffnungslos erscheint. Wenn ich schon als Melk-Kuh missbraucht werde, möchte ich wenigstens ausreichend Futter bekommen…

Gibt es jemanden, der mir in dieser Sache irgendwie helfen kann?

Ich hoffe, Ihr verzeiht mir meine hoffentlich nachvollziehbare Emotionalität.
Ich bin auch nur ein Mensch.

lieben Gruß und Danke
Soulbridge

StephanK
29.03.2008, 19:54
:welcome: SoulbridgeIch hoffe, Ihr verzeiht mir meine hoffentlich nachvollziehbare Emotionalität.
Ich bin auch nur ein Mensch.Schon o.k., aber es wird dadurch leider schwierig, die "nüchternen Fakten" herauszudestillieren.

Wenn ich's nicht überlesen habe hast Du an keiner Stelle verraten, wie diese Geldanlage genau ausschaut (und ich verstehe leider nix von Rentenfonds und bin überhaupt kein Experte für Geldanlagen), wobei es um einen einzigen zentralen Punkt geht: Ist dieses Geld bis zu Deinem 65. Geburtstag (oder bis zu dem Tag, an dem Du die gesetzliche Altersrente beanspruchen kannst) vertraglich so festgelegt, dass Du vorher "nicht dran kommst" oder nicht?
Wenn das so sein sollte, wäre der Rentenfonds nicht als Vermögen zu berücksichtigen und die Rückzahlungsforderung Unsinn.

Da Du nach dem 31.12.63 geboren bist, darf der Wert von Altersvorsorge-Ersparnissen bis zu € 16 750 betragen. Es dürfte also nichts als Vermögen angerechnet werden, wenn der Betrag bis zum Renteneintrittsalter festgelegt ist. Damit steht und fällt die ganze Sache.

ratsuchende
30.03.2008, 09:17
Hallo!
Ich versuche mal, zu antworten.

Möglichkeit A) Der Rentenfonds kann bis zum 65. Lebensjahr nicht verwertet werden oder die Verwertung wäre wegen der o.g. Verluste nicht zumutbar gewesen. Dann darf der Rentenfonds auch nicht als Vermögen berücksichtigt werden und bleibt außen vor. Die Rückzahlungsforderung ist unberechtigt.

Möglichkeit B) Der Rentenfonds konnte verwertet werden, wird aber als Altersvorsorgevermögen anerkannt. Freibetrag Lebensjahre x 250 EUR, jedoch max. ca. 16.000 EUR. Liegt der Wert darunter, ist die Forderung unberechtigt, liegt er darüber, müßte der darüber liegende Betrag zuerst verbraucht werden, um dann Leistungsberechtigt zu sein.

Möglichkeit C) Der Rentenfonds ist verwertbar, wird aber nicht als Altersvorsorge anerkannt (wegen der offenen Anlageform). Dann gilt ein Vermögensfreibetrag von Lebensjahre x 150 EUR, max. jedoch xy EUR.
Der Wert liegt hier wahrscheinlich über der Freigrenze, so daß das Vermögen "oberhalb" der Freigrenze erst verwertet (ausgegeben) hätte werden müssen und dann wäre wieder die Leistungsberechtigung eingetreten.

Nun aber zum eigentlichen Problem: Nach Berechnung der Arge hätten irgendwann im Jahr 2004/2005 1400 EUR erst verwertet werden müssen, bevor erneut Anspruch auf Leistung bestanden hätte. Also das wäre grob nach 2 Monaten der Fall gewesen (restliche Aspekte, wie die gemeinsame Wohnung mit der Lebensgefährtin/Freundin blende ich jetzt mal aus).
Nun verlangt aber die Arge ALLE gezahlten Leistungen seit 2004/5 zurück, obwohl bereits nach dem "Verzehr" von 1400 EUR oder etwas mehr wieder Leistungen gezahlt hätten werden müssen, also der Rest der Zeit berechtigt gewesen wäre.

Alles in allem wirst Du erst nach jahrelangem Rechtsstreit zu Deinem Recht kommen, wenn überhaupt (Bweisfähigkeit/Lebensgefährtin/Verwertbarkeit der Zinseinkünfte u.s.w. und so fort).

Wenn ich Deinen langen Beitrag aber so lese und meine Meinung oder meinen ersten Gedanken, der mir beim Lesen in den Kopf kam, formulieren darf:

Du bist ein Fall zum auswandern. Nimm Deinen Rentenfonds und lass den deutschen Staat einfach in seinem Sumpf sitzen!

Wie Du richtig erkannt hast, ist die Denkweise die durch diese Rückzahlungsforderung eindrücklich belegt wird, einfach nur krank!
Und mir wird ebenso ganz schlecht dabei, wenn ich darüber nachdenke, daß Menschen gezwungen werden, die Altersvorsorge mit 40 Jahren zu verfrühstücken, um die nächsten 20 Jahre dann mit der Aussicht leben zu müssen, im Alter arm zu sein.

Ich weiß nicht, was ich Dir wünschen soll, aber auf jeden Fall viel Erfolg...

StephanK
30.03.2008, 09:43
@ ratsuchende: So ganz kann ich Deiner Auswanderungsempfehlung nicht folgen, obwohl ich sicherlich in dem zentralen Kritikpunkt mit Dir einig gehe - und diesen sollten wir wohl schon herausarbeiten:

Beim Alg II ist der Dreh- und Angelpunkt, an dem sich die Frage entscheidet, ob ein Vermögen verwertet werden muss, die weitere Frage, ob es bis zum Erreichen der Altersgrenze unwiderruflich festgelegt ist. Wenn man vor seinen "alten Tagen" dran kommt, wird man gezwungen, es vorher zu "verfrühstücken".
Damit wird indirekt ein Zwang zu ganz bestimmten Anlageformen, z.B. Lebensversicherung mit Verwertungsausschluss ausgeübt, für den es keine wirkliche sachliche Rechtfertigung gibt.
Der Gesetzgeber hat das so geregelt, weil er "normale" Ersparnisse für "schlechte Zeiten" abgrenzen wollte von "wirklicher Altersvorsorge" und einem zumutet, die "normalen" Ersparnisse anzugreifen, bevor man auf die Sozialleistung Alg II zurückgreift.

Nun ist es aber so, dass die Entscheidung, ob ich Geld für meine alten Tage oder für schlechte Zeiten davor zurücklege, eine Entscheidung ist, die (1) ich nicht unbedingt mit dieser scharfen Unterscheidung nach Zeiträumen treffe und (2) bei der ich in jedem Fall die Freiheit haben will, eine Anlageform zu wählen, die meiner Einschätzung nach die beste Kombination von Sicherheit und Ertrag einbringt. In dieser Dispositionsfreiheit (die im übrigen auch von Art. 13 des Grundgesetzes geschützt wird) beschneidet der Gesetzgeber mich ganz erheblich, wenn er nur Geld von der Pflicht zur Vermögensverwertung ausnimmt, das in ganz bestimmten Formen und/oder auf eine ganz bestimmte Dauer angelegt ist. Er nimmt mir damit auch die Freiheit, eine für meine Altersversorgung gedachte Vermögensanlage umzuschichten, wenn ich das für sinnvoll oder gar notwendig halte und in diesem Zeitpunkt leider gerade auf Alg II angewiesen bin.

Den zentralen Kritikpunkt sehe ich also darin, dass ich gezwungen werde, (1) ganz bestimmte Formen der Geldanlage zu wählen und (2) an ihnen auch festzuhalten, so lange ich auf Alg II angewiesen bin - selbst wenn die wirtschaftliche Vernunft dafür sprechen würde, andere Anlageformen zu wählen bzw. eine Anlage umzuschichten.

Soulbridge
31.03.2008, 13:12
Vielen Dank für Eure schnelle Antwort:


Ist dieses Geld bis zu Deinem 65. Geburtstag (oder bis zu dem Tag, an dem Du die gesetzliche Altersrente beanspruchen kannst) vertraglich so festgelegt, dass Du vorher "nicht dran kommst" oder nicht?


Es wurde „leider“ nicht festgelegt“. Ich habe einen Rentenfond der aufgrund seiner Anlageform, schon rein technisch, nicht geeignet ist, ihn auf eine bestimmte Zeit festzulegen. Theoretisch hätte ich somit an das Geld herankommen können, aber mit der schwerwiegenden Folge, dass die Abhebung eines auch noch so geringen Betrages einen sofortigen völligen Zusammenbruch der Rentenanlage bedeutet hätte. Darum habe ich es auch nie getan. Die Bank hat das JobCenter hierüber auch schriftlich in Kenntnis gesetzt. Aber das interessiert die ARGE nicht.

Es ist tatsächlich auch nachweisbar, dass ich niemals Geld von der Rentenanlage abgehoben habe. Die Spekulation des Arbeitsamtes, ich hätte es ja tun können, ist somit eigentlich nichtig, da ich es nachweislich nie getan habe und schließlich niemand die Vergangenheit verändern kann. Aber auch das interessiert die ARGE nicht. Fakten zählen weniger, als eine inzwischen nachweislich falsche Verwendungsunterstellung. Für sie zählt nur, dass es theoretisch hätte passieren können… entgegen allen Fakten.





Möglichkeit C) Der Rentenfonds ist verwertbar, wird aber nicht als Altersvorsorge anerkannt (wegen der offenen Anlageform). Dann gilt ein Vermögensfreibetrag von Lebensjahre x 150 EUR, max. jedoch xy EUR.
Der Wert liegt hier wahrscheinlich über der Freigrenze, so daß das Vermögen "oberhalb" der Freigrenze erst verwertet (ausgegeben) hätte werden müssen und dann wäre wieder die Leistungsberechtigung eingetreten.



Möglichkeit C ist richtig.





Nun verlangt aber die Arge ALLE gezahlten Leistungen seit 2004/5 zurück, obwohl bereits nach dem "Verzehr" von 1400 EUR oder etwas mehr wieder Leistungen gezahlt hätten werden müssen, also der Rest der Zeit berechtigt gewesen wäre.


Genau so ist es.





Du bist ein Fall zum auswandern. Nimm Deinen Rentenfonds und lass den deutschen Staat einfach in seinem Sumpf sitzen!


Ja ;-)im Prinzip hast Du recht… wenn das für mich mal so einfach wäre….





Ich weiß nicht, was ich Dir wünschen soll, aber auf jeden Fall viel Erfolg...


Vielen Dank…



Beim Alg II ist der Dreh- und Angelpunkt, an dem sich die Frage entscheidet, ob ein Vermögen verwertet werden muss, die weitere Frage, ob es bis zum Erreichen der Altersgrenze unwiderruflich festgelegt ist. Wenn man vor seinen "alten Tagen" dran kommt, wird man gezwungen, es vorher zu "verfrühstücken".


Damit wird indirekt ein Zwang zu ganz bestimmten Anlageformen, z.B. Lebensversicherung mit Verwertungsausschluss ausgeübt, für den es keine wirkliche sachliche Rechtfertigung gibt.
Der Gesetzgeber hat das so geregelt, weil er "normale" Ersparnisse für "schlechte Zeiten" abgrenzen wollte von "wirklicher Altersvorsorge" und einem zumutet, die "normalen" Ersparnisse anzugreifen, bevor man auf die Sozialleistung Alg II zurückgreift.

Nun ist es aber so, dass die Entscheidung, ob ich Geld für meine alten Tage oder für schlechte Zeiten davor zurücklege, eine Entscheidung ist, die (1) ich nicht unbedingt mit dieser scharfen Unterscheidung nach Zeiträumen treffe und (2) bei der ich in jedem Fall die Freiheit haben will, eine Anlageform zu wählen, die meiner Einschätzung nach die beste Kombination von Sicherheit und Ertrag einbringt. In dieser Dispositionsfreiheit (die im übrigen auch von Art. 13 des Grundgesetzes geschützt wird) beschneidet der Gesetzgeber mich ganz erheblich, wenn er nur Geld von der Pflicht zur Vermögensverwertung ausnimmt, das in ganz bestimmten Formen und/oder auf eine ganz bestimmte Dauer angelegt ist. Er nimmt mir damit auch die Freiheit, eine für meine Altersversorgung gedachte Vermögensanlage umzuschichten, wenn ich das für sinnvoll oder gar notwendig halte und in diesem Zeitpunkt leider gerade auf Alg II angewiesen bin.

Den zentralen Kritikpunkt sehe ich also darin, dass ich gezwungen werde, (1) ganz bestimmte Formen der Geldanlage zu wählen und (2) an ihnen auch festzuhalten, so lange ich auf Alg II angewiesen bin - selbst wenn die wirtschaftliche Vernunft dafür sprechen würde, andere Anlageformen zu wählen bzw. eine Anlage umzuschichten.

Genauso ist es. Hinzu kommt noch,

dass ich den Rentenfond schon hatte, bevor es diese Gesetzesänderung gab.
die Riesterrente auch noch nicht existierte.
ich weder von meiner Bank noch von der ARGE über die Veränderung der Gesetzeslage und den daraus resultierenden Konsequenzen informiert wurde.
daß ich mit dieser Form der Rentenanlage damals wie heute den allgemeinen Empfehlungen von Politik, Banken und Medien folgte und diese Empfehlungen sogar noch heute in allen Medien bekannt gegeben werden, ohne einen Hinweis auf die Folgen bei Eintritt von HARTZ IV, ohne Sternchen und ohne, dass man sie gesetzlich zu diesem Hinweis zwingt. Meine Form der Rentenvorsorge wird immer noch als einer der besten Anlageformen proklamiert und die Folgen dürfen/sollen offensichtlich verschleiert werden.
In Bezug auf HARTZ IV ist die Riesterrente die einzige mögliche Altersvorsorge, die unantastbar ist … auch wenn erwiesenermaßen damit keine ausreichende Altervorsorge erzielt werden kann, sodaß angespartes letzten Endes ebenfalls nur in die Staatskasse zurückfließt. Es gibt keine Möglichkeit, trotz HARTZ IV Rente anzusparen. Durch die exklusive Unantastbarkeit des Vermögens bei der Riesterrenteanlageform wurden per Gesetz alle anderen Banken von einer wesentlichen Wettbewerbsleistung ausgeschlossen, die Chancengleichheit auf dem „freien“ Wettbewerbsmarkt untergraben und die Riesterrente zum Monopol erhoben. Laut Verfassung ist auch das verboten. Das hierüber bisher kein Wort in den Medien erfolgt ist und selbst die Banken sich nicht gegen die verfassungswidrige Benachteiligung wehren, sondern statt dessen weiterhin ihre Angebote unterbreiten und dabei, offensichtlich legal, die Folgen verschleiern dürfen, macht eigentlich nur deutlich, dass es da einen Deal zwischen Parlament und Banken gegeben haben muß… Jede Form der Altervorsorge dient also nachweislich ausschließlich einer verschleierten zusätzlichen Staatseinahme. Ich bin damit also wohl in eine Falle geraten, die auch so beabsichtigt war. Und der Plan ist, zugegebener Maßen, wirklich genial:
Abgesehen von den zusätzlichen verdeckten Staatseinnahmen, werden auch erhebliche Kosten gespart, weil über die absurde neue Definition von Vermögen, etliche Arbeitslose als nicht Bedürftig deklariert werden und ihnen somit kein Sozialgeld ausgezahlt werden braucht.
Auch politisch ein „voller Erfolg“: Die neuen Gesetze erlauben eine Neudefinition des Begriffes „Arbeitslos“, der mit der bestehenden Bedeutung nicht mehr viel zu tun hat.
Durch die willkürliche Überlagerung von Begriffen wie z.B. Vermögend, 1 Euro-, 400 Eurojobber, nicht vermittelbar, nicht arbeitswillig, nicht arbeitsfähig,…etc. wird der Falsche Eindruck vermittelt, als ginge die Arbeitslosenzahl zurück, in dem alten Sinne, dass eine steigende Anzahl von Menschen wieder Arbeit hätten, von der sie leben könnten. In Wirklichkeit ist das Gegenteil der Fall, wie sinkende Löhne und steigende Armut, sowohl qualitativ, wie auch quantitativ belegen.
Die Statistiken über die Arbeitslosenquote beruhen einzig und alleine auf die JobCenter Definition, nicht auf die tatsächlichen Gegebenheiten.
So hat sich auch die wirtschaftliche Lage für sicherlich 80% der Bevölkerung wohl eher verschlechtert, als verbessert. Aber offiziell kann somit ein wirtschaftlicher Aufschwung und sinkende Arbeitslosenzahlen dargestellt werden, was als Erfolg vorgegeben werden kann und eine Wiederwahl begünstigt. Forschungsgelder werden nach meinen Beobachtungen übrigens so ausgegeben, dass sie größtenteils wieder zu großen Banken, staatlichen Institutionen und großen Unternehmen (zurück)fließen. Der Kreis wäre damit geschlossen. Das Geld scheint in der „Königsfamilie“ zu bleiben und sich darin zu vermehren, während gleichzeitig der vermeintliche Eindruck von wohlwollende Absichten und Erfolgen erweckt wird und das Volk somit beruhig ist.

Also ich finde, die politisch/wirtschaftliche Strategie ist einfach nur genial und funktioniert für die oberen 10.000 prächtig… Wie lange wollen wir das eigentlich noch schlucken…?

Nur nützt es ja leider nichts, wenn man sich nur darüber aufregt.

Keine Ahnung, wie weit unser Rechtssystem noch funktioniert, aber kann mir jemand einen wirklich guten Anwalt empfehlen?

Ein Anwalt, dem es nicht nur um Geld geht.
Ein Anwalt, der nicht korrumpiert ist.
Ein Anwalt, der den Mut hat, sich gegen allen Widerstand aufzulehnen.
Ein Anwalt, der aufmerksam, erfinderisch, kreativ und gerissen ist, der Hintergründe, Schwachstellen der Verfahren und Geflogenheiten kennt, um sie für sich zu nutzen.
Ein Anwalt, der Power macht und Einsatz zeigt.
Ein Anwalt, der sorgfältig ist, dem man vertrauen kann und der auf unserer Seite steht.


Oder eine solche Institution….?

Oder Fernsehen…?

Oder, oder, oder….?

Hat jemand einen Tipp für mich?




Vielen Dank Euch allen,
Soulbridge

P.S.: Die ARGE hat es wirklich sehr eilig, an mein Geld zu kommen. Die gesetzliche Frist, in der ich mit einem Widerspruch reagieren darf, ist 1 Monat.
Gestern, nur 3 Tage nach ihrer Zusendung des "Rücknahme und Erstattungsbescheides" an mich, in der sie indirekt wohl auch gleich meinen Widerspruch abgelehnt und ihren Beschluß gegen mich gefasst haben, kam schon gleich ein zweiter Brief mit einer Geldforderung in voller Gesamthöhe. Durchaus im Wissen, dass ich das Geld gar nicht haben kann. Wozu abwarten...? Sie halten es nicht einmal für nötig, sich an die gesetzliche Frist zu halten, um eine mögliche Reaktion oder Widerspruch von mir abzuwarten. Die scheinen sich ja ziemlich sicher zu sein, dass sie machen können, was sie wollen.
Natürlich habe ich sofort an beide Institute erneut einen Widerspruch gesendet und die unanständige Verfahrensweise kritisiert.
Die spinnen doch wohl oder? "wirklich sehr wohlwollend...."

ratsuchende
31.03.2008, 13:51
Hallo!
Natürlich nutzt es nichts, wenn man sich darüber aufregt ich tue es aber trotzdem immer wieder.

Unser hervorragendes Deutschland krankt daran, daß der Großteil der Bevölkerung nur ansatzweise ahnt, welche Sauerein hier ablaufen und diejenigen, die etwas mehr wissen, nichts dagegen tun. Grund: Opportonismus, Angst vor Problemen. Das geht ja soweit, daß man gewisse Meinungen im Bekanntenkreis nicht mehr äußern kann, ohne im besten Fall als "exotische Spezies" betrachtet zu werden. Querulant und die Aussage"uns geht es doch gut" ist noch das harmloseste.

Natürlich geht es uns besser, als den meisten Menschen, aber die grenzenlose Verarsche (ich kann es nicht anders ausdrücken) ist fast nicht mehr zu toppen. Woanders weiß man wenigstens, daß man nichts zu erwarten hat (weder Unterstützung noch ein ordentliches Gerichtsverfahren), bei uns hingegen wird die Bevölkerung in Sicherheit gewiegt, aber wehe, es geht mal was schief, da wird sich gekrümmt und geschwiegen und bloß nicht zugeben, daß was falsch lief...

Was mich am meisten stört, über Korruption in Schwellenländern wird die Nase gerümpft und Widerstand, Streiks und Demonstrationen werden in Terrorverdächtige Nähe gerückt, aber wie es bei uns aussieht, wird unter den Teppich gekehrt.

Raten kann ich Dir nur insoweit: Du selber bist Dein bester Anwalt!

Recherchiere im Netz, evtl. findest Du einen ehem. Verfassungsrichter, der den Mund aufmacht. Jemand, der voll im Beruf steht, kann das evtl. nicht, ohne sich selber erhebliche Unanehmlichkeiten auszusetzen. Wir stehen an der Schwelle...

Soulbridge
31.03.2008, 14:27
Danke für den Tip.

Ja, das ist wohl schon mal ein Weg, den ich einschlagen werde.

Das Problem ist jedoch u.a. auch, die verinnende Zeit.
Ich kann nicht ewig unbegründeten Widerspruch einlegen.
Über meine begründeten Widersprüche scheinen sie nur zu lachen...

Wie gewinne ich Zeit ohne mir selbst ein "Grab" zu schaufeln?

Habe ich beispielsweise das Recht und die Möglichkeit, von ihnen die kompletten Unterlagen anzufordern / als Kopie zusenden zu lassen, um festzustellen, ob sie überhaupt irgendwelche vollständigen Unterlagen aus dem Jahr 2005 besitzen, als ich zur HARTZ IV - Einführung vorstellig wurde und Unterlagen einreichte?

lieben Gruß

StephanK
31.03.2008, 14:45
Habe ich beispielsweise das Recht und die Möglichkeit, von ihnen die kompletten Unterlagen anzufordern / als Kopie zusenden zu lassen, um festzustellen, ob sie überhaupt irgendwelche vollständigen Unterlagen aus dem Jahr 2005 besitzen, als ich zur HARTZ IV - Einführung vorstellig wurde und Unterlagen einreichte?Zusenden lassen nicht, aber Du hast das Recht auf Akteneinsicht (§ 25 SGB X (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html)), das auch das Recht umfasst Kopien anzufertigen (deren Kosten allerdings Du tragen musst).

Im übrigen sehe ich die Sache nicht als rechtliches, sondern als politisches Problem: Soweit ich es einschätzen kann handelt Deine ARGE korrekt, d.h. sie hält sich an's Gesetz. Dass das Gesetz seine vielen Fragwürdigkeiten und Haken und Ösen hat liegt nicht an der ARGE sondern am Gesetzgeber.
Ein möglicher Weg, diesen mit der Nase auf die Haken und Ösen der von ihm verzapften Gesetze hinzuweisen liegt darin, eine Petition an den Deutschen Bundestag (http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/index.html) zu richten.

Falls Du diesen Weg wählst wäre es schön, darauf hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/forumdisplay.php?f=110) hinzuweisen; für eine öffentliche Petition kannst Du auf diesem Weg auch Unterstützung organisieren.

Zeitgewinn ist aber nur auf dem Rechtsweg zu erzielen, d.h. auf dem üblichen Weg mit Widerspruch, in Deinem Fall zusätzlich einem Antrag an die ARGE auf Aussetzung der Vollziehung und ggf. weiteren Schritten beim Sozialgericht.

ratsuchende
01.04.2008, 08:23
Hallo!

Die Kontaktaufnahme zu einem (ehem.) Bundestags- oder Landtagsabgeordneten wäre evtl. auch hilfreich. Oft gibt es auch im Heimatwahlkreis Sprechstundentermine. Wenn ich auch die Möglichkeit, direkt Hilfe zu bekommen, als gering einschätze, aber man wird Dir weitere Empfehlungen geben können (bezüglich Anwalt).

Ein weiterer möglicher Ansprechpartner wäre (in Bayern, woanders weiß ich es nicht), der VdK. Dessen großes Thema ist die Betreuung von Rentnern, aber es wird in den Medien bei jeder Gelegenheit propagiert, Altersarmut zu verhindern, wo Dein Problem ja geradezu exemplarisch ist.

Versuche außerdem, an Gerichtsurteile zu kommen, wo es über Rückzahlungsforderungen geht und überprüfe sie auf verschiedene "Hebel" wo Du ansetzen kannst. Es tun sich da oft ungeahnte Möglichkeiten auf, was die Juristerei anbelangt und nur mit einem Trumpf zu pokern, ist nicht gut, man sollte da schon mehr im Ärmel haben.

Viel Erfolg und es wäre interessant, wenn Du weiter berichten könntest!

Meira
07.04.2008, 13:24
Hallo,

Mit dem heutigen Tag als Neumitglied, intressiert mich dieses Thema Rentenfonds brennend, weil ich auf eine ähnliche Situation zusteuere.

2004 als "Scheidungsauszahlungsgegenwert" eines, zu einem viertel abbezahlten gemeinsamen Hauses, legte ich eine Summe von 8000 € in einer kompl. Einmalzahlung, in einem Rentenfonds an. Laufzeit 12 Jahre (Ablaufdatum 2014) d.h. ist sozusagen Beitragsfrei bis zum Ablauf.

Mir geht es ähnlich wie Soulbrigde, auch ich rechnete nicht damit, dass ich mal in Harz 4 landen würde und genausowenig gab es damals diese "Riester-Verfügung".

Nun wurde bei einer Harz 4 Verlängerungsüberprüfung (mein Eintritt in Harz 4, Dez. 2005) schon im geharnischten Wortlaut brieflich darauf hingewiesen, dass 2009 der Rückkaufwert, um wenige 100 € das geschützte Vermögen (150 x Lebensalter für mich 9150€) überschritten sein wird und aufzulösen wäre. Mal abgesehen davon das ich vor 1952 geb. bin und evtl. als Frau mit viel Glück noch mit 63 vielleicht in Rente gehen könnte, macht mir das jetzt ziemlich zu schaffen. Weitere finanzielle Rücklagen habe ich nicht nur diesen Rentenfonds.

Sollte jemand Tips für mich haben um für 2009 diese Auflösung zu verhindern, wäre ich sehr dankbar. Ansonsten werde ich die an diesem Thema dranbleiben und es bleibt mir nichts anderes übrig, als Soulbridge alles Gute für einen glücklichen Verlauf zu wünschen :-)

Gruß Meira

ratsuchende
08.04.2008, 16:36
Hallo!

Rede so schnell wie möglich mit Deiner Bank!
Lote die Möglichkeit aus, mit dem Rückkaufswert unter der Freigrenze zu bleiben bzw. versuche festzustellen, ob und welche wirtschaftlichen Nachteile es Dir brächte, so daß die Auflösung als "unwirtschaftlich" und somit unzumutbar gilt. Oder wandele den Rentenfonds mittels vertraglicher Gestaltung so um, daß eine Verwertung vor Eintritt des Rentenalters nicht mehr möglich ist, dann wird es nämlich Altersvorsorge und da sind die Freibeträge höher.

Mach das aber auf jeden Fall noch bevor der Freibetrag überschritten ist. Und auch hinsichtlih der Abgeltungssteuer solltest Du Dich beraten lassen...

Soulbridge
15.04.2008, 13:32
Hallo liebe Leute,

ich war nun viel unterwegs, um alles notwendige zu organisieren...
darunter waren verschiedene Arbeitslosentreffen und Arbeitslosenberatungsstellen.
Wir sind erwerbslos… nicht arbeitslos… ;-)

Ich möchte mich bei Euch allen vielmals bedanken.

Eine Petition an den Bundestag habe ich jedoch nicht geschrieben, da ich davon ausgehe, dass es den Politikern ohnehin bekannt ist und vermutlich sogar Absicht hinter all diesen Entwicklungen stecken.

Hierfür sprechen u.a. auch neue Gesetzgebungen, wie z.B. die Einführung von Sammelrechtsprechungen, d.h. ähnliche Klagen werden nun zusammengefasst, der Richter wählt eine aus, z.B. eine mit einem Formfehler, und das Urteil gilt dann für alle…



Ebenso ist eingeführt worden, dass erst ab einem Streitwert von 700 Euro in zweiter Instanz geklagt werden darf. (Die meisten Singles bekommen nur insgesamt 700 Euro inkl. allem. Bekommt man also noch einen Euro… Streitwert ist dann 699,- Euro, … kann man entsprechend nicht mehr in zweiter Instanz klagen und muss dann gegebenenfalls Miete, Strom, Wasser, Heizung, Lebensmittel, … von 1,- Euro pro Monat bezahlen… ) … eine weitere Maßnahme zur Einführung von unserer Rechtlosigkeit….


