Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Beruflichen Rehabilitations antrag
Hallo, bin neu hier weiss nun nicht ob ich hier richtig bin.
Ich fang einfach mal an. Also ich bin 24 jahre alt und habe eine behinderung von 40%. Ich kann und darf leider meine berufe wie Hauswirtschafterin und Schwesternhelferin nicht mehr ausüben und habe deswegen ein antrag auf berufliche rehabilitation gestellt. Beim abgeben des antrags wurde mir damals gesagt das ich bis zu genehmigung oder ablehnung das antrags keine arbeit annehmen darf sonst verfällt der anspruch auf berufliche rehabilitation!
Nun möchte ich von euch wissen ob dazu irgendeine klausel
gibt die das besagt?
Nun muss ich noch dazu sagen der antrag ist noch nicht genehmigt oder abgelehnt. Habe jetzt ein 1 euro job aufgebrummt bekommen den ich machen muss, nun hab ich angst das mein anspruch auf berufliche rehabilitation verfällt!!
Hoffe mir kann da einer weiterhelfen.:confused::confused:
Lg Blondie
StephanK
31.03.2008, 11:21
Hallo Blondie, Beim abgeben des antrags wurde mir damals gesagt das ich bis zu genehmigung oder ablehnung das antrags keine arbeit annehmen darf sonst verfällt der anspruch auf berufliche rehabilitation!
Nun möchte ich von euch wissen ob dazu irgendeine klausel gibt die das besagt?Nein, die gibt es nicht und diese Aussage ist meiner Meinung nach falsch. Im Gegenteil heisst es in § 101 Abs. 5 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__101.html)
(5) Berufliche Weiterbildung kann auch gefördert werden, wenn behinderte Menschen
1. nicht arbeitslos sind (...)Nun muss ich noch dazu sagen der antrag ist noch nicht genehmigt oder abgelehnt. Habe jetzt ein 1 euro job aufgebrummt bekommen den ich machen muss, nun hab ich angst das mein anspruch auf berufliche rehabilitation verfällt!!Diese Sorge ist ganz unbegründet, denn ein sog. 1-€-Job ist kein Arbeitsverhältnis und ändert nichts daran, dass Du im rechtlichen Sinne arbeitslos bist.
Und bitte an die Regeln dieses Forums denken: Kleinschreibung mögen wir hier nicht. Danke.
Hallo Stephank,
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danke für die Info. Leider hat man es mir so damals gesagt. Das komische daran ist jeden den ich kenne der diesen Antrag auf berufliche Rehabilitation gestellt hat wurde so was gesagt. Irgendwas muss ja dran sein an dieser aussage. Ja klar ist ein 1 Euro job kein festes Arbeitsverhältnis aber irgendwo muss man ja doch ein Arbeitsvertrag bei den von der arge beauftragten träger unterschreiben. :wut:
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Lg Blondie
Hallo Blondie,
ich denke ein 1-Euro-Job kann weiterhelfen und sinnvollsein, wenn er zum Rehabilitation-Plan gehört und dazu dient deine Leistungsfähigkeit und die möglichen weiteren Maßnahmen zu ergründen.
Anders im Bereich der so genannten 1-Euro-Jobs: Hier konnten vielfältige Erfahrungen gesammelt werden, die die beeindruckende Leistungsfähigkeit der Betroffenen dokumentieren – wenn sie auch nicht grundsätzlich bessere Chancen für deren Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt eröffneten. Quelle: Zukunftskonzept „Reha 2020“ (http://www.ddbfw.de/content/pdf/rehavision_0107.pdf) Seite 11.
Dies sollte aber sicher ausdrücklich in deiner Eingliederungsvereinbarung so stehen.
Sicher sollte der 1-Euro-Job keine Arbeit sein, wegen der du den Antrag gestellt hast. Wenn du die dann machst, widerspricht es dem Antrag.
Ich denke du solltest zu deinem/er zuständigen Sachbearbeiter/in gehen und das genau hinterfragen. Es besteht eine Aufklärungs- und Beratungspflicht laut § 13 und 14 SGB I (http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/BJNR030150975.html#BJNR030150975BJNG000500314), auch um möglichen Schaden von dir abzuhalten.
StephanK
03.04.2008, 11:14
Ja klar ist ein 1 Euro job kein festes Arbeitsverhältnis aber irgendwo muss man ja doch ein Arbeitsvertrag bei den von der arge beauftragten träger unterschreiben.Nein. Es ist sogar ganz ausdrücklich im Gesetz ausgesagt, dass sog. 1-€-Jobs (Arbeitsgelegenheiten heißen sie offiziell) kein Arbeitsverhältnis sind diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; (§ 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html))Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sind das Eingliederungsleistungen, die Dir erbracht werden: Du "darfst" arbeiten, um Dich wieder daran zu gewöhnen...
Ich halte das für 'ne glasklare Sache.
Seebarsch
03.04.2008, 19:53
Hallo zusammen,
die Aussage so wie sie hier geschildert wird kann ich nicht nachvollziehen.
Zudem müsste man wissen, wer denn Träger der beruflichen REHA ist.
Wenn es die ARGE ist, ist die Aussage schwachsinnig, weil die ARGE ja auch den 1 € Job zuteilt.
Ich kann mir eher vorstellen, dass hier eine Aussage in der Richtung getroffen wurde, dass eine Arbeitsaufnahme in einem der genannten Berufe, die ja gerade nicht ausgeübt werden sollen, schädlich ist.
Das wäre für mich klar, weil dann ja die Notwendigkeit der beruflichen REHA nicht mehr vorliegen würde.
Die Aussage, dass grundsätzlich keine Tätigkeit vor der beruflichen REHA ausgeübt werden darf, halte ich ebenso für Nonsens, da ja viele Arbeitnehmer aus einem Beschäftigungsverhältnis nahtlos in eine berufliche REHA gehen!
:confused:
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