Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rueckkehr nach Deutschland
martina99
30.03.2008, 10:27
Hallo,
Ich bin 1999 nach Australien gezogen, werde aber Ende 2008 mit meinem Partner nach Deutschland zurueckkehren. Er ist Brite und wir sind nicht verheiratet.
Ich war von 1980-1999 ohne Unterbrechung in Deutschland berufstaetig und mich wuerde interessieren, ob ich Anspruch auf irgendeine Form von Arbeitslosenunterstuetzung haben werde.
Bin fuer jede Antwort dankbar :)
Hallo martina,
während deiner Abwesenheit hat sich hier in Deutschland in punkto Arbeitslosenrecht viel verändert.Das siehst du ja auch an der Gliederung des Forums.
Einen Anspruch bei deinen damaligen Zeiten sehe ich nicht,allerdings hat Deutschland mit Australien ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen.Das heisst das es möglich sein sollte,dass du hier auf Grund deiner Einzahlung in das australische Sozialversicherungssystem,hier in Deutschland Leistungen beziehen kann kannst.
Aber um das endgültig abzuklären,würde ich dir empfehlen,das du Kontakt zu der Deutschen Botschaft in Canberra (http://www.germanembassy.org.au/de/home/) aufnimmst und dort nochmal explizit nachfragst.
MfG
Codeman
StephanK
30.03.2008, 10:50
:welcome: Martina und Grüße nach down under
Leider liegt Deine frühere Berufstätigkeit zu lang zurück. Ansprüche an die Arbeitslosenversicherung kannst Du nur vier Jahre nach ihrem Entstehen geltend machen, danach nicht mehr.
Wenn Ihr nicht schon vor Eurer Rückkehr einen Arbeitsplatz in Deutschland findet, werdet Ihr auf Arbeitslosengeld II angewiesen sein. Das ist keine Versicherungsleistung, sondern eine Sozialleistung, die man nur bekommt, wenn man keine oder nur kleine Ersparnisse hat (praktisch das gleiche wie Sozialhilfe). Einzelheiten dazu kannst Du hier im Forum bei Info-Alg II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter) nachlesen.
Für Deinen Partner besteht allerdings ein Problem: Er ist zwar ohne weiteres berechtigt, sich in Deutschland aufzuhalten, eine Wohnung zu suchen, sich niederzulassen und zu arbeiten, aber wenn er keine Arbeit findet hat er in den ersten drei Monaten kein Anrecht auf Arbeitslosengeld II und ist auch nicht dadurch krankenversichert. Diese ersten drei Monate können also sehr schwierig werden, wenn er nicht gleich Arbeit findet. Darauf solltet Ihr Euch einstellen.
StephanK
30.03.2008, 11:37
(...) allerdings hat Deutschland mit Australien ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen.Das heisst das es möglich sein sollte,dass du hier auf Grund deiner Einzahlung in das australische Sozialversicherungssystem,hier in Deutschland Leistungen beziehen kann kannst.Danke für den Hinweis, Kollege.
Ich habe mir dieses Abkommen (http://frei.bundesgesetzblatt.de/pdf/bgbl2/bgbl202s2306.pdf) angeschaut: Es bezieht sich nur auf die Rentenversicherung, aber nicht auf Arbeitslosenversichung (if there is any such thing in Australia). Auch wenn dort vielleicht Ansprüche erworben wurden lassen sie sich leider nicht nach Deutschland "mitnehmen".
Aha,wieder was gelernt.Dachte es bezieht sich ggf. auch auf die Arbeitslosenversicherung.So irrt man sich :-(
MfG
Codeman
martina99
31.03.2008, 08:49
Danke an alle! Wir haben Ersparnisse, aber mir geht es hauptsaechlich um die Krankenversicherung. Ich werde mich mal in einem Forum fuer Krankenversicherung umhoeren :)
ratsuchende
31.03.2008, 14:03
Hallo!
Schau mal bei Merkur Versicherungen, es gibt Expat-Versicherungen, die 3 ?Monate Heimatabdeckung mit anbieten. Der Beitrag ist ca. 60-80 EUR pro Monat.
Alternativ holt sich der Mann gleich einen Gewerbeschein (Freizügigkeit in der EU bezüglich gewerblicher Niederlassung) und kann sich dann privat versichern. Nach 3 Monaten durch den ALG2-Bezug (Gewerbe wieder abmelden) fällt er automatisch in die gesetzliche Versicherung.
Oder ganz normal in der gesetzlichen SV freiwillig versichern.
Es gibt da etliche Möglichkeiten.
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