In der Mai-Kundgebung wäre es übrigens erstmalig beinahe dazu gekommen, dass Arbeitslose keine Redezeit erhalten sollten...


Ich kämpfe gegen die Arge z.Z. in drei Fällen:
Abgesehen von meiner Rentenangelegenheit, klage ich noch für die Erstattung meiner Nebenkostenerhöhung und auf Schadensersatz für GEZ-Kosten, die mir in Rechnung gestellt wurden, weil das Arbeitsamt meine Unterlagen verloren hat.

Ich habe inzwischen zwei Anwälte gefunden, die mich in allen drei Fällen unterstützen… und ich habe den Eindruck, es sind die Richtigen :-)

Rente:
Auch der Anwalt ist der Meinung, dass die an mich gestellte Rückforderung zu hoch ist und falsch berechnet wurde. Genaueres wird noch geprüft.

Nebenkostenerhöhung:
Auch laut Anwalt falsch berechnet worden… Warmwasserkosten werden zwar nicht übernommen, aber 15% Abzug sind nur erlaubt, wenn es keine Angabe über Warmwasserkosten gibt.

GEZ:
Klage auf Schadensersatz läuft. Die Arge wollte mich mit einem Darlehn abspeisen, welches dann von meinen Leistungen abgezogen werden sollte, obwohl ich dieses Mal sogar nachweisen konnte, dass der Schaden durch einen Amtsfehler entstanden war.
Laut Anwalt muss der entstandene Schaden vom Arbeitsamt an mich zurückgezahlt werden.

Eine Altervorsorge habe ich natürlich nicht mehr, auch dann nicht, wenn alles gut für mich läuft.
Wer einmal HARTZ VI bekommt, ist seine Rente los.
Da kann man nichts machen.
Woran man etwas machen kann ist, nicht alles Geld zu verlieren und ich hoffe, einen Kampf gegen den Versuch zu gewinnen, aufgrund meiner Rentenanlage in die Überschuldung getrieben zu werden.

Ich kann Euch allen nur empfehlen:
Bevor einer von Euch HARTZ IV beantragen muss... löst Euer Rentenkonto auf und steckt es von mir aus in Euren Sparstrumpf. Ihr braucht das Geld, um zu überleben und die Altervorsorge ist sowieso futsch.

Spart Euch die Mühe, in eine Altervorsorge zu investieren. Wenn Ihr es nicht ausgebt, tut es der Staat für Euch. Er nimmt es Euch einfach weg.... zuerst das, was über die Freigrenze hinausgeht. Wenn Ihr Pech habt, ist die Rückforderung sogar höher, als Eure Renteneinlage und ihr dürft danach für den Staat Eure Schulden abarbeiten. Den Rest, falls man Euch einen Freibetrag lässt, reicht niemals für eine Rente, die es Euch erlaubt, unabhängig von HARTZ IV zu überleben. Was sie Euch nicht jetzt wegnehmen, nehmen sie Euch dann weg, wenn Ihr in Rente geht, denn alles Geld, was Ihr habt, müsst Ihr erst aufbrauchen. Dann lebt ihr also ohnehin wieder von HARTZ IV, falls es so etwas, bei Millionen von rentenlosen Rentnern noch gibt...

Es ist Euer Geld. Ihr habt dafür gearbeitet und Ihr zahltet ohnehin über Steuern in eine Rentenkasse, in Arbeitslosengeld, Sozialgeld etc., aber einen Anspruch auf entsprechende Gegenleistung habt Ihr nicht.

Ihr müsst Euch entscheiden:
Entweder HARTZ IV oder Rente. Beides geht nicht.

Nehmt Euer Geld von allen Sparbüchern und Rentenanlagen, falls Ihr noch welches habt und nutzt es jetzt zum überleben ...

Viel Glück…


Vielen Dank Euch allen.

Soulbridge