StephanK
09.07.2006, 14:40
Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 30. 06. 05
Aktenzeichen: L 8 AS 2374/05 ER-B
Kernaussage: Die Kosten für Hausrat- und Privathaftpflichtversicherungen müssen aus der Regelleistung getragen werden. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass solche Versicherungsbeiträge vom anzurechnenden Einkommen abgesetzt werden können, weil die Begünstigung von Arbeitenden gegenüber Menschen ohne Erwerbseinkommen vom Gesetz gewollt und auch keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung ist.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=23358&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 30. 06. 05
Aktenzeichen: L 8 AS 2374/05 ER-B
Kernaussage: Die Kosten für Hausrat- und Privathaftpflichtversicherungen müssen aus der Regelleistung getragen werden. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass solche Versicherungsbeiträge vom anzurechnenden Einkommen abgesetzt werden können, weil die Begünstigung von Arbeitenden gegenüber Menschen ohne Erwerbseinkommen vom Gesetz gewollt und auch keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung ist.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=23358&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